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§ 1 Alle Mitglieder der AoeL entrichten ab dem 1. Halbjahr 2011 Beiträge gemäß der von der Mitgliederversammlung am 08.11.2010 in Fulda verabschiedeten Beitragsordnung.
§ 2
Die Mitgliedsbeiträge sind in Tranchen zu entrichten. Die erste Tranche wird zum Anfang des Geschäftsjahres und die Zweite zum Halbjahr (01.07.) entrichtet.
§ 3
Neue Mitglieder entrichten im Beitrittsjahr den vollen Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr. Wird die Mitgliedschaft erst nach dem 30.6. des laufenden Geschäftsjahres wirksam ist nur der halbe Beitrag zu entrichten.
§ 4 Im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes bis zum 31.1. des laufenden Geschäftsjahres
sind für diese Geschäftsjahr keine Beiträge mehr zu entrichten.
§ 5
Folgende Beiträge sind von dem Mitgliedsunternehmen jährlich zu entrichten.
 
Beitragsstaffelung
Berechnungsgrundlage:
Bio-Umsatz des Mitgliedes im vorausgegangenen Geschäftsjahr, mindestens jedoch 10 % des konsolidierten Konzernumsatzes
Bio-Umsatz |
Mitgliedsbeitrag
pro Jahr |
| bis 2,5 Mio. € |
1.500 € |
| bis 10 Mio. € |
2.475 € |
| bis 20 Mio. € |
3.300 € |
bis 50 Mio. € |
4.950 € |
über 50 Mio. € |
6.600 € |
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