Aoel .: Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller :.  
 
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Positionen der AoeL  
 

I. Einführung
Die Aoel hat in ihrer Satzung eine Reihe von Zielen formuliert, die in diesem Papier weiter konkretisiert werden. Die Mitglieder der Aoel haben in diesem Papier ihre Grundgedanken eingebracht. Die Formulierungen verdeutlichen, dass die Mitglieder an einer Weiterentwicklung der Konzepte für ökologische Lebensmittel arbeiten und die Ausrichtung dieser Entwicklung bestimmen.
Die hier formulierten gemeinsamen Positionen der Aoel Mitglieder bilden die Grundlage für die politische Arbeit der Aoel in den angesprochen Themenbereichen.

II. Grundlagen
Die firmenspezifischen Erfahrungen und Verfahren der Aoel Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb von biologischen Lebensmitteln werden geschützt.

Stellungnahmen und Positionen werden nach demokratischen Gepflogenheiten im Diskurs der Partnerunternehmen erarbeitet.

Es wird angestrebt, die Erwartungen der Verbraucher an Öko-Lebensmittel durch die weitere „Ökologisierung“ der Herstellung und des Erhaltens und der Weiterentwicklung des Ernährungswertes der Öko-Lebensmittel zu erfüllen.

III. Prozesskontrolle ist die Basis
Die Prozesse vom Anbau über Transport, Lagerung, Verarbeitung, Handel bis zum Verbrauch und die in diesem Prozess getroffenen Maßnahmen sowie deren Beschreibung sind der Kern der Qualitätsauffassung von ökologischen Lebensmitteln.

IV. Das Konzept „Öko Lebensmittel“ ist ständig in Entwicklung
Die Herstellung ökologischer Lebensmittel ist ein Prozess der ständigen Weiterentwicklung. Insbesondere die bestehenden Vorgaben können nicht als abgeschlossen betrachtet werden.

Das in der EU VO 2092/91 erreichte Qualitätsniveau ist mit folgenden Zielen weiter zu entwickeln: Eine möglichst ökologische Produktion von Lebensmitteln, die einen Beitrag zur gesunden Ernährung leisten, wird angestrebt. Weiterhin ist es Ziel, eine praxisnahe Gestaltung und Entwicklung des Marktes zu gewährleisten.

Die gesetzlichen Vorgaben sollen so strukturiert und ausgearbeitet sein, dass diese eine sinnvolle Konturierung der Herstellungspraxis, eine Weiterentwicklung der ökologischen Qualität und effektive Kontrollverfahren durch praktisch umsetzbare Vorgaben ermöglichen.

V. Weiterentwicklung des Zusatzstoffregelungen
Die Vorgaben für die erlaubten Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe sollen so weiterentwickelt werden, dass die marktgerechte Herstellung von Erzeugnissen in ökologischer Qualität möglich ist. Aber in einer Art, die das spezifische Wissen der Pionierunternehmen in diesem Markt schützt und auf eine technologische Weiterentwicklung von Verarbeitungsverfahren im Sinne einer ökologischen, möglichst zusatzstofffreien Herstellungspraxis stimulierend wirkt. Eine weitere Differenzierung der Zusatzstoffregelungen unter dem Stichwort „Notwendigkeit“ sollte erwirkt werden. Hierbei sollen die diätetischen Lebensmittel mit ihrem besonderen Anforderungsprofil eigenständig betrachtet werden.
Nicht zuletzt muss dem hohen Vertrauensvorschuss der Verbraucher an die „Reinheit“ und „Integrität“ der Bio Erzeugnisse Rechnung getragen werden.

VI. Klare Regeln mit Gestaltungsspielraum
Private Regelungen, Vereinbarungen und Verpflichtungen haben maßgeblich zur Entwicklung des Marktes für ökologische Lebensmittel beigetragen. Gesetzliche Vorgaben sollen neben den gesetzlich gesicherten Mindestqualitäten und Standards auch zukünftig dieser Entwicklungsfähigkeit aus privater (nicht staatlicher) Initiative Rechnung tragen. Gesetzliche Vorgaben sollten darauf abzielen, klare Mindeststandards zur formulieren und gleichzeitig impulsgebend für die Weiterentwicklung von Qualitäts- und Vermarktungskonzepten für ökologische Lebensmittel zu wirken.

VII. Kontrolle unter Einbeziehung von betrieblichen Qualitätssicherungssystemen
Die Effizienz und Praxisnähe der Kontrollverfahren unter verstärkter Einbeziehung privatwirtschaftlicher Systeme muss weiterentwickelt werden. Die Prozesskontrolle ist die Basis. Zukünftig muss verstärkt darauf hingewirkt werden, dass es zu einer gerechten Verteilung der Lasten kommt (z.B. GVO - Thematik).
Weiterhin ist eine Integration verschiedener Kontrollsysteme (Auditierungen) anzustreben

VIII. Betriebliche Umweltschutzmaßnahmen zukünftig stärker verankern
In zunächst privatwirtschaftlichen Vereinbarungen wird eine Integration von zusätzlichen umweltschutzrelevanten Themenbereichen und Fragestellungen zur sozialen Verantwortung in die Öko Lebensmittel Konzepte vorangetrieben.

 
   
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