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I. Einführung
Die Aoel hat in ihrer Satzung eine Reihe von Zielen formuliert,
die in diesem Papier weiter konkretisiert werden. Die Mitglieder
der Aoel haben in diesem Papier ihre Grundgedanken eingebracht.
Die Formulierungen verdeutlichen, dass die Mitglieder an einer
Weiterentwicklung der Konzepte für ökologische Lebensmittel
arbeiten und die Ausrichtung dieser Entwicklung bestimmen.
Die hier formulierten gemeinsamen Positionen der Aoel Mitglieder
bilden die Grundlage für die politische Arbeit der Aoel
in den angesprochen Themenbereichen.
 
II. Grundlagen
Die firmenspezifischen Erfahrungen und Verfahren der Aoel
Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb von biologischen
Lebensmitteln werden geschützt.
Stellungnahmen und Positionen werden nach demokratischen
Gepflogenheiten im Diskurs der Partnerunternehmen erarbeitet.
Es wird angestrebt, die Erwartungen der Verbraucher an Öko-Lebensmittel
durch die weitere „Ökologisierung“ der Herstellung
und des Erhaltens und der Weiterentwicklung des Ernährungswertes
der Öko-Lebensmittel zu erfüllen.
 
III. Prozesskontrolle ist die
Basis
Die Prozesse vom Anbau über Transport, Lagerung, Verarbeitung,
Handel bis zum Verbrauch und die in diesem Prozess getroffenen
Maßnahmen sowie deren Beschreibung sind der Kern der
Qualitätsauffassung von ökologischen Lebensmitteln.
 
IV. Das Konzept „Öko
Lebensmittel“ ist ständig in Entwicklung
Die Herstellung ökologischer Lebensmittel ist ein Prozess
der ständigen Weiterentwicklung. Insbesondere die bestehenden
Vorgaben können nicht als abgeschlossen betrachtet werden.
Das in der EU VO 2092/91 erreichte Qualitätsniveau ist
mit folgenden Zielen weiter zu entwickeln: Eine möglichst
ökologische Produktion von Lebensmitteln, die einen Beitrag
zur gesunden Ernährung leisten, wird angestrebt. Weiterhin
ist es Ziel, eine praxisnahe Gestaltung und Entwicklung des
Marktes zu gewährleisten.
Die gesetzlichen Vorgaben sollen so strukturiert und ausgearbeitet
sein, dass diese eine sinnvolle Konturierung der Herstellungspraxis,
eine Weiterentwicklung der ökologischen Qualität
und effektive Kontrollverfahren durch praktisch umsetzbare
Vorgaben ermöglichen.
 
V. Weiterentwicklung des Zusatzstoffregelungen
Die Vorgaben für die erlaubten Zusatzstoffe und technischen
Hilfsstoffe sollen so weiterentwickelt werden, dass die marktgerechte
Herstellung von Erzeugnissen in ökologischer Qualität
möglich ist. Aber in einer Art, die das spezifische Wissen
der Pionierunternehmen in diesem Markt schützt und auf
eine technologische Weiterentwicklung von Verarbeitungsverfahren
im Sinne einer ökologischen, möglichst zusatzstofffreien
Herstellungspraxis stimulierend wirkt. Eine weitere Differenzierung
der Zusatzstoffregelungen unter dem Stichwort „Notwendigkeit“
sollte erwirkt werden. Hierbei sollen die diätetischen
Lebensmittel mit ihrem besonderen Anforderungsprofil eigenständig
betrachtet werden.
Nicht zuletzt muss dem hohen Vertrauensvorschuss der Verbraucher
an die „Reinheit“ und „Integrität“
der Bio Erzeugnisse Rechnung getragen werden.
 
VI. Klare Regeln mit Gestaltungsspielraum
Private Regelungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen haben
maßgeblich zur Entwicklung des Marktes für ökologische
Lebensmittel beigetragen. Gesetzliche Vorgaben sollen neben
den gesetzlich gesicherten Mindestqualitäten und Standards
auch zukünftig dieser Entwicklungsfähigkeit aus
privater (nicht staatlicher) Initiative Rechnung tragen. Gesetzliche
Vorgaben sollten darauf abzielen, klare Mindeststandards zur
formulieren und gleichzeitig impulsgebend für die Weiterentwicklung
von Qualitäts- und Vermarktungskonzepten für ökologische
Lebensmittel zu wirken.
 
VII. Kontrolle unter Einbeziehung
von betrieblichen Qualitätssicherungssystemen
Die Effizienz und Praxisnähe der Kontrollverfahren unter
verstärkter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Systeme
muss weiterentwickelt werden. Die Prozesskontrolle ist die
Basis. Zukünftig muss verstärkt darauf hingewirkt
werden, dass es zu einer gerechten Verteilung der Lasten kommt
(z.B. GVO - Thematik).
Weiterhin ist eine Integration verschiedener Kontrollsysteme
(Auditierungen) anzustreben
 
VIII. Betriebliche Umweltschutzmaßnahmen
zukünftig stärker verankern
In zunächst privatwirtschaftlichen Vereinbarungen wird
eine Integration von zusätzlichen umweltschutzrelevanten
Themenbereichen und Fragestellungen zur sozialen Verantwortung
in die Öko Lebensmittel Konzepte vorangetrieben.
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