Aoel .: Assoziation ökologischer Lebensmittel Hersteller :.  
 
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Die AoeL-Leitlinie zum Umgang mit Pestizidrückständen ist eine Zusammenfassung der IFOAM-EU-SGOP-Leitlinie und soll den Betrieben, Verbänden, Zertifizieren und EU-Behörden folgende Vorteile bringen: Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit, Etablierung eines Konsens über den Umgang mit Rückständen, Evaluierung eines Orientierungswerts, Strukturierung der allgemeinen Kommunikation, Steuerung von risikobasierten Ansätzen und Sicherstellung eines festgelegten Prozederes.

I. Version AoeL-Leitlinie zum Umgang mit Pestizidrückständen (pdf-Datei)
Ergänzung zur I. Version - Probenahmen (pdf-Datei)
BÖLW-Kommentierung zu Anhang III Nr. 9 - Mindestkontrollanforderungen (pdf-Datei)

Expertengespräch NPS

Die AoeL hat zu der Festlegung des Gesetzgebers in den Rechtsvorschriften (EG-VO 889/2008 Art. 27 (3) a) zum ökologischen Landbau, dass die Verwendung von Natriumnitrit und Kaliumnitrat hinsichtlich der Streichung der Zulässigkeit bis zum 31. Dezember 2010 zu prüfen ist, frühzeitig eine fachliche Diskussion zu den Bereichen Forschung, Qualifizierung und Stand der Praxis angestoßen. Welche Forschungsmaßnahmen wurden eingeleitet und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus? Welche Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen wurden durchgeführt? Welche Erfahrungen wurden in den letzten Jahren im Bio-Fleischmarkt mit Produkten ohne bzw. reduziertem Einsatz von Pökelstoffen gesammelt?

.: Dokumentation der Ergebnisse und weitere Informationen

In Zusammenarbeit mit dem Büro für Lebensmittelkunde & Qualität, dem Forschungsinstitut biologischer Landbau (FiBL) sowie dem Berater Ralph Weishaupt hat der BÖLW einen Leitfaden für Unternehmen zur nachhaltigen Verpackung von Bio-Lebensmitteln entwickelt. Der Leitfaden wurde auf der BioFach 2011 vorgestellt und soll gerade kleinen und mittleren Unternehmen eine Grundlage für ökologische und schadstofffreie Verpackung von Bio-Lebensmitteln.

www.boelw.de/verpackung.html

Die AoeL ist nicht der Ansicht, dass eine freiwillige Nutzung des EU-Bio-Logos auf Um- oder Transportverpackungen eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung nach sich zieht. Damit widerspricht sie der Entscheidung der Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) zur Etikettierung von Umverpackungen mit dem Gemeinschaftslogo und der Herkunftsangabe.

Stellungnahme AoeL (pdf-Datei)

Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich untersagt. Mit der neuen EU-Öko-Verordnung (VO (EWG) Nr. 834/2007), die Anfang 2009 in Kraft tritt, wird das in der alten Öko-Verordnung beschriebene GVO-Anwendungsverbot präzisiert. Unter anderem durch einen Verweis auf die, auch für die konventionelle Produktion geltende, EU-Kennzeichungsverordnung (VO (EWG) Nr.1829/2003).

IV. Version "Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik" (pdf-Datei)

Informationsblatt zu den Änderungen zu geben, die durch das Inkrafttreten der neuen EG-Öko- Verordnung für die Hersteller ökologischer Lebensmittel entstehen.

IV. Version "Was ändert sich für Verarbeiter ökologischer Lebensmittel" (pdf-Datei)

Informationsblatt zu den Kennzeichnungsbestimmungen nach der neuen EU-Öko-Verordnung (VO (EWG) Nr. 834/2007) und deren Durchführungsbestimmungen (VO (EWG) Nr. 889/2007)

VII. Version "Informationen zur Kennzeichnung" (pdf-Datei)

Weitere klärungsbedürftige Punkte zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung im Bereich Auslaufdatum, Reinigungsmittel, Codenummer und Risikoanalyse.

III. Version "Weitere Details zur Umsetzung der EWG Verordnungen 834/2007 und 889/2008, 08.02.2010 - Ergänzung" (pdf-Datei)

Ein von der AoeL entwickelter Fragebogen zur Lieferantenauskunft von landwirtschaftlichen Betriebe (pflanzliche Erzeugung) zum Ausschluss möglicher GVO-Kontaminationen

Lieferantenauskunft für landwirtschaftliche Betriebe (Word-Datei)

Zusicherungserklärung zur Einhaltung des "Gentechnikverbotes" von Lieferanten

AoeL-Zusicherungserklärung Gentechnik Lieferanten (Word-Datei)

 
   
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