Aoel .: Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller :.  
 
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Beitragsordnung der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e.V.
 
 

§ 1 Alle Mitglieder der AoeL entrichten ab dem 1. Halbjahr 2011 Beiträge gemäß der von der Mitgliederversammlung am 08.11.2010 in Fulda verabschiedeten Beitragsordnung.

§ 2 Die Mitgliedsbeiträge sind in Tranchen zu entrichten. Die erste Tranche wird zum Anfang des Geschäftsjahres und die Zweite zum Halbjahr (01.07.) entrichtet.

§ 3 Neue Mitglieder entrichten im Beitrittsjahr den vollen Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr. Wird die Mitgliedschaft erst nach dem 30.6. des laufenden Geschäftsjahres wirksam ist nur der halbe Beitrag zu entrichten.

§ 4 Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes bis zum 31.1. des laufenden Geschäftsjahres
sind für diese Geschäftsjahr keine Beiträge mehr zu entrichten.

§ 5 Folgende Beiträge sind von dem Mitgliedsunternehmen jährlich zu entrichten.

Beitragsstaffelung

Berechnungsgrundlage:
Bio-Umsatz des Mitgliedes im vorausgegangenen Geschäftsjahr, mindestens jedoch 10 % des konsolidierten Konzernumsatzes

Bio-Umsatz

Mitgliedsbeitrag pro Jahr

bis 2,5 Mio. €
1.500 €
bis 10 Mio. €
2.475 €
bis 20 Mio. €
     3.300 €

bis 50 Mio. €

4.950 €

über 50 Mio. €

6.600 €

 

 
   
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