Wer kann Mitglied werden:
Lebensmittelhersteller in Europa, die Lebensmittel nach
den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung 2092/91 und/oder
der ökologischen Anbauverbände herstellen und
vermarkten und ein Interesse an der konsistenten Weiterentwicklung
des Öko-Marktes haben.
Mitgliedsausschuss:
Laut Satzung entscheidet der Mitgliedsausschuss über
die Aufnahme als Mitglied. Der Ausschuss besteht aus höchstens
10 Mitgliedern. Diese werden von der Mitgliederversammlung
für 5 Jahre gewählt. Die Entscheidungen werden
im Konsens gefällt.
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Mitglieder auf einen Blick