<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Positionspapier &#8211; AöL e.V.</title>
	<atom:link href="https://www.aoel.org/category/positionspapier/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.aoel.org</link>
	<description>Die Öko Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller</description>
	<lastBuildDate>Wed, 14 Jan 2026 12:36:49 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2024/06/cropped-cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Positionspapier &#8211; AöL e.V.</title>
	<link>https://www.aoel.org</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Bericht der Unternehmen zu Artikel 29 der VO (EU) 2018/848</title>
		<link>https://www.aoel.org/bericht-der-unternehmen-artikel29-euvo2018848/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Oct 2025 09:29:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bio-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Behörde]]></category>
		<category><![CDATA[Evaluierung]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrollstelle]]></category>
		<category><![CDATA[OFIS]]></category>
		<category><![CDATA[Risikoanalyse]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=3971</guid>

					<description><![CDATA[Die Bio-Lebensmittel herstellenden und handelnden Unternehmen beobachten und diskutieren intensiv die Umsetzung des Artikel 29. Mit diesem Bericht stellen diese ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu Artikel 29 und dessen Implementierung den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2a6eda"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row top-level"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<h3 class="wp-block-heading">Zusammenfassung</h3>
<p>Mit Artikel 28, 29 wurden in der VO 2018/848 erstmals in der Geschichte der Bio-Verordnung spezielle Regelungen für das Vorhandensein von nicht erlaubten Erzeugnissen und Stoffe in Bio-Erzeugnissen getroffen. Deren Vorhandensein kann ein Indiz für einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung sein. Es ist für die Bio-Unternehmen sehr wichtig, vor immer wieder auftretendem Bio-Betrug oder fehlerbehafteter Ware geschützt zu werden. Das ist substanziell bedeutend für das Vertrauen der Kunden in die Produkte und damit für den Erfolg der Unternehmen.</p>
<p>Die Bio-Lebensmittel herstellenden und handelnden Unternehmen beobachten und diskutieren intensiv die Umsetzung des Artikel 29. Mit diesem Bericht stellen diese ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu Artikel 29 und dessen Implementierung den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.</p>
<ul>
<li>Es bestehen weiter große Defizite in einer sachgerechten und harmonisierten Umsetzung der Vorgaben des Art 29 in und außerhalb von Europa</li>
<li>Die notwendigen Kompetenzen zur Umsetzung sind in der Verantwortungskette (Unternehmen, Kontrollstellen und Behörden) noch nicht ausreichend aufgebaut, um die Vorgaben des Artikel 29 professionell umzusetzen</li>
<li>Eine professionelle Risikobewertung findet nicht statt. Zu viel Zeit und Geld wird für Fälle mit geringer Relevanz eingesetzt.</li>
<li>Die Kommunikation und Abstimmung zwischen den Behörden und Kontrollstellen unter den EU-Mitgliedsstaaten ist unzureichend (OFIS scheint dysfunktional)</li>
<li>Bearbeitungsfristen für amtliche Untersuchungen sind nicht klar und dauern in der Regel deutlich zu lange</li>
<li>Die Bio-Zertifikate sind durch die Umsetzungspraxis des Artikel 29 entwertet</li>
</ul>
<p>Durch diese Auswirkungen besonders sind einige Produktgruppen und der Import von Bio-Produkten betroffen. Zudem bestehen rechtliche Probleme mit einer sicheren Umsetzung der Vorgaben des Artikel 29 insbesondere in Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hierbei spielt die Auslöseschwelle für eine amtliche Untersuchung „Vorhandensein“ eine zentrale Rolle. Vorhandensein ist weder ein wissenschaftlich gesicherter Begriff noch besteht eine rechtliche Definition oder eine analytische Schwelle.</p>
<p>Für Unternehmen ist grundlegend wichtig, den organisatorischen, rechtlichen, zeitlichen und finanziellen Mehraufwand kalkulierbar und beherrschbar, sprich wirtschaftlich gestaltbar, zu halten. Das beinhaltet aus unserer Sicht mehr Respekt und Achtung von Behörden und politischen Entscheidern im Hinblick auf die wertschöpfenden und gesellschaftlichen Beiträge, die insbesondere Bio-Unternehmen zu leisten bereit sind. Unter diesem Aspekt müssen die möglichen Auswirkungen bezogen auf das unternehmerische Risiko im Umgang mit biozertifizierten Erzeugnissen bei der Vorschreibung der Vorschriften angemessener berücksichtigt werden.</p>
<h3>1. Einführung</h3>
<p>Mit Artikel 28, 29 wurden in der VO 2018/848 erstmals in der Geschichte der Bio-Verordnung spezielle Regelungen für das Vorhandensein von nicht erlaubten Erzeugnissen und Stoffen getroffen. Dieser Entscheidung sind einerseits Probleme bei der rechtsicheren und harmonischen Umsetzung des alten Bio-Rechts sowie eine intensive Debatte der legislativen Organe vorausgegangen.</p>
<p>Das Vorhandensein von nicht erlaubten Substanzen kann ein Indiz für einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung sein, da diese einen Hinweis geben könnten, dass unerlaubte Mittel eingesetzt, oder Vorsorgemaßnahmen nicht ausreichend umgesetzt wurden. Ein solches Vorhandensein ist jedoch nur ein Indiz unter vielen anderen Indizien, die auf einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung hindeuten.</p>
<p>Es ist für die Bio-Unternehmen sehr wichtig sich vor immer wieder auftretendem Bio-Betrug oder fehlerbehafteter Ware zu schützen. Das ist bedeutend für das Vertrauen der Kunden in Bio-Produkte und damit für den Erfolg der Unternehmen. Eine Absicherung der Qualität der Biointegrität muss somit auf effizienten Abwehrmaßnahmen beruhen. Sowohl in den Betrieben selbst als auch im staatlichen Kontrollsystem. Das Ziel der in der Folge formulierten Kommentierungen und Vorschläge ist es, das Sicherungssystem weiterzuentwickeln und seine Effizienz zu sichern.</p>
<h3>2. Die Evaluierung des Artikel 29</h3>
<p>In Artikel 29 (4) ist die Kommission aufgefordert, zu Ende 2025 dem Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung, insbesondere des Artikel 29, vorzulegen.</p>
<p>Die Bio-Lebensmittel herstellenden und handelnden Unternehmen beobachten und diskutieren die Umsetzung des Artikel 29 seit dessen Implementierung in der EU. Mit diesem Bericht stellen diese ihre Erfahrungen und Einschätzungen zu Artikel 29 und dessen Implementierung den politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.</p>
<p>Offizielle Statistiken oder wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit der Umsetzungspraxis des Artikel 29 durch die Behörden befassen, liegen uns nicht vor. Das OFIS-Meldesystem ist nicht öffentlich. Auswertungen von aggregierten Daten aus dem OFIS-System werden nicht veröffentlicht.</p>
<p>Die Unternehmen können nur aus Ihren eigenen Erfahrungen berichten. Also aus Ihren Erfahrungen mit den Kontrollstellen und Behörden sowie aufgrund von Erfahrungen mit Verdachtsfällen und/oder OFIS-Meldungen, in die die Unternehmen involviert waren.</p>
<p>Die in der Bio-Verordnung etablierte Vorgehensweise gemäß Artikel 28 und die definierten Verantwortungsübergänge gemäß Artikel 29 an Kontrollstellen und Behörden sind deutlich klarer als die Regelungen in der alten Bio-Verordnung. Insbesondere halten wir es für sachgerecht, dass mit Artikel 28 die Verantwortung der Unternehmen gestärkt wird und Entscheidungen dort zu treffen sind, wo die höchste Kompetenz und Handlungsfähigkeit besteht. Diese Vorgehensweise hat sich in anderen lebensmittelrechtlichen Strukturen – z.B. Hygienerecht – bewährt.</p>
<p>Viele Unternehmen berichten darüber, dass es in einigen Mitgliedsländern gelungen ist, den Regelungsrahmen gemäß Artikel 28 rechtssicher und operativ funktional umzusetzen. Das ist positiv und richtungsweisend. In vielen Mitgliedsländern bestehen jedoch weiter erhebliche Probleme mit einer sachgerechten und praxisnahen Umsetzung des Artikel 29. Insbesondere ist es nicht gelungen, eine harmonisierte Umsetzung in den EU-Mitgliedsländern zu etablieren.</p>
<h3>3. Erfahrungen mit Kontrollstellen und Behörden</h3>
<p>Wie bei vielen neuen und komplexen Regelungsansätzen besteht jedoch noch erheblicher Klärungsbedarf in Fragen der Interpretation und harmonisierten Umsetzung. Und es gibt wichtige Ansätze für eine zielorientierte Weiterentwicklung des Regelungsrahmens.</p>
<p>Folgende Themen und Probleme wurde in den letzten Jahren von Unternehmen in Bezug auf die Umsetzung des Artikel 29 identifiziert:</p>
<ol>
<li>Zentral ist das Problem der unterschiedlichen Umsetzung der Vorgaben in Europa. Einerseits sichert bereits Artikel 29 (5) für einzelne Mitgliedsstaaten abweichende rechtliche Vorgaben und Umsetzungen zum Umgang mit dem Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe und Erzeugnisse in Bio-Lebensmitteln. Andererseits werden offensichtlich die Vorgaben des Artikel 28 und 29 weiter sehr unterschiedlich in den EU-Mitgliedsländern ausgelegt und implementiert.</li>
<li>Die fehlende Definition des Begriffs „fundierte Informationen“ ist ein wesentlicher Grund für die genannten Unterschiede und die mangelnde Harmonisierung bei der Behandlung von Befunden durch die Kontrollstellen und Kontrollbehörden: Dies erschwert den Unternehmen die Entscheidungsfindung und führt zu Erschwernissen im Marktzugang.</li>
<li>Behörden/Kontrollstellen haben immer noch Schwierigkeiten die in QS-Vorgaben übersetzte rechtlichen Vorgaben aus Artikel 28 zur Etablierung von Eigenkontrollsystemen sachgerecht im Unternehmen zu verifizieren. Eine Kompetenzlücke im Kontrollverfahren, die geschlossen werden muss, um die Effizienz der Umsetzung von Artikel 28 und 29 zu sichern.</li>
<li>Aus der Sicht der Unternehmen werden immer wieder nicht gerechtfertigte amtliche Untersuchungen aufgrund von Spurenbefunden durchgeführt<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>. Zum Beispiel ist es oft nicht nachvollziehbar, wie die Analysenergebnisse erzeugt wurden<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a><sup>,</sup><a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a>. Zudem werden die Untersuchungen regelmäßig durch analytische Befunde ausgelöst, die auf Grundlage von Erfahrungswissen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Indikation für einen Verstoß sind. Es kam z.B. zu OFIS-Meldungen, die durch das Vorhandensein von für Bio zugelassenen Stoffen ausgelöst wurden<a href="#_ftn4" name="_ftnref4">[4]</a>. Es ist nicht möglich fehlerhafte oder falsche Meldungen zu schließen.</li>
<li>Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt zudem, dass viele Kontrollstellen und Behörden mit der fachlichen Bewertung des Vorhandenseins von nicht zugelassenen Stoffen und Erzeugnissen und deren adäquater Kontextualisierung zum Regelungsrahmen der Bio-Verordnung überfordert sind. Dazu kommt die hohe Arbeitsbelastung durch die hohe Anzahl von Spurenbefunden, die abgearbeitet werden müssen. Reine sachgerechte Risikobewertungen als Grundlage für effektive Kontrollsysteme finden nur unzulänglich statt.</li>
<li>Es kommt immer wieder vor, dass „amtliche Untersuchungen“ am selben Produkt in verschieden EU-Mitgliedsstaaten wiederholt werden, weil keine länderübergreifende Kommunikation zwischen Behörden/Kontrollstellen stattfindet<a href="#_ftn5" name="_ftnref5">[5]</a>. Bei länderübergreifendem Warenverkehr muss im Falle eines Verdachtes vor einer amtlichen Untersuchung eine Abstimmung zwischen Behörden/Kontrollstellen erfolgen.</li>
<li>Wenn amtliche Untersuchungen durch Behörden ausgelöst (und über OFIS gemeldet) werden, findet nach unserer Erfahrung vor dem Auslösen der amtlichen Untersuchung keine Prüfung statt, ob die Situation vom Unternehmen gemäß Artikel 28 (2) bereits bewertet wurde<a href="#_ftn6" name="_ftnref6">[6]</a>. Ist die Begründung des Unternehmens stichhaltig, kann ggf. eine amtliche Untersuchung vermieden werden<a href="#_ftn7" name="_ftnref7">[7]</a>. Eine solche Vorgehensweise würde das Rechtssystem (28/29) schlüssig anwenden, die Effektivität des Verfahrens erhöhen und Aufwand bei allen Akteuren der Verantwortungskette verringern.</li>
<li>Der zeitliche Ablauf von amtlichen Untersuchungen erstreckt sich manchmal über Jahre<a href="#_ftn8" name="_ftnref8">[8]</a> und geht in vielen Fällen über die Haltbarkeit der Produkte hinaus. Es werden keine Bearbeitungsfristen festgelegt. Die Waren werden ohne zeitliche Begrenzung und ohne rechtssicheren Bescheid (siehe 8.) gesperrt. Aufgrund von Lagerkosten und Nichtlieferfähigkeit bzw. notwendiger Ersatzbeschaffung entstehen erhebliche Kosten für Unternehmen. In vielen Fällen wird zeitlich definierte Halt- und Vermarktbarkeit der Erzeugnisse überschritten, sodass defacto ein Warenverlust eintritt, ganz unabhängig vom Ausgang der Untersuchung.</li>
<li>Entscheidungen zu Warensperrungen durch Behörden gemäß Art 29 (1) b) oder (2) erfolgen nur sehr zögerlich. Behörden versuchen, diese zu umgehen<a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a>. Verwaltungsrechtliche Probleme stehen oft belastbaren amtlichen Bescheiden im Weg, da die amtliche Untersuchung erhebliche ökonomische Folgen durch Warensperrung und Information an die Kunden hat. Das hat Auswirkungen auf das Ergreifen von Rechtsmitteln durch die betroffenen Unternehmen z.B. Richtung Lieferant, aber auch gegenüber den Behörden. Weiter steht diese Praxis Schadenskompensationen durch Versicherungen im Weg.</li>
<li>Der Informationsfluss zu den Unternehmen ist bisher unzureichend. Den von Verdachtsfällen betroffenen Kontrollstellen und Unternehmen müssen stichhaltige und relevante Informationen zu den Fällen zur Verfügung gestellt werden. Es entspricht nicht der guten Verwaltungspraxis, wenn das Recht auf Akteneinsicht regelmäßig über Rechtsanwälte eingefordert werden muss.</li>
<li>Die durch das Bio-Zertifizierungssystem etablierte und durch das Zertifikat bestätige Konformität kann jederzeit durch einen analytischen Befund, auch mit zweifelhafter Relevanz für einen Verstoß, ausgehebelt werden. Die Entwertung des Zertifizierungsverfahrens und der Zertifikate durch die niederschwellige Infragestellung gefährdet die Verlässlichkeit und damit den Wert des Zertifikationsverfahren. Hierdurch wachsen die Risiken für die Unternehmen erheblich, was die Entwicklung des Marktes für ökologische Erzeugnisse behindert.</li>
</ol>
<h3>4. Besonders betroffene Produktgruppen</h3>
<p>Die Auswirkungen des Artikel 29 sind besonders bei pflanzlichen Produkten relevant, wie Obst und Gemüse und daraus hergestellten Erzeugnissen. Besonders betroffen sind Produktgruppen, die große Oberflächen<a href="#_ftn10" name="_ftnref10">[10]</a> haben, wie z.B. Kräuter oder solche, die konzentriert werden, z.B. durch Extraktion (Öle), oder Trocknung (Tee), sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Futtermitteln. Dahingegen sind Produkte aus der tierischen Produktion, mit Ausnahme von Honig, praktisch nicht betroffen, da in diesem Pflanzenschutzmittel, auf die die behördlichen Maßnahmen im Wesentlichen zielen, in der Regel nicht nachweisbar sind.</p>
<p>Ob das tatsächlich die in Bezug auf Verstöße gegen die Bio-Verordnung relevantesten Produktgruppen sind oder diese aufgrund des oben genannten spezifischen Faktors überproportional in den Fokus geraten sind, ist offen. Die großen Bio-Betrugsfälle<a href="#_ftn11" name="_ftnref11">[11]</a>, bei denen große Mengen an meist rückstandsfreiem Getreide oder Ölsaaten zu Bio umdeklariert wurden, könnte dies nahelegen.</p>
<p>Es lässt sich auf jeden Fall festhalten, dass einzelne Branchen besonders massiv und aus unserer Sicht unverhältnismäßig durch die Regelung in Artikel 29 betroffen sind. Sollte die Regelung so bestehen bleiben, ist es auf jeden Fall notwendig, diese differenzierter auf verschiedene Produktkategorien und Erzeugungssituationen zu gestalten, um den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Ebene der Produktion und der Produkte zu entsprechen und unverhältnismäßige Härten für einzelne Marktteilnehmer zu vermeiden.</p>
<h3>5. Problemschwerpunkt Import</h3>
<p>Die massivsten Auswirkungen haben die Vorgaben auf den Import von Bio-Ware. Es kommt zum Stopp von einzelnen Importvorgängen oder ganzen Projekten in der Urproduktion mit der Begründung, dass Rückstände in Produkten gefunden worden wären, obwohl die Zertifizierung regelkonform erfolgte und Nachweise für eine Anwendung oder nicht getroffene Vorsorgemaßnahmen nicht vorliegen<a href="#_ftn12" name="_ftnref12">[12]</a>. Rechtliche Grundlagen für diese Vorgehensweisen sind unverständlich bzw. nicht vorhanden. Das Rechtsprinzip „in dubio pro reo“ findet keine Anwendung. Rechtsstaatliche Instrumente können nicht genutzt werden, da die relevanten Vorgänge außerhalb von Europa stattfinden. Hersteller und Drittlandskontrollstellen vermeiden deshalb Argumentationen gegenüber Kontrollbehörden der EU und stornieren den Bio-Status der Ware. In der Regel zu Lasten aller Beteiligten und insbesondere der Erzeuger im Drittland.</p>
<p>Lieferanten haben in einigen Importländern aufgegeben, Öko-Produkte für Europa anzubauen, da der Aufwand und das Risiko wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind. Warenströme werden umgelenkt, insbesondere in die nordamerikanischen Märkte, weil dort sachgerechter mit Spurenbefunden in Bio-Rohwaren umgegangen wird.</p>
<h3>6. Das OFIS Meldesystem</h3>
<p>Aus der Sicht der Wirtschaftsbeteiligten stellt das OFIS-Meldesystem ein zentrales Problem dar (Siehe Anlage I zu OFIS).</p>
<p>Wesentliche Probleme bestehen darin:</p>
<ol>
<li>Das OFIS-System ist nicht transparent und einsehbar</li>
<li>Es besteht der Eindruck, dass zuständige Behörden der EU-Mitgliedsländer nicht nach gleichen Auslösemechanismen in das OFIS-System melden</li>
<li>Aufgrund falscher Daten oder Informationen<a href="#_ftn13" name="_ftnref13">[13]</a> ausgelöste OFIS-Fälle können nicht geschlossen werden</li>
<li>Die Bearbeitung von OFIS-Fällen dauert teilweise Jahre – die Kooperation der Behörden ist immer wieder dysfunktional – und führt in vielen Fällen zu keinem Ergebnis</li>
<li>Durch die Kommission vorgenommene statistische Auswertungen auf der Grundlage von OFIS-Meldungen sind bereits aufgrund der Unsicherheiten bei der Eingabe in das OFIS-System zweifelhaft. Daraus abgeleitete Auswirkungen auf Warenherkünfte und Unternehmen sind nicht sachgerecht</li>
</ol>
<h3>7. Daraus abgeleitete Einschätzungen zum Artikel 29</h3>
<p>Wie schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren diskutiert, ist die im Artikel 29 (1) gewählte Auslöseschwelle für eine amtliche Untersuchung die „fundierte Information über das Vorhandensein von Erzeugnissen oder Stoffen… die nicht … zugelassen sind“ wissenschaftlich nicht haltbar. Wissenschaftliche analytische Untersuchungen auf Verunreinigungen kennen kein „Nicht Vorhandensein“. Erschwerend kommt hinzu, dass der Begriff „Vorhandensein“ im Bio-Recht nicht definiert wird. Wissenschaftlich wird von LOD<a href="#_ftn14" name="_ftnref14">[14]</a> oder LOQ<a href="#_ftn15" name="_ftnref15">[15]</a> gesprochen, die auf jeweils andere Art klären, bis zu welcher qualitativen oder quantitativen unteren Schwelle eine Aussage über das Vorhandensein eines Stoffes möglich ist.  Dies bedeutet jedoch wissenschaftlich niemals, dass der Stoff nicht vorhanden ist, sondern nur, dass für diesen bis zu der analytischen Schwelle ein Nachweis nicht möglich ist.  Jüngste Untersuchungen an Bio-Lebensmittel im „UPOP project &#8211; Ultra Low Levels of Pesticides in Organic Products“ <a href="#_ftn16" name="_ftnref16">[16]</a> haben eindrücklich demonstriert, dass in dem gewählten Konzept über das „Vorhandensein“ das Auslösen von amtlichen Untersuchungen in Abhängigkeit der analytischen Präzision beliebig auf praktisch alle Bio-Produkte ausgeweitet werden kann.</p>
<p>Auch Artikel 28 (2) nutzt auf der Ebene der Unternehmen als Auslöseschwelle das „Vorhandensein“. Dort wird jedoch ein zweistufiges Verfahren etabliert. Das Vorhandensein löst zwar einen Verdacht aus, dieser muss jedoch zunächst mit den Vorgaben der Bio-Verordnung kontextualisiert werden und kann auf betrieblicher Ebene entweder ausgeräumt werden oder sich zu einem „begründeten Verdacht“ verdichten.  Diese Zweistufigkeit trägt rechtssystematisch dem Umstand Rechnung, dass die in Artikel 29 (2) formulierten Verstöße nicht mittels der Analytik, sondern nur durch Kontextualisierungen mit betrieblichen Umständen erhärtet werden können. Dieselbe Rechtssystematik ist auch in Artikel 27 etabliert. Die im Artikel 29 gewählte Auslöseschwelle für eine amtliche Untersuchung, ohne dass eine Kontextualisierung mit den Vorgaben des Bio-Rechts erfolgt, steht rechtssystematisch im Widerspruch zur Struktur des Artikel 27 und 28 (2) der EU VO 2018/848.</p>
<p>Dies steht zudem auch im Widerspruch zum Prozessansatz der gesamten Bio-Verordnung, die die Konformität der Bio-Prozesse und Produkte von Einhaltung der Produktionsvorschriften abhängig macht und nicht von der Zusammensetzung eines Produktes.   Die EU-Bio-Verordnung ist prozessorientiert aufgebaut. Ob ein Prozess oder ein Erzeugnis daraus Bio sein kann, hängt im Kern davon ab, dass der Landwirt oder das Unternehmen, die Prozessvorgaben für Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel der Verordnung eingehalten hat. In den seltensten Fällen und schon gar nicht bei Spurenbefunden geben jedoch analytische Befunde belastbare Auskunft darüber, ob ein Landwirt oder Unternehmen die multiplen Anforderungen der Verordnung erfüllt hat oder nicht. Dies können nur eine Auditierung und andere prozessorientierte Kontrollmaßnahmen sicher leisten. Die einseitige Fokussierung auf das Vorhandensein nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe in Bio-Produkten hebelt die zentrale Funktion der Auditierung und Zertifizierung und damit der Prozessorientierung im Bio-Recht aus. Sie widerspricht somit dem Grundcharakter der Verordnung.</p>
<h3>8. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz</h3>
<p>Eine amtliche Untersuchung, ausgelöst durch das Vorhandensein eines nicht zugelassenen Erzeugnisses oder Stoffes, hat nach Artikel 29 (1) b) die rechtliche Konsequenz einer Warensperrung. Dazu kommt die Pflicht des Unternehmens gemäß Artikel 39 (1) d) iii) den Käufer des Erzeugnisses schriftlich zu unterrichten. Beide automatischen Rechtsfolgen können bereits erhebliche ökonomische Auswirkungen auf Eigentum eines Unternehmens haben, z.B. durch zusätzliche Lagerkosten, Nichteinhaltung von Lieferzusagen, oder Imageschäden. Es steht in Frage, ob eine amtliche Untersuchung mit derartigen Eingriffe in den freien Warenverkehr und in die Eigentumsrechte aufgrund einer wissenschaftlich und rechtlich zweifelhaften Auslöseschwelle (Art 29 (1)) ohne Verdichtung durch Kontextualisierung zu einem begründeten Verdacht, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/AUTO/?uri=celex:12016M005">Artikel 5</a> Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union genügt<a href="#_ftn17" name="_ftnref17">[17]</a>.</p>
<p>Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß VO EG Nr. 178/2002 und die dort in Art 14 etablierte Fokussierung auf die Lebensmittelsicherheit, insbesondere in Hinblick auf „nicht Verkehrsfähigkeit“  (Art 14 (1)) und Information (Art 19) legt nahe, dass vergleichbare Maßnahmen aufgrund des Vorhandenseins eines nicht zugelassen Erzeugnisses oder Stoffes in einem Bio-Lebensmittel ohne Kontextualisierung mit dem Vorgaben des Bio-Rechts und ohne Relevanz für die Lebensmittelsicherheit wahrscheinlich in der Regel nicht verhältnismäßig sind.</p>
<p>Die Einführung des Artikel 29 hat aus Sicht der Unternehmen, insbesondere in einigen spezifischen Produktgruppen und im Import, zu einer massiven Zunahme an bürokratischen Lasten und Störungen im Warengeschäft geführt.</p>
<h3>Anlage I Spezifische Situation OFIS</h3>
<ol>
<li>
<h3>Ausgangsbemerkung</h3>
</li>
</ol>
<p>OFIS (Organic Farming Information System) ist ein Meldesystem der EU für Verdachtsfälle von Verstößen gegen die EG-Bio-Verordnung. OFIS dient als Informationssystem zwischen den Mitgliedsstaaten und deren Behörden. Nur Behörden haben Einsicht in die Datenbank. Da die Wirtschaftsakteure keine Einsicht in die Datenbank haben, basieren die Ausführungen im Folgenden auf den Erfahrungen, die Unternehmen gemacht haben, die in OFIS-Fälle involviert waren und den öffentlich zugänglichen Maßnahmen, die auf der Grundlage von OFIS entschieden wurden.</p>
<ol start="2">
<li>
<h3>OFIS Organic Farming Information System – Sinn und Zweck</h3>
</li>
</ol>
<p>Ziel der OFIS-Datenbank ist <strong>Transparenz</strong> für die Behörden der MS und der EU über Unregelmäßigkeiten und den Warenfluss von Öko-Waren herzustellen. <strong>Unregelmäßigkeiten</strong> werden hier von Behörden gemeldet, und an andere Behörden, nicht jedoch an die Kontrollstellen, weitergeleitet. Kontrollstellen im Drittland erhalten die OFIS-Meldungen direkt über das Portal und können im System antworten.</p>
<p>Laut der Verordnung löst ein vermuteter Verstoß gegen die Bio-Verordnung und insbesondere die „fundierte Information über das Vorhandensein von Erzeugnissen und Stoffen, die &#8230; nicht … zugelassen sind“ einen Verdacht und somit eine amtliche Untersuchung aus (Art 29 2018/848). Jeder Verdacht auf einen Verstoß gegen die Integrität des Öko-Erzeugnisses, löst eine OFIS-Meldung aus (2021/279).</p>
<p>Die Kommission nutzt zudem die OFIS-Meldungen um Produkte, Unternehmen, Kontrollstellen oder Länderbehörden zu <strong>identifizieren</strong>, die aufgrund der Anzahl der OFIS-Fälle auffällig sind. Und um Listen von Hochrisikoprodukten und Herkünften zu erstellen.</p>
<p>Der im Jahr 2025 zu erstellende Bericht zur Umsetzung des Artikel 29 wird nach Auskunft der Kommission auch auf Grundlage von Daten aus den OFIS-Meldungen erfolgen. Das ist hoch problematisch auf der unsoliden Datengrundlage der OFIS-Meldungen.</p>
<h3>Ablauf OFIS Meldung</h3>
<p>Eine OFIS-Meldung kann im Portal nur über eine Behörde ausgelöst werden. Möchten Kontrollstellen eine OFIS-Meldung auslösen, wird die zuständige Behörde informiert, und von dieser wird die OFIS-Meldung über das Portal an das entsprechende Land in der EU oder direkt an die Kontrollstelle im Drittland gemeldet.</p>
<p>Die Behörde im entsprechenden MS erhält eine OFIS-Meldung und informiert die zuständige Kontrollstelle, die aufgefordert ist, eine Untersuchung bei dem Unternehmer zu starten. Die Kontrollstelle antwortet mit dem Ergebnis der Untersuchung der Behörde, die Antwort wird anhand einer Vorlage eingegeben. Die Behörde entscheidet, ob die Untersuchung der Kontrollstelle ausreichend war und kann entsprechend der Antwort der Kontrollstelle ablehnen oder akzeptieren.</p>
<h3>Statistik und Auswertung der OFIS Fälle</h3>
<p>Eine zentrale Quelle von Fehlern und damit von Unsicherheiten bei Be- und Auswertung ist, dass es keine klaren Kriterien für die Meldung gibt. Offensichtlich werden auch Fälle gemeldet, bei denen die Probenahme nicht klar ist, die gemessene Substanz erlaubt ist oder ubiquitär vorkommt oder die Art, Umstände und die Höhe des Befundes bei spezifischen Parametern keinen Anlass für einen Verdacht auf einen Verstoß gegen die Bio-Verordnung darstellen. Es wird nicht unterschieden, ob es sich bei dem Produkt, um ein verarbeitetes Produkt handelt und Auf- oder Abkonzentrationsprozesse (Verarbeitungsfaktor) bei der sachgerechten Bewertung eine Rolle spielen sollten oder multiple Anwendungen der Substanz möglich sind (Multiple-Source-Substanzen).</p>
<p>Zudem ist es nicht möglich OFIS-Fälle zu stoppen, wenn sich herausstellt, dass die zugrundeliegende Information falsch ist, z.B. im Falle einer Fehlmessung oder wenn das Vorhandensein einer Substanz, die zulässig ist, zu einer Meldung geführt hat. Das Auslösen einer OFIS-Meldung in einem Mitgliedstaat führt automatisch zu weiteren Meldungen in die Ursprünge. Auch wenn der Verdacht schon ausgeräumt worden ist.</p>
<p>Die unterschiedlich starken Durchdringungen der technischen Fragen im Hintergrund führen zu einer sehr divergenten Meldepraxis durch die Behörden in Europa und die Kontrollstellen im Drittland. Und damit zu einem Datensatz, der für statistische Auswertungen nur beschränkt geeignet ist.</p>
<p>Dennoch werden die OFIS-Meldungen für statistische Auswertungen genutzt. Hierbei wird über die <strong>Anzahl der OFIS-Meldungen</strong> Erhebungen pro Unternehmen/ Kontrollstelle/ Behörde und MS, sowie pro Produkt und Ursprungsland vorgenommen.</p>
<p>Nach der Kenntnis der Informationsbriefe wird jede der folgenden OFIS-Meldungen gezählt und gewertet:</p>
<ul>
<li>OFIS-Meldungen, die noch nicht abgeschlossen sind</li>
<li>OFIS-Meldungen, die keinen Verstoß ergaben</li>
<li>OFIS-Meldungen, die vom Unternehmen selbst ausgelöst werden</li>
<li>OFIS-Meldungen aus zweifelhaften Analysen oder mit Ergebnissen &lt;LOQ</li>
<li>OFIS-Meldungen zu mehreren Chargen zur selben Ursache und Quelle</li>
<li>Ein Verdacht führt zu mehreren OFIS-Fällen</li>
<li>OFIS-Meldungen werden nicht in ein prozentuales Verhältnis zur Gesamtmenge an Export/ Import-Vorgängen getroffen</li>
<li>Verarbeitete/ getrocknete Produkte werden wie nicht verarbeitete/getrocknete Produkte behandelt</li>
</ul>
<p>Die Statistik, die aus dem OFIS-Portal gezogen wird, findet ohne Berücksichtigung der vorab genannten Faktoren statt. Diese beschränkt belastbare Informationsgrundlage wird jedoch dazu genutzt, weitgehende Maßnahmen einzuleiten.</p>
<p>Anhand der Statistik werden folgende <strong>Bewertungen</strong> vorgenommen und <strong>Maßnahmen</strong> ergriffen:</p>
<ul>
<li>Identifikation von “high risk products” und “high risk country”
<ul>
<li>Die zu zusätzlichen Kontrollmaßnahmen führen</li>
</ul>
</li>
<li>Identifikation von Unternehmen, die unter Verdacht stehen, betrügerischen Aktivitäten nachzugehen</li>
<li>Identifikation von Kontrollstellen, die keine effizienten und effektiven Kontrollen durchführen und sich nicht an die Durchführungs-VO halten</li>
<li>Identifikation von MS, deren Kontrollsystem angezweifelt wird</li>
</ul>
<p>Das System ist dysfunktional, weil die Datengrundlage nicht technisch klar und einheitlich definiert ist. Die daraus folgenden Auswertungen und Schlussfolgerungen sind in der Aussagekraft begrenzt. Auf dieser Grundlage werden jedoch Maßnahmen abgeleitet, die weitgreifende Konsequenzen für Unternehmen und Kontrollstellen haben. Die Anzahl der OFIS-Meldungen pro Unternehmen/ Kontrollstelle oder Land ist die Grundlage für Verstoßvorwürfe oder zusätzlich angeordnete Kontrollen in Unternehmen, in Kontrollstellen und bei Behörden.</p>
<p>Die Anklagen sind nach unserer Auffassung nicht statthaft und rechtsgültig, da diese auf unzureichend definierten Datensätzen und deren mangelhafter Auswertung beruhen.</p>
<h3>Bürokratie-, Zeit- und Kostenaufwand</h3>
<p>Meldungen werden unter anderem von Kontrollstelle zu Behörde und dann von Behörde zu Kontrollstelle bzw. anderer zuständiger Behörde geleitet, die jeweilige Kontrollstelle, als der Empfänger einer OFIS-Meldung hat 30 Tage Zeit, eine Untersuchung durchzuführen und zu antworten, Frist-Verlängerungen sind im System möglich. Die EU und der Co-Kommentator (anderer MS) haben einen 10-tägigen Zeitraum, um die Antwort mitzulesen. Während dieser Zeit ist die OFIS-Meldung gesperrt, die auslösende MS-Behörde kann in diesem Zeitraum weder eine Meldung abweisen noch akzeptieren.</p>
<p>Die Briefe, die aufgrund der OFIS-Statistik an aufgefallenen Kontrollstellen, deren Unternehmen, deren Behörden und deren MS adressiert werden, verlangen eine Erörterung der OFIS-Fälle und eine Rückmeldung in einer 30-tägigen Frist.</p>
<p>Kontrollstellen und Unternehmer sollen zu konkreten OFIS-Fällen Stellung beziehen. Kontrollstellen werden aufgefordert, Konsequenzen und Maßnahmen bei den entsprechenden Unternehmen zu ergreifen und diese zu beschreiben. Erfolgen keine Maßnahmen oder Konsequenzen gegenüber den Unternehmen, geht die EU-Kommission davon aus, dass das Kontrollsystem der Kontrollstelle mangelhaft ist und verbessert werden muss.</p>
<p>Die relevanten Informationen zu den in den Verfahren angesprochen konkreten Fällen liegen im OFIS vor. Dennoch wird ein immenser zeitlicher Aufwand von allen Beteiligten erwartet, um komplexe OFIS-Fälle wieder aufzurollen und erneut zu beantworten.</p>
<p>Der Druck auf die Kontrollstellen durch die Briefe hat zur Folge, dass diese Anforderungen an die Unternehmen stellen, die diese auf Dauer nicht erfüllen können und ein erfolgreiches Wirtschaften gefährdet ist. Die Kosten für die Bearbeitung von vermeidlichen Verdachtsfällen bei den Unternehmen für Analysen, Personal, Reisekosten etc. sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Oft stehen Aufwand und Risiken vs. Umsatz in keinem guten Verhältnis. Insbesondere in einigen besonders betroffenen Branchensegmenten.</p>
<p>Durch die unsachgemäße Eingabe von Meldungen im OFIS Portal wird das System überlastet und unsachgemäß ausgedehnt. Den eigentlichen Zweck, der Identifizierung von möglichen Betrugs-Aktivitäten, wurde verfehlt. Kontrollstellen/Unternehmen und Behörden sind überlastet mit der Verfolgung einer Vielzahl von OFIS-Fällen, von denen die meisten nicht fundiert sind. Diese Überlastung führt auch dazu, dass andere wichtige Indizien für Betrug und Werkzeuge zur Betrugsbekämpfung vernachlässigt werden.</p>
<h3>Vorschlag zur Vorgehensweise</h3>
<p>Auf der Grundlage der jetzigen Regelung muss für jede Information über das Vorhandensein eines Erzeugnisses oder Stoffes, der nicht zugelassen ist, folgende Prüfung erfolgen, bevor eine amtliche Untersuchung und/oder eine Meldung ausgelöst wird.</p>
<p>Die Systematik aus dem Vademecum sollte um folgende Prüfschritte ergänzt werden.</p>
<ul>
<li>Probenahme nach VO 2002/36 EG und 2013/691.</li>
</ul>
<p>Kontamination während der Probenahme ausgeschlossen?</p>
<ul>
<li>Vor dem Start einer amtlichen Untersuchung zunächst Überprüfung, ob dieser Befund in dem Produkt und Unternehmen schon amtlich untersucht wurde.</li>
<li>Die Stellungnahme des Unternehmens sollte eingeholt werden, einschließlich Prüfung, ob das betroffene Unternehmen zu Sachverhalt nach Art 28 (2) eine Bewertung durchgeführt hat. Wenn ja, ist diese auf Stichhaltigkeit zu prüfen.</li>
<li>Die Kontrollstellen oder Behörde muss die OFIS-Inhalte zum Fall an ihren Kunden, den betroffenen Importeur/Hersteller/Händler transparent weitergeben – sachgerechte Information.</li>
<li>Ein Verarbeitungsfaktor sollte nach VO 2005/396 EG, Artikel 20 bzw. „information note on Article 20 of Regulation (EC) No 396/2005 as regards processing factors, processed and composite food and feed” angewendet werden.</li>
<li>Die Durchführung der Prüfung sollte sich an guter fachlicher Praxis<a href="#_ftn19" name="_ftnref19">[19]</a></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="361"><strong>Unterstützende Organisationen</strong></td>
<td width="221"><strong>Webseite</strong></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Associazione nazionale delle imprese di trasformazione e distribuzione dei prodotti biologici</td>
<td width="221"><a href="https://www.assobio.it/">assobio.it</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">BioNederland</td>
<td width="221"><a href="https://www.bionederland.nl/">bionederland.nl</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Bioselena</td>
<td width="221"><a href="https://bioselena.com/">bioselena.com</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Bulgarian Organic Products Association</td>
<td width="221"> </td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft</td>
<td width="221"><a href="https://www.boelw.de/">boelw.de</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">CONSORZIO IL BIOLOGICO Soc. Coop.</td>
<td width="221"><a href="https://www.consorzioilbiologico.it/">consorzioilbiologico.it</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Deutscher Fruchthandelsverband e.V.</td>
<td width="221"><a href="https://dfhv.de/">dfhv.de</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Ecovalia</td>
<td width="221"><a href="https://www.ecovalia.org/">ecovalia.org</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Lebensmittelverband Deutschland e. V.</td>
<td width="221"><a href="https://www.lebensmittelverband.de/de/">lebensmittelverband.de</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Polska Izba Żywności Ekologicznej</td>
<td width="221"><a href="https://jemyeko.com/">jemyeko.com</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Synabio</td>
<td width="221"><a href="https://www.synabio.com/en/page-daccueil-en/">synabio.com</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">TEA &amp; HERBAL INFUSIONS EUROPE</td>
<td width="221"><a href="https://thie-online.eu/">thie-online.eu</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien- Groß- und Außenhandel beteiligten Firmen e.V.</td>
<td width="221"><a href="https://v-d-c.org/">v-d-c.org</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Waren-Verein der Hamburger Börse e.V.</td>
<td width="221"><a href="https://www.waren-verein.de/">waren-verein.de</a></td>
</tr>
<tr>
<td width="361">Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller</td>
<td width="221"><a href="https://www.aoel.org/">aoel.org</a></td>
</tr>
<tr>
<td colspan="2" width="590">
<p><strong> </strong><strong>Kontakt</strong></p>
<p>Dr. Alexander Beck, Geschäftsführer AöL e.V.  E-Mail: <a href="mailto:alexander.beck@aoel.org">alexander.beck@aoel.org</a> | Tel: +49 (0) 9741 93332 21</p>
<p>AöL e.V. | Untere Badersgasse 8 97769 Bad Brückenau | Tel: +49 (0) 9741 93332 0</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> -Befunde in Wildsammlungen mit Herbiziden, Fungiziden, etc. die bei diesen Produkten keinen agronomischen Sinn ergeben</p>
<p>-Befunde die entstehen, wenn Pflanzen Verunreinigungen aufgrund der Ähnlichkeit mitgesammelt werden, die Verunreinigungen bringen wie Matrin, Oxymatrin aus Saphorawurzel, bei Süßholzwurzel-Chargen</p>
<p>-Befunde, die die Pflanzen vermehrt einlagern, wie Bromid in Kräutern und Tees, Kohlgewächse, Algen, Pilze</p>
<p>-Befunde von Anthrachinon, obwohl bekannt ist, dass diese bei der Trocknung entstehen, u.a. bei Schwarztee, Mate, etc.</p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Z.B. handelte es sich um einen amtlichen Probenzug mit Gegenproben, die das Unternehmen erhalten hat?<a href="#_ftnref3" name="_ftn3"></a></p>
<p>[3] Grundsätzlich muss die Nachbeprobung vor Start einer amtlichen Untersuchung etabliert werden. Das Verfahren zur Nachbeprobung sollte möglichst definiert und von einer unabhängigen dritten Stelle durchgeführt werden, um eine belastbare gemeinsame Datengrundlage zu haben.<a href="#_ftnref4" name="_ftn4"></a></p>
<p>[4] Es kam z.B. zu einem OFIS-Fall ausgelöst auf Grundlage des Vorhandenseins von Piperonylbutoxid – eine als Synergist für Bio zugelassene Substanz</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Bericht aus der Praxis; nochmalige OFIS-Auslösung in Tschechien mit Wirkung auf den Ursprungsländern der eingesetzten Rohwaren, obwohl die Kontrollstelle in DE allen Chargen mit Befunden nachgegangen ist, und Recherchen im Ursprungsland mit Unterstützung der dortigen Kontrollstellen durchgeführt hat. Die OFIS- Meldung ist bisher nicht abgeschlossen, da Tschechien über den Status der Ware entscheidet. Der Fall ist seit 12.2023 immer noch offen. Es kam zu erheblichen ökonomischen Auswirkungen.</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Bericht aus der Praxis: Den Bewertungen/Aussagen/Studien zu Befund Bromid wurde nicht Gehör geschenkt. Es wurden Nachanalysen, TC-Sperren bei Lieferanten, Investigation beim Lieferanten durchgeführt und nach 3 Jahren und 8 Monaten der Fall abgeschlossen mit Ergebnis Bio-Status bestätigt.</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> Es wäre systematisch sinnvoll vor einer veranlassten amtlichen Untersuchung die Ergebnisse, sofern vorhanden, der Bewertung des Unternehmers gemäß Artikel 28 (2) zu verifizieren und zu prüfen, ob ein möglicher Verdacht bereits sachgerecht ausgeräumt wurde.</p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Bericht aus der Praxis: der zeitliche Aufwand bei den aus Frankreich gemeldeten Fällen lag zwischen 4 Jahre/ 10 Monate und 1 Jahr/1 Monat, der Durchschnitt lag bei 1 Jahr und 11 Monaten. Die Fälle aus AU, CH, D, MA, PL, IT dauerten im Durchschnitt bei 1 Jahr/7Monate</p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Unternehmen, erhalten in der Regel eine formlose Mail des Vorlieferanten oder eines Kunden, dass Ware verdächtig ist oder dezertifiziert wurde, ohne Angabe von Gründen und Rechercheergebnissen. Die gemäß Art 28 (2) veranlasse Sperrung durch das Unternehmen wird von den Behörden im Nachhinein als „freiwillig“ interpretiert, sodass keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Es gibt keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Die Behörden schieben die Verantwortung, aufgrund der unsicheren rechtlichen Situation, an die Unternehmen zurück, um möglichen Regressforderungen vorzubeugen.</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Zudem haben viele Kräuter / Wildkräuter eine bodenreinigende Funktion und nehmen Schadstoffe auf. Auf Böden mit Altlasten, z.B. in alten Zuckerrübengebieten mit viel Chloridazon, ist zu beobachten, dass in aktuell dürren Jahren die Chloridazonbelastung in Biokräutern steigt (obwohl Chloridazon schon seit über 10 Jahren nicht mehr eingesetzt wurde).</p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a><a href="https://www.organic-integrity.org/fileadmin/afi/docs/afi10/08_Reliable-Imports-of-Organic-Products-from-third-Countries-into-EU.pdf">https://www.organic-integrity.org/fileadmin/afi/docs/afi10/08_Reliable-Imports-of-Organic-Products-from-third-Countries-into-EU.pdf</a></p>
<p><a href="https://www.organic-integrity.org/meetings">https://www.organic-integrity.org/meetings</a></p>
<p><a href="https://foodfraudadvisors.com/a-serial-cereal-offender-is-behind-bars-in-italy/%20">https://foodfraudadvisors.com/a-serial-cereal-offender-is-behind-bars-in-italy/</a> <a href="https://www.agrarheute.com/land-leben/bio-betrug-landwirt-legt-gestaendnis-ab-585014">https://www.agrarheute.com/land-leben/bio-betrug-landwirt-legt-gestaendnis-ab-585014</a></p>
<p><a href="https://apnews.com/article/9dbce7d3c042402b92ab5dfcce7e3cb9">https://apnews.com/article/9dbce7d3c042402b92ab5dfcce7e3cb9</a></p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> Es ist nicht sachgerecht, dass Drittland-Betriebe oder Waren von Drittlandbetrieben dezertifiziert werden, wenn eine Anwendung von nicht zugelassenen Stoffen nicht nachgewiesen ist, und weder agronomisch sinnvoll noch wahrscheinlich ist. Oder der Sachverhalt nicht nachprüfbar ist, z.B. dadurch, dass der Falle schon Jahre zurückliegt, oder die Kontrollstelle nicht mehr existiert.</p>
<p><a href="#_ftnref13" name="_ftn13">[13]</a> Z.B. Die Analyse stellt sich im Nachgang als falsch heraus</p>
<p><a href="#_ftnref14" name="_ftn14">[14]</a> Limit of dedection</p>
<p><a href="#_ftnref15" name="_ftn15">[15]</a> Limit of quantification</p>
<p><a href="#_ftnref16" name="_ftn16">[16]</a> https://www.lach-bruns.de/wp-content/uploads/2025/02/UPOP-BioFach-2025_G.pdf</p>
<p><a href="#_ftnref17" name="_ftn17">[17]</a> <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016M005">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016M005</a></p>
<p>Dieser Grundsatz beschränkt das Handeln der Organe der Europäischen Union (EU)</p>
<p><a href="#_ftnref18" name="_ftn18">[18]</a> <a href="https://www.organic-integrity.org/fileadmin/files/A_Vade_Mecum_on_Official_Investigations_in_Organic_Products.pdf?v=1722947301">https://www.organic-integrity.org/fileadmin/files/A_Vade_Mecum_on_Official_Investigations_in_Organic_Products.pdf?v=1722947301</a></p>
<p><a href="#_ftnref19" name="_ftn19">[19]</a> <a href="https://www.organic-integrity.org/fileadmin/files/A_Vade_Mecum_on_Official_Investigations_in_Organic_Products.pdf?v=1722947301">https://www.organic-integrity.org/fileadmin/files/A_Vade_Mecum_on_Official_Investigations_in_Organic_Products.pdf?v=1722947301</a></p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2a8b91"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/BerichtArt29_DE_BioVerordnung_29102025.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825: Die biologische Land- und Lebensmittelwirtschaft ist  eine Umwelthöchstleistung</title>
		<link>https://www.aoel.org/stellungnahme-empco/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2025 17:47:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[EmpCo]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltaussagen]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltkommunikation]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=3926</guid>

					<description><![CDATA[Breites Bündnis aus knapp 60 Verbänden und Unternehmen der Land- und Lebensmittelwirtschaft gibt Stellungnahme zur geplanten Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2ab25f"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<h2 class="wp-block-heading">Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb“</h2>
<p>Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie). Diese Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden. Am 07. Juli 2025 hat das BMJV den entsprechenden Referentenentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vorgelegt.</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2abb96"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/Stellungnahme-RL-2024-825-Umsetzung-ins-UWG_20250725_edited.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Position zur unterschiedlichen Interpretation der Überdachung von Auslaufflächen für Schweine</title>
		<link>https://www.aoel.org/aoel-positionspapier-zur-unterschiedlichen-interpretation-der-ueberdachung-von-auslaufflaechen-fuer-schweine/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2025 10:57:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Auslauf]]></category>
		<category><![CDATA[Freigelände]]></category>
		<category><![CDATA[Kontrollstelle]]></category>
		<category><![CDATA[Schwein]]></category>
		<category><![CDATA[Stall]]></category>
		<category><![CDATA[Tierwohl]]></category>
		<category><![CDATA[Überdachung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=3536</guid>

					<description><![CDATA[In einigen Bundesländern werden Bio-Schweinehalter derzeit mit neuen Vorgaben zur maximalen Überdachung von Auslaufflächen konfrontiert. Die AöL setzt sich für eine einheitliche Regelung ein.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2acdf3"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<h2 class="wp-block-heading">Vorschlag für einheitliche Regelungen der Öko-Kontrollbehörden zur Überdachung des Auslaufs für Schweine in Deutschland</h2>
<p><strong>Problemstellung: </strong>Unterschiedliche Regelungen der Öko-Kontrollbehörden zur Überdachung des Auslaufs für Schweine in Deutschland</p>
<p>In einigen Bundesländern, insbesondere in Niedersachsen, werden die landwirtschaftlichen Öko-Betriebe mit Schweinehaltung seit Herbst 2024 von den Kontrollstellen aufgefordert, Maßnahmenpläne vorzulegen, wie die Überdachung des Auslaufs so gestaltet werden kann, dass der Anteil an überdachter Fläche weniger als 50 % der Mindestauslauffläche ausmacht. Damit wird die Formulierung der EU-Öko-VO Anhang II, Teil II 1.6.5 „Freigelände kann <strong><u>teilweise</u> </strong>überdacht sein“ ausgelegt. Siehe das Schreiben des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit an die Öko-Kontrollstellen in Niedersachsen und Bremen, Rundschreiben 5/24 vom 17.06.2024. Ähnlich lautet ein Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier in RLP vom 30.10.2024. Es ist mit dem Hinweis versehen, dass die aufgeführte Regelung vorbehaltlich anderslautender Auslegungen der Kommissionsdienststellen im Zuge des noch laufenden Pilotverfahrens sei. Davon sind nun landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich massiv betroffen, die einen Stall im Jahr 2015 nach den damals gültigen Vorgaben gebaut haben mit 90 % Überdachung und der dafür angepassten Jaucherinne. Teilweise sind die Dächer auch mit Photovoltaik-Anlagen belegt, um Öko-Strom zu erzeugen. Ein Rückbau des Daches wäre nur mit erheblichen Kosten verbunden und teilweise aufgrund der örtlichen Gegebenheit gar nicht möglich.</p>
<ol>
<li>Wie wird die Formulierung „Freigelände kann teilweise überdacht sein“ von anderen öffentlichen Institutionen ausgelegt?<strong><br />
</strong></p>
<ol style="list-style-type: lower-alpha;">
<li><strong>Bundesländer:</strong> In dem Artikel <a href="https://www.oekolandbau.de/bio-in-der-praxis/oekologische-landwirtschaft/oekologische-tierhaltung/oekologische-schweinehaltung/tierwohl-in-der-bio-schweinehaltung/auslaeufe-fuer-oeko-schweine/">„Ausläufe für Bio-Schweine“</a> im Ökolandbau-Portal vom 13.11.2024 zur Auslegung der „Richtlinien“ wird betont, dass es bei der baulichen Gestaltung der Ausläufe Spielräume gäbe. Die Vorgaben für die maximale Überdachung des Auslaufs würden je nach Produktionsphase und Bundesland zwischen 50 und 90 % variieren. In vielen Bundesländern gelten derzeit 75 %. Interessant ist die Ausführung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, die die Regelung zur Überdachung von 50 % unter Vorbehalt auf das Ergebnis des laufenden Pilot-Verfahrens der EU-Kommissionsdienststellen stellt.</li>
<li><strong>Zusammenfassung:</strong> Es gibt unterschiedliche Auslegungen zur Formulierung „teilweise überdacht“. Je nach Bundesland wurden für die maximale Überdachung 50 – 90 % festgelegt, in vielen Bundesländern wurden 75 % festgelegt.</li>
</ol>
</li>
<li><strong>Fazit und Einschätzung:</strong> Die Formulierung „teilweise überdacht“ wird von den Bundesländern derzeit unterschiedlich ausgelegt.Wir empfehlen den Landesbehörden, sich dafür einzusetzen, dass eine Überdachung des Auslaufs bis höchstens 90 % auch über das Jahr 2030 möglich bleibt. Von den Landesbehörden wurden im Jahr 2015 noch Ställe mit einer Auslaufüberdachung von 90 % genehmigt. Vor diesem Hintergrund erscheint die Verringerung auf eine Überdachungsfläche des Auslaufs &lt;= 50 % als nicht gerechtfertigt, zumal die Regelungen in den einzelnen Bundesländern stark davon abweichen und zu Wettbewerbsverzerrungen führen werden. Die von einem möglichen Umbau betroffenen Betriebe müssen je nach Betrieb mit hohen Kosten rechnen. Wenn ein Stall vor 10 Jahren von den Behörden genehmigt wurde und damit rechtskonform errichtet wurde, ist es schwer verständlich, dass er nun mit hohen Kosten wieder umgebaut werden soll.Aus tierethologischer Sicht ist eine Überdachung des Auslaufs &lt;= 90 % für Schweine sinnvoll, da sie sich sonst regelmäßig einen starken Sonnenbrand zuziehen können. Außerdem hilft ein überdachter Auslauf dabei, die Einstreu sauber und trocken zu halten. Somit wird eine starke Ammoniakbelastung vermieden, die die Gesundheit der Atemwege und Lungen der Tiere beeinträchtigen kann, und dadurch das Tierwohl gesteigert. Außerdem fördern saubere Auslaufhaltungen die gesellschaftliche Akzeptanz von Tierhaltung, da eine vermehrte Geruchsbelästigung der Anwohner vermieden wird. Weitere Ausführung finden sich dazu in dem o.g. Artikel: „Ausläufe für Schweine“ im Öko-Landbau-Portal.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></li>
</ol>
<p><strong>Gesetzliche Grundlagen</strong></p>
<ol>
<li><strong>VO (EU) 2018 / 848<br />
</strong>Produktionsvorschriften in Artikeln 9, 10, 11 und 14, Absatz 3. Die KOM erlässt ggfs. Durchführungsrechtsakte hinsichtlich Anhang II, Teil II zur Festlegung von Vorschriften zu (3) b) Besatzdichte und die (Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen, die bei bestimmten Tieren einzuhalten sind)Anhang II, Teil II: Vorschriften für die Tierproduktion:</p>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li>6.5 Freigelände kann <strong><u>teilweise überdacht</u></strong> sein. Veranden gelten nicht als Freigelände</li>
<li>Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise Weideland, haben.</li>
</ul>
</li>
<li><strong>Durchführungs-VO (EU) 2020/464 der KOM v. 26. März. 2020<br />
</strong>Abschnitt 3, SchweineArt. 10 Besatzdichte, Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen:<br />
Für Schweine sind die Besatzdichte, die Mindeststallflächen und die Mindestaußenflächen in Anhang I Teil III festgelegt.Art. 11 Merkmale und technische Anforderungen in Bezug auf die Mindeststallflächen und die Mindestaußenflächen: Sowohl die Mindeststallflächen als auch die Mindestaußenflächen gemäß Anhang I Teil III müssen mindestens zur Hälfte in fester Bauweise ausgeführt sein, d. h. es darf sich nicht um Spaltenböden oder Gitterroste handeln.</p>
<p>Art. 12 Anforderungen in Bezug auf den Bewuchs und die Merkmale von Freigelände:<br />
(1) Freigelände muss für Schweine attraktiv sein. Nach Möglichkeit sind Flächen mit Bäumen oder Wälder zu bevorzugen.<br />
(2) Freigelände muss Außenklima aufweisen und Zugang zu Unterständen und anderen Möglichkeiten bieten, durch die die Schweine ihre Körpertemperatur regulieren können.</p>
<p>Teil III: Besatzdichte, Mindeststallflächen und Mindestaußenflächen für Schweine gemäß Artikel 10<br />
<img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-3547 size-full" src="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/tabelle_auslauf_schwein.png" alt="" width="882" height="704" srcset="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/tabelle_auslauf_schwein.png 882w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/tabelle_auslauf_schwein-300x239.png 300w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/tabelle_auslauf_schwein-768x613.png 768w" sizes="(max-width: 882px) 100vw, 882px" /></li>
</ol>
<hr />
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> ABCERT mit Hinweisen zu Übergangszeiten in der Geflügel- und Schweinehaltung in verschiedenen Bundesländern in Deutschland: <a href="https://www.abcert.de/downloads/dokumentationen-und-antraege">https://www.abcert.de/downloads/dokumentationen-und-antraege</a></p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2ad847"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_Positionspapier_Auslauf_Schwein.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AöL-Position zum Entwurf der Omnibus-Verordnung</title>
		<link>https://www.aoel.org/aoel-position-zum-entwurf-der-omnibus-verordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2025 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Prinzipien & Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
		<category><![CDATA[CSRD]]></category>
		<category><![CDATA[KMU]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung für die Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungskette]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsfähigkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=3280</guid>

					<description><![CDATA[Mit der Omnibus-Verordnung sollen wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfacht werden – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2af572"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Mit den Vorschlägen zur Vereinfachung einiger Verordnungen im Kontext des Grünen Deals (Omnibus I und II) vom 26.02.2025 möchte die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand herabsetzen. Im Kern betreffen Vorschläge die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), die (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), die Richtlinie 2024/1760 (CSDDD), sowie des 2023/956 (CO<sub>2</sub>-Grenzausgleichssystems-VO). Die sich daraus ergebenen Änderungen insbesondere zum Anwendungsbereich führen aus Sicht der ökologischen Lebensmittelherstellerinnen und Lebensmittelhersteller zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage und Lenkungswirkung der Rechtsakte und zu einer damit verbundenen Verfehlung der Ziele des Grünen Deals, während grundsätzliche Überlegungen zur Entbürokratisierung und Vermeidung von Doppel-Verpflichtungen zu begrüßen sind. Für eine Zielerreichung ist entscheidend, dass die Maßnahmen im Bereich der Transparenzbestrebungen und Sorgfaltspflichten beibehalten werden, denn eine widerstandsfähige Wirtschaft benötigt verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz über bestehende Risiken, um langfristig bestehen und sich transformieren zu können.</p>
<p><u>Positionen bezüglich CSRD: Die CSRD trat am 05.01.2023 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden. </u></p>
<ol>
<li><strong>Die Anhebung des Schwellenwertes auf &gt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz ist abzulehnen.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die Veränderung führt zu einer Rechts- und Planungsunsicherheit bei Rechtsgebungsverfahren insbesondere im Kontext des Grünen Deals, der Ressourcenplanung von Unternehmen und benachteiligt Unternehmen, die bereits heute in die gemeinsame Europäische Vision investiert haben.</li>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt auf Grund der oligopolen Strukturen in der Lebensmittelwirtschaft und der Trickle Down Effekte nicht zu einer Entlastung der KMU-Strukturen, sondern zu einer Rechts- und Anwendungsunsicherheit.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlungen</strong>: Verpflichtende Einführung des VSME-Standards für Unternehmen &lt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz bis zur Grenze von &lt;250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Umsatz, sowie Freiwilligkeit auf KMU-Ebene. Auf- bzw. Ausbau von Unterstützungs- und Beratungsangeboten inklusive einer europaweit einheitlichen staatlich finanzierten Plattform zur Berichterstattung wie dem <a href="https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de">Deutschen Nachhaltigkeitskodex</a>.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Eine zielgerichtete Überarbeitung der ESRS ist sinnvoll.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Der Dokumentationsaufwand im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist aktuell sehr strikt und umfangreich. Hier sollte eine Verschlankung vorgenommen werden.</li>
<li>Qualitative Datenpunkte sollten in der Anzahl verringert werden und im Umfang gekürzt werden.</li>
<li>Es gibt quantitative Datenpunkte, die einen sehr hohen Aufwand bedeuten, das Unternehmen hat jedoch nur wenig Einfluss auf eine Verbesserung dieser Punkte entlang der Wertschöpfungskette.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich CSDDD: Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden.</u></p>
<ol>
<li><strong> Die Verantwortung entlang der Kette muss gesichert bleiben.</strong></li>
</ol>
<p>Die Sorgfaltspflicht und die damit verbundene Transparenz sollte unbedingt entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet werden. Der Vorschlag, nur den direkten Geschäftspartner in die Pflicht zu nehmen, wäre nicht zielführend.</p>
<p>Zwei Wege kommen dafür in Frage:</p>
<ol>
<li>Bei einer Verpflichtung von Unternehmen &gt; 1000 Mitarbeitende müssen diese im Rahmen ihrer Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Verantwortung der Sorgfaltspflicht tragen. Eine Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen sollten unbedingt weiterhin verpflichtend sein.</li>
<li>Sofern das Unternehmen lediglich die Verantwortung zur Sorgfalt gegenüber dem direkten Geschäftspartner übernehmen sollte, wie in dem Omnibus-Entwurf vorgeschlagen, muss der Anwendungsbereich der CSDDD zwingend angepasst werden, sodass die Sorgfaltspflicht glaubwürdig entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet ist und Veränderungen am Ende der Kette bewirkt werden. Der Anwendungsbereich könnte beispielsweise dem aktuell gültigen Anwendungsbereich der CSRD entsprechen.</li>
</ol>
<p>Dies würde zeigen, dass die Einhaltung von Menschenrechten ernst genommen wird. Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigt bereits erfolgreiche Auswirkungen in Drittländern und kann als Best Practice herangezogen werden. Auch die Sanktionierung bei einem Verstoß spielt eine wichtige Rolle, um der Verantwortung der Unternehmen Nachdruck zu verleihen (Verweis auf Position 5).</p>
<ol start="2">
<li><strong> Eine regelmäßige Überwachung sorgt für Vertrauen.</strong></li>
</ol>
<p>Die Bewertung der eigenen Geschäftstätigkeit der Unternehmen muss in einem zeitlichen Abstand überwacht werden, der gewährleistet, dass negative Auswirkungen in der Kette festgestellt werden können. Ein Abstand der Überwachung von fünf Jahren könnte hierfür zu lang sein.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss </strong><strong>weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<p>Der Wortlaut zur Verabschiedung eines Folgenminderungsplans (Verweis Textstelle CSDDD) des Klimawandels verpflichtet, muss weiterhin die Umsetzung der aufgestellten Durchführungsmaßnahmen enthalten, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und die Zweckerfüllung der Richtlinie zu erhalten.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen sollte als letzte Instanz </strong><strong>bei Verstoß eines Geschäftspartners beibehalten werden.</strong></li>
</ol>
<ol start="5">
<li><strong> Die zivilrechtliche Haftung bei einem Verstoß gegen die CSDDD sollte </strong><strong>weiterhin EU-rechtlich geregelt werden, anstatt auf nationale</strong><strong> Gesetzgebungen zu setzen.</strong></li>
</ol>
<p>Der einzelne Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit die Richtlinie stark zu beeinflussen, indem schwache oder strenge Sanktionen für einen Verstoß bestimmt werden. Ohne eine strenge zivilrechtliche Haftung könnte der Druck auf die Unternehmen nicht stark genug sein in die Erfüllung der Richtlinie zu investieren. Die Regelung bringt zudem eine Heterogenität in die Gesetzgebung, die eine unnötige Diskrepanz zwischen den Mitgliedsstaaten verursachen und somit für Wettbewerbsvorteile missbraucht werden könnte. Auch das Ziel des Omnibusvorschlags Bürokratien abzubauen würde verfehlt werden.</p>
<p><strong>Empfehlungen:</strong></p>
<ul>
<li>Die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus auf Unternehmensebene einzuführen, führt zu verschiedenen Herausforderungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Nutzenden. Die AöL weist darauf hin, dass es zielführender sein könnte den Beschwerdemechanismus vom jeweiligen Mitgliedsstaat einrichten zu lassen und die Verpflichtung auf Unternehmensebene aufzuheben.</li>
<li>Um die Preisbildung entsprechend den Bemühungen der Unternehmen transparent zu machen und somit der aktuellen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken, könnten auch Standards wie “Bio” intensiv in die CSDDD eingebunden und weiterentwickelt werden.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich EU-Taxonomie: </u></p>
<ol>
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss</strong><strong> weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die geplante Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen zur Schaffung von nachhaltigem und integrativem Wachstum, wie es die Verordnung vorsieht, wird durch die Anhebung des Geltungsbereichs stark eingeschränkt.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlung:</strong> Zur Wahrung der Anlegervertrauen, zur Vermeidung von Greenwashing und zur Bereitstellung von Finanzprodukten, mit denen ökologisch nachhaltige Ziele verfolgt werden, müssen einheitliche, möglichst vollumfängliche Kriterien für die Beurteilung vorliegen. Dies kann nur gelingen, wenn die Regeln für einen Großteil der am Markt agierenden Unternehmen gelten. Der in der Verordnung (EU) 2020/852 vorgesehene Grenzwert ist daher sinnvoll und gleichzeitig verhältnismäßig mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis von KMUs.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p><a href="mailto:pia.kissinger@aoel.org">pia.kissinger@aoel.org</a> oder <a href="mailto:matthias.beuger@aoel.org">matthias.beuger@aoel.org</a></p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2afec7"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_Positionspapier_Omnibusverordnung.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AöL-Positionspapier zum NGT-Trilog</title>
		<link>https://www.aoel.org/position-zum-ngt-trilog/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Apr 2025 09:19:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Produktion & Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[GVO]]></category>
		<category><![CDATA[NGT]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=3267</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2b110c"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<ol>
<li>Rückverfolgbarkeit und Entscheidungsfreiheit für Unternehmen sichern</li>
</ol>
<p>Gemäß der Definition in Art 2 (2) der Richtline 2001/18 EG und einschlägiger Entscheidungen des EUGH sind NGT der Kategorie 1 und 2 GVO. Artikel 5 (1) des Entwurfes zur NGT-Verordnung klärt, dass alle Rechtsvorschriften der Union für GVO nicht für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 gelten.<br />Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Pflanzen, die nach Artikel 3 und Anhang 1 B von der Anwendung der Regeln gemäß der Richtlinie 2001/18 EG ausgenommen sind, leider dennoch zu erheblichen Marktstörungen führen können, da diese gemäß der Definition in Artikel 2 (2) der Richtlinie GVO bleiben. Als Beispiel seien die CMS-Hybride benannt, die vor wenigen Jahren von der kritischen Öffentlichkeit skandaliert wurden1. Um in solchen Fällen, die auch bei 1 NGT-Pflanzen auftreten werden, in einer sensiblen Öffentlichkeit handlungsfähig zu bleiben, hat die Industrie und der Lebensmittelhandel ein substanzielles Interesse an einer durchgehenden Information der Nutzung von 1 NGT-Pflanzen oder deren Derivaten unter dem Unternehmen der Lebensmittelkette.<br />Jüngst haben Rechtsgutachten2 Haftungsrisiken aller Lebensmittelunternehmen im Kontext der geplanten NGT-Verordnung untersucht. Die nicht erforderliche Sicherheitsprüfung für NGT-Erzeugnissen der Kategorie 1 durch die geplante EU-Verordnung wird zu einer Verlagerung der Durchführung von Sicherheitsprüfungen vom Gentechnikrecht in das Novel-Food-Recht und damit zu den Lebensmittelunternehmen führen. Denn die Lebensmittelunternehmen haften für die Sicherheit ihrer Produkte.<br />Lebensmittelunternehmen in der gesamten EU werden für jedes Lebensmittel, das NGT-Erzeugnisse der Kategorie 1 enthält oder daraus hergestellt ist, prüfen müssen, ob es sich um ein neuartiges Lebensmittel im Sinne der EU-Verordnung 2015/2283 über neuartige Lebensmittel (EU-NLV) handelt oder nicht. Im Zweifel müssen sie das im Rahmen eines Konsultationsverfahrens von der zuständigen nationalen Behörde klären lassen. Hier weiterlesen:</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2b18b9"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_NGT_Positionspapier.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zukunftsfähige Lebensmittelsysteme brauchen heterogene Wirtschaftsstrukturen</title>
		<link>https://www.aoel.org/zukunftsfaehige-lebensmittelsysteme-brauchen-heterogene-wirtschaftsstrukturen/</link>
					<comments>https://www.aoel.org/zukunftsfaehige-lebensmittelsysteme-brauchen-heterogene-wirtschaftsstrukturen/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Jan 2025 16:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[heterogene Wirtschaftsstrukturen]]></category>
		<category><![CDATA[KMU]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Resilienz]]></category>
		<category><![CDATA[Vielfalt]]></category>
		<category><![CDATA[zukunftsfähig]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=1866</guid>

					<description><![CDATA[Nachhaltige Ernährung braucht resiliente Strukturen – und KMU sind dafür essentiell. Wie Heterogenität in der Lebensmittelwirtschaft Versorgungssicherheit und Stabilität garantiert, zeigt unser Positionspapier. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="fws_69dd9ca2b28ca"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<h2><strong>Die Rolle von KMU, Wirtschaft und Politik</strong></h2>
<p style="text-align: center;"><strong>Autoren: Dr. Alexander Beck, Andreas Swoboda</strong></p>
<p>Ernährung ist ein primäres Bedürfnis der Menschen. Es ist zwangsläufig gekoppelt an Versorgungssicherheit. Es ist also wesentlich, zu jeder Zeit Zugang zu sicheren und nahrhaften Nahrungsmitteln zu haben, um die Ernährungsbedürfnisse für ein produktives und gesundes Leben zu decken.<sup> <a id="_ftnref1" href="#_ftn1">[1]</a></sup></p>
<p>Folglich ist das Ernährungssystem als „systemrelevant“ einzustufen und bedeutet für uns: Es muss in der Lage sein, Störungen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Pandemien oder Wirtschaftskrisen und Kriegen zu widerstehen.</p>
<h3><strong>Versorgungssicherheit – Zukunftsfähigkeit – Nachhaltigkeit</strong></h3>
<p>„Nachhaltigkeit beschreibt eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen einzuschränken.</p>
<p>Das Konzept Resilienz hingegen beschreibt die Fähigkeit eines Systems, Störungen zu absorbieren und dadurch seine Struktur und Funktion zu erhalten.</p>
<p>In der wissenschaftlichen Literatur werden die beiden Begriffe häufig miteinander in Verbindung gebracht. Resilienz wird hierbei als <strong>Voraussetzung </strong>für Nachhaltigkeit angesehen.“ <sup><a id="_ftnref2" href="#_ftnref2">[2]</a></sup></p>
<p>Neben der Tatsache, dass es auch 2024 nicht gelingt, alle Menschen weltweit ausreichend mit Nahrung zu versorgen, stehen auch die Versorgungssysteme in den reichen Ländern vor großen Herausforderungen. Auf der einen Seite sind es die ökologischen Probleme wie Biodiversitätsverluste, Klimawandel, Wasserknappheit, aber auch z.B. Probleme mit der Phosphatversorgung, die Ernten unsicher werden lassen und dringend nach einer Neuorientierung der agrarischen Systeme zu mehr ökologischer Effizienz einfordern. Auf der anderen Seite ist die Funktionalität der massiv vorangetriebenen Arbeitsteilung in der Lebensmittelbranche aus den Erfahrungen der Corona-Pandemie und der jüngsten kriegerischen Auseinandersetzung in Frage gestellt worden. Unterbrochene Lieferketten oder Lieferausfälle aus ganzen Weltregionen führten zu Problemen mit Rohwarenversorgung oder Spezialzutaten. Die Verlässlichkeit und Resilienz globaler Lieferketten sind nicht gesichert und damit sind diese nicht nachhaltig.</p>
<h3><strong>Der Mittelstand (KMU) als Versorger</strong></h3>
<p>In den letzten Jahrzehnten ist es zu einer fortschreitenden Konzentration der Strukturen in der Lebensmittelwirtschaft gekommen. Auf der Seite des Einzelhandels haben wir bereits eine oligopole Situation erreicht. Internationale Rohstoffströme in einigen Warengruppen befinden sich in der Hand weniger Unternehmen.</p>
<p>Die Stufe der Verarbeitung ist in unserem Land nach wie vor durch viele kleine und mittelständische Unternehmen geprägt, ganz ähnlich wie auch die Landwirtschaft. In Zahlen: 99,3 % aller Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Betriebe, es entfallen 49,3 % der Nettowertschöpfung auf KMU und 75 % der Lehrlinge, unsere nächste Generation, werden vom Mittelstand ausgebildet.</p>
<p>In anderen Ländern, auch der EU, sind die Strukturen bereits erheblich mehr konzentriert. Aber auch in Deutschland gibt es deutliche Entwicklungen zu mehr Konzentration in der Lebensmittelwirtschaft, d.h. immer mehr KMU fallen weg (z.B. Fleischereibetriebe <sup><a id="_ftnref3" href="#_ftnref3">[3]</a></sup>, Molkereien <sup><a id="_ftnref4" href="#_ftn4">[4]</a></sup>).</p>
<h3><strong>Vielfältige Systeme schaffen Resilienz und Versorgungssicherheit</strong></h3>
<p>Dieser Beitrag geht von der These aus, dass vielfältige Strukturen, also Heterogenität, insbesondere in unsicheren Zeiten der beste Garant für resiliente Versorgungssysteme und damit für die Sicherung der Ernährung sind. Das bedeutet wir brauchen neben den großen, oft global agierenden Wirtschaftsakteuren und die durch diese verantworteten Warenketten, nationale und regionale Strukturen als Ergänzung zur Stabilisierung der Versorgung – für die Fälle, dass internationale Warenketten in Kriegszeiten unter Druck geraten oder sich durch klimatische Veränderungen die Rohstoffverfügbarkeit substanziell ändern.</p>
<p>KMU sind langfristig orientiert und nachhaltig. Diese zeichnen sich durch ein spezifisches Fähigkeitsportfolio aus, dass diese klar von Industriebetrieben unterscheidet.</p>
<p><img decoding="async" class=" wp-image-1527 alignright" src="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/heterogenewirtschaft_resilienz-300x240.png" sizes="(max-width: 391px) 100vw, 391px" srcset="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/heterogenewirtschaft_resilienz-300x240.png 300w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/heterogenewirtschaft_resilienz.png 616w" alt="" width="391" height="313" />Typische Schwerpunkte liegen bei der Flexibilität, Innovationskraft, der regionalen Verwurzelung und engen Kooperation mit der Urproduktion.</p>
<p>Die KMU haben traditionell in der Nah-, Regional- und Nationalversorgungen mit Lebensmitteln eine zentrale Rolle eingenommen. Sie waren und sind Mittler zwischen Urproduktion in der Region und deren Menschen. Und tragen damit komplementär zu den heute international organisierten Versorgungsstrukturen mit regionalen Versorgungsstrukturen zur Ernährungssicherung bei. Selbstverständlich muss erwähnt werden, dass regionale Produktion heute oft von internationalen Produktflüssen abhängig ist. Als Beispiel sei hier der Einsatz von Soja für Tierfutter genannt. Nichtsdestotrotz bestehen auch heute noch regional weitgehend autarke Versorgungsstrukturen. Wenn auch nur wenige, die zudem immer mehr unter Druck geraten.</p>
<p>Damit leistet der Lebensmittelmittelstand einen Beitrag zur Ernährungssicherung komplementär zu international aufgestellten und industriell geprägten Konzernstrukturen.</p>
<p>Da jedoch die Lebensmittel-KMU zunehmend unter Druck geraten und nun über Jahrzehnte ein Abbau dieser Strukturen zu beobachten ist, ist es dringend angezeigt, gemeinsam zu ermitteln und umzusetzen, was im Sinne der oben formulierten These notwendig ist, um die Heterogenität der Strukturen der Lebensmittelwirtschaft zu sichern, d.h. die weitere Erosion der KMU zu stoppen oder am besten umzudrehen.</p>
<h3><strong>Herausforderungen für den Mittelstand</strong></h3>
<p>Es ist dazu viel in den letzten Jahrzehnten publiziert worden und ohne Zweifel sind die Bestimmungsgründe für den Niedergang der Lebensmittel-KMU äußerst vielfältig.</p>
<p>Dieser Beitrag befasst sich mit der Rolle der regulatorischen Vorgaben und deren Umsetzung durch die Wirtschaftsakteure.</p>
<p>Die Anforderungen aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus wirtschaftlichen Kontexten an die KMU sind in den letzten Jahrzehnten massiv gestiegen. Dazu gehören z.B. die rechtlichen Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit, deren Dichte erheblich zugenommen hat. Die Umsetzung der Vorgaben verschärft die Situation für KMU insofern, dass die Akteure entlang der Kette von oben – Einzelhandel – nach unten – KMU – bis hin zum Erzeuger die Verantwortung delegieren.</p>
<p>Das ist besonders kritisch, weil in den meisten EU-Ländern – und gerade in Mitteleuropa – die Lebensmittelwirtschaft durch ein starkes Machtgefälle gekennzeichnet ist. Wenige sehr große Unternehmen beherrschen den Einzelhandel. In vielen Märkten, wie z.B. in Deutschland, sind deren Zulieferer jedoch eher mittelständische Unternehmen. Typischerweise wird dann die Verantwortung für die Rechtseinhaltung oder Datenbeschaffung in der Kette an die LM-KMU-Zulieferer delegiert. Diesen bleibt dann nichts anderes, als zu versuchen, die Rohstoffseite, also die Landwirtschaft, mit in die Haftung zu nehmen. Das funktioniert jedoch nur begrenzt, weil Landwirte nach § 1 HGB keine Kaufleute sind.</p>
<p>Die Entwicklung der Herausforderungen setzt sich fort in den Anforderungen aus der Wirtschaft selbst, z.B. wie Net Zero, oder NutriScore. Dazu kommt eine Reihe von Gesetzen, deren Strebrichtung durchaus unterstützenswert ist, die jedoch in bürokratischer Überlastung gerade für KMU enden.</p>
<p>Beispielhaft sei die Lieferkettengesetzgebung erwähnt, die Entwaldungsverordnung, die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Non-Financial Reporting Directive in Verbindung mit den Vorgaben zur Taxonomie), Verpackungsverordnung, die Richtlinien zum unlauteren Wettbewerb und für Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims), aber auch z.B. die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung usw. Die Absicht dieser Gesetzgebungen ist erkennbar und nachvollziehbar, in der Praxis jedoch nicht für die KMU-Akteure und deren Wirtschaftsstruktur zu realisieren.</p>
<p>Während die Rechtsabteilungen von großen Konzernen die Anforderungen erfolgreich bewältigt werden können, werden die Mehrzahl der Kleinunternehmen sowie die meisten der Mittelständler massiv überfordert und damit benachteiligt.</p>
<p>In der Praxis zeigt sich, dass die Wirtschaftsakteure die Situation selbst verkomplizieren, indem z.B. jedes Einzelhandelsunternehmen für die rechtlichen Vorgaben eigenständige Abfrage- und Bestätigungssysteme etabliert, die oft noch weitergehende Anforderungen transportieren. Deren Bearbeitung und Sicherung wird von den Vorlieferanten, sprich KMU, als Voraussetzung zur Lieferung eingefordert. Das heißt im ungünstigsten Fall hat das mittelständische Unternehmen dieselben Abfragekontexte (z.B. zu einer rechtlichen Anforderung) in verschiedensten Varianten auszufüllen und zu bestätigen. Das endet in einer strukturellen Überforderung der KMU. Diese ist oft nicht sachgerecht und verschiebt den unternehmerischen Fokus weg von der Ware und Qualität hin zu Bürokratie.</p>
<h3><strong>Lösungsstrategien für eine mittelstandstaugliche Lebensmittelbranche</strong></h3>
<ol>
<li>Gerade wenn es um die Sicherung und Informationen entlang von Lieferketten geht, wäre es sinnvoll, einen <strong>partizipativen Ansatz</strong> entlang der Kette zu wählen, anstatt auf Top-Down-Delegation zu setzen. Das ist wirklichkeitsnäher und nimmt alle Beteiligten in die Verantwortung und ist somit eine Chance den Prozess praxistauglich zu gestalten.</li>
<li>Die systematische Delegation der Haftung entlang der Kette von den starken, hinunter zu den immer schwächeren Unternehmen muss gestoppt werden. Das zerstört die KMU. Die Vorgaben, die von den Wirtschaftspartnern verlangt werden, müssen unterscheiden zwischen mittelständischen Strukturen und Großindustrie/Konzernen.</li>
<li>Für gesetzlich vorgegebene Datenerfassungen entlang der Lebensmittelkette sollten möglichst einheitliche Erfassungssysteme etabliert werden. Schlicht um eine Steigerung des Aufwandes für dasselbe Informationsset (CSRD, LFSG…) zu vermeiden.</li>
<li>Die Sicherung des Mittelstandes könnte und sollte auch von den Akteuren der Lebensmittelwirtschaft selbst vorangetrieben werden. Dazu müssen Strategien der Vergangenheit überdacht und neu justiert werden. Zunächst mal ist es wichtig, die Idee einer vielfältigen Lieferstruktur als strategisches Ziel aller Wirtschaftsakteure zu etablieren. Letztendlich ist dies die Grundlage einer funktionalen Marktwirtschaft. Gerade der Einzelhandel muss das wollen.</li>
<li>In der Zusammenarbeit in der Kette müssen mittel- und langfristige Vereinbarungen angestrebt werden, um die nötige Planungssicherheit und damit innovative Entwicklungen zu ermöglichen, wie z.B. um Bio-Märkte aufzubauen. Und Landwirte zu unterstützen den in dreijährigen riskanten Umstellungsprozess einzusteigen.</li>
</ol>
<p>Für den Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene, ist es notwendig, dass dieser <strong>tatsächlich</strong> heterogene Wirtschaftsstrukturen strategisch forciert. Dazu gehören</p>
<ol>
<li>Ernsthafte Überprüfung jeglicher bestehenden und neuen relevanten rechtlichen Vorgaben auf Mittelstandstauglichkeit mit dem Ziel zu prüfen, ob diese mit verhältnismäßigem Aufwand von KMU überhaupt umgesetzt werden können.</li>
<li>Konsequente Reduktion der Komplexität aller gesetzlichen Regeln. Die Gesetze dürfen nicht zu einer Geheimwissenschaft werden, sondern müssen klar und verständlich für die Bürger und Wirtschaftsakteure sein. Was nicht verstanden wird, kann nicht eingehalten werden.</li>
<li>Fokussierung der Rechtssetzung auf die Stärkung der betrieblichen Verantwortung anstatt durch immer mehr entmündigenden Detailregeln, flankiert von aufgeblähten Dokumentationen, Verantwortung zu zerstören.</li>
<li>Konsequente Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei jeglicher der Rechtsimplementierung.</li>
</ol>
<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity" />
<table class="fussnoten">
<tbody>
<tr>
<td class="reference"><a id="_ftn1" href="#_ftnref1">[1]</a></td>
<td class="content"><a href="https://static.un.org/waterforlifedecade/food_security.shtml" target="_blank" rel="noopener"> https://static.un.org/waterforlifedecade/food_security.shtml </a></td>
</tr>
<tr>
<td class="reference"><a id="_ftn2" href="#_ftnref2">[2]</a></td>
<td class="content"><a href="https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/grundlagen/resiliente-ernaehrungssysteme/" target="_blank" rel="noopener"> https://www.bzfe.de/nachhaltiger-konsum/grundlagen/resiliente-ernaehrungssysteme/ </a></td>
</tr>
<tr>
<td class="reference"><a id="_ftn3" href="#_ftnref3">[3]</a></td>
<td class="content"><a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310568/umfrage/anzahl-der-betriebe-im-fleischerhandwerk-in-deutschland/" target="_blank" rel="noopener"> https://de.statista.com/statistik/daten/studie/310568/umfrage/anzahl-der-betriebe-im-fleischerhandwerk-in-deutschland/ </a></td>
</tr>
<tr>
<td class="reference"><a id="_ftn4" href="#_ftnref4">[4]</a></td>
<td class="content"><a href="https://milchindustrie.de/wp-content/uploads/2023/05/Molkereistruktur-1950-2023.jpg" target="_blank" rel="noopener"> https://milchindustrie.de/wp-content/uploads/2023/05/Molkereistruktur-1950-2023.jpg </a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2b3264"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col centered-text no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_Positionspapier_Zukunftsfaehige-Lebensmittelsysteme-brauchen-heterogene-Wirtschaftsstrukturen.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.aoel.org/zukunftsfaehige-lebensmittelsysteme-brauchen-heterogene-wirtschaftsstrukturen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lebensmittelqualität richtig verstanden</title>
		<link>https://www.aoel.org/lebensmittelqualitaet-richtig-verstanden/</link>
					<comments>https://www.aoel.org/lebensmittelqualitaet-richtig-verstanden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2023 20:40:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Produktion & Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[fair]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Qualität]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung für die Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Verarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=2494</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2b44e5"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<p style="text-align: justify;">Die ökologische Qualität von Lebensmitteln ist vielfältig. Sie beinhaltet sowohl die sensorischen Eigenschaften unserer Nahrung, als auch ihre umweltbewusste, nachhaltige und faire Produktion und Verarbeitung. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer gesundheitsbewussten Ernährung.</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2b4c8e"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/2023_03_AOEL_Qualitaetsbegriff_Final.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.aoel.org/lebensmittelqualitaet-richtig-verstanden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Transformation der Ernährung</title>
		<link>https://www.aoel.org/transformation-der-ernaehrung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2022 12:25:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ernährungskultur & Ernährungswende]]></category>
		<category><![CDATA[Gesunde Ernährung]]></category>
		<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Boden]]></category>
		<category><![CDATA[Ernährungsbildung]]></category>
		<category><![CDATA[Ernährungssystem]]></category>
		<category><![CDATA[Ernährungswende]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensmittelverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Marktwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[pflanzliche Ernährung]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[tierische Ernährung]]></category>
		<category><![CDATA[Wahre Preise]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=4624</guid>

					<description><![CDATA[Die deutsche Bundesregierung stellt mit ihrer Suche nach einer neuen Ernährungsstrategie die Weichen für eine Kulinarik des 21. Jahrhunderts. Diese muss den Weg hin zu einem fairen, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungssystem ebnen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2b5fce"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<h2 class="wp-block-heading">Auf dem Weg zu einer Kulinarik des 21. Jahrhunderts</h2>
<p>Die deutsche Bundesregierung stellt mit ihrer Suche nach einer neuen Ernährungsstrategie die Weichen für eine Kulinarik des 21. Jahrhunderts. Diese muss den Weg hin zu einem fairen, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungssystem ebnen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a></p>
<p>Mit dem „Grünen Deal“ und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat die Europäische Kommission (EK) Ziele für eine Transformation der Wirtschaft formuliert. So soll in der Europäischen Union (EU) bis 2050 der erste klimaneutrale Wirtschaftsraum entstehen und die Industrie für das Konzept der Kreislaufwirtschaft gewonnen werden.</p>
<p>Die Strategie “Vom Hof auf den Tisch” identifiziert drei wesentliche Schwerpunkte im Bereich Ernährung. Als entscheidende Maßnahmen setzt die Strategie neben anderen auf ökologischen Landbau, auf pflanzliche Ernährung und auf die Reduktion von Lebensmittelüberschüssen und -abfällen. Auch der Schaffung resilienter Versorgungsstrukturen, insbesondere durch Dezentralisierung und nach Möglichkeit Regionalisierung der Märkte, wird eine wesentliche Rolle zugeschrieben. Damit will die Kommission klare Leitlinien für eine Ernährungstransformation in den Mitgliedsländern setzten.</p>
<ol>
<li>
<h3>Gesundheitsförderliches Ernährungssystem</h3>
</li>
</ol>
<p>Die Zielsetzung der Förderung einer modernen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Ernährung kann nur gelingen, wenn dabei ein umfassender Blick auf Ernährungsstile und deren komplexe, bedingende Faktoren gelegt wird. Diese systemische Betrachtung ist hierbei erheblich zielführender als die isolierte Betrachtung einzelner Lebensmittel oder gar Einzelaspekte von Lebensmitteln, wie dem Nährwert oder dem CO2-Fußabdruck. Die “Mittel zum Leben”, welche Lebensmittel wortwörtlich sind, dienen der Ernährung des Menschen im körperlichen, geistigen und kulturellen Sinn. Deswegen ist es unverzichtbarer Teil des Bio-Gedankens, die Lebensmittel wertschätzend zu veredeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h3>1.1 Ernährungsstile</h3>
<p>Die Umstellung auf ein enkeltaugliches Ernährungssystem, kann nur gelingen, wenn sie auch mit einer Transformation unserer Ernährungsstile einhergeht. Es erfordert neben einer nachhaltigeren auch eine gesundheitsförderlichere Ernährung, was mit Ernährungsstilen, angelehnt an Vollwertkost oder Planetary Health Diet<a href="#_ftn2" name="_ftnref2"><sup>[2]</sup></a> und dem damit verbundenen Fokus auf mehr pflanzliche und weniger tierische, aber dafür hochwertigere, Lebensmittel gut umsetzbar ist. So wird es z.B. auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung<a href="#_ftn3" name="_ftnref3"><sup>[3]</sup></a> und von der EAT-Lancet-Kommission im Rahmen der Planetary Health Diet gefordert.</p>
<p>So gestaltete Ernährungsstile, die der Vision zuträglich sind, die die AöL-Mitglieder für eine nachhaltig gesunde Ernährungszukunft haben, fördern langfristig die Gesundheit des Menschen. Sie sind bedarfsdeckend bezogen auf die Nährstoffzufuhr sowie die Ballaststoffzufuhr und die bevorzugte Auswahl von Obst, Gemüse, Salat, Milch, Milchprodukten und Vollkorn sowie der reduzierte, auf Hochwertigkeit ausgerichtete Genuss von Fleisch, Wurst, Zucker und Süßwaren positiv zu bewerten ist.</p>
<p>Um die heute vorherrschenden Ernährungsstile zu modernisieren, ist es daher dringend notwendig, die Verbrauchenden systematisch an gesundheitsförderliche und nachhaltigere Ernährungsstile, orientiert am Vorbild der Vollwerkost oder der Planetary Health Diet, heranzuführen. Dies entspricht auch den gesellschaftlichen Zielen der Strategie “Vom Hof auf den Tisch”<a href="#_ftn4" name="_ftnref4"><sup>[4]</sup></a>. Alle Akteure des Lebensmittelsystems müssen hierzu einen Beitrag leisten. </p>
<h3>1.1.1 Pflanzliche Lebensmittel</h3>
<p>Eine der Prämissen einer enkeltauglichen Ernährung ist der Fokus auf pflanzliche Lebensmittel. So gehen die WissenschaftlerInnen der französischen IDDRI-Studie davon aus, dass eine Versorgung bei Umstellung auf eine ökologische Lebensmittelwirtschaft nur dann gut funktionieren kann, wenn wir deutlich mehr pflanzliche Kost auf der Basis von Getreide, Leguminosen sowie Obst und Gemüse zu uns nehmen. Gleichzeitig wäre der Konsum von Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Milchprodukten und Alkoholika um etwa 50-65% zu senken. Vor allem der hohe Fleisch- und Wurstkonsum ist problematisch – auch in Hinblick auf unsere Gesundheit.<a href="#_ftn5" name="_ftnref5"><sup>[5]</sup></a></p>
<p>Die gesellschaftlich und politisch gewollte Transformation der Ernährungswirtschaft funktioniert also nur mit Fokus auf pflanzliche Ernährung und ökologische Erzeugung – die politischen Strategien der Europäischen Kommission, wie die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der „Europäische Grüne Deal“ arbeiten dies treffend heraus. Beide Aspekte müssen von Anfang an zusammen betrachtet und etabliert werden, um einen modernen und gesundheitsförderlichen, sowie nachhaltigen Ernährungsstil auf dieser Basis zu forcieren.     </p>
<h3>1.1.2 Tierische Lebensmittel</h3>
<p>Im Rahmen der nachhaltig gesundheitsförderlichen Ernährung können auch geringe Mengen an Fleisch, Fisch und Eiern Teil des Speiseplans sein. Entscheidende Parameter hierbei sind sowohl die Menge der verzehrten tierischen Lebensmittel, als auch die Qualität und gesamtgesellschaftlichen sowie umweltbezogenen Auswirkungen von Fleisch, Fisch, Milchprodukten oder Eiern.</p>
<p>Hierbei bietet der ökologische Landbau bereits seit Jahrzehnten erforschte und praktizierte Antworten, was auch die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ der Europäischen Kommission herausstellt. Daher steht in der Strategie eine Umsteuerung hin zu deutlich weniger und unter besseren Bedingungen erzeugten tierischen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung im Vordergrund. Dieses Konzept hat sowohl bezogen auf die Gesundheit der Menschen und den Ernährungsstil, als auch auf die Nachhaltigkeit der Produktion und das Tierwohl klare Vorteile. So sprechen hinreichend bekannte und wissenschaftlich belegte Auswirkungen eines intensiven Konsums tierischer Lebensmittel, wie den ungünstigen Einfluss auf die Blutfettwerte, das erhöhte Risiko für chronisch systemische Erkrankungen, die vorhandene Kanzerogenität deutlich für eine ebensolche Umsteuerung<a href="#_ftn6" name="_ftnref6"><sup>[6]</sup></a>.</p>
<p>Jedoch sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass besonders Wiederkäuer eine immense Bedeutung für die gesamte Transformation des Ernährungssystems &#8211; sowohl in Hinblick auf ihre Qualifikation als Klimaschützer auf der Weide, als auch bezogen auf Ernährungssicherung, haben. Die Weltagrarfläche (ca. 5 Mrd ha) besteht zu 30 % (ca. 1,45 Mrd ha) aus Ackerland. 70 % (3,55 Mrd ha) sind Weideland/Dauergrünland<a href="#_ftn7" name="_ftnref7"><sup>[7]</sup></a>, welches die Wiederkäuer zu hochwertigen Lebensmitteln (Milch und Fleisch) für die menschliche Ernährung verwerten können. Sie können auch Grundfutter vom Ackerbau wie z.B. Luzerne oder Kleegras verwerten und damit zusätzlich die Bodenfruchtbarkeit verbessern.<a href="#_ftn8" name="_ftnref8"><sup>[8]</sup></a><sup> <a href="#_ftn9" name="_ftnref9">[9]</a></sup></p>
<h3>1.1.3 Verarbeitungsgrad</h3>
<p>Der Fokus eines gesundheitsförderlichen, nachhaltigen Ernährungsstils liegt neben der bewussten Lebensmittelauswahl auch auf dem Verarbeitungsgrad der Produkte, die verzehrt werden. Zugleich gilt als Hauptproblem einer gesundheitsschädlichen Ernährung nicht die Zusammensetzung einzelner Lebensmittel, sondern die Tatsache, dass es in den letzten Jahrzehnten zu einer Verschiebung der Ernährungsgewohnheiten weg von frischen, wenig verarbeiteten Lebensmitteln hin zu immer mehr Lebensmittel mit einer hohen bzw. sehr hohen Vorverarbeitungstiefe gekommen ist.<a href="#_ftn10" name="_ftnref10"><sup>[10]</sup></a></p>
<p>Deswegen setzen die Konzepte der Deutschen Gesellschaften für Ernährung (siehe <a href="https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/lebensmittelpyramide/">Ernährungspyramide DGE e.V.</a>) konzeptionell eben auch beim Verarbeitungsgrad der Lebensmittel an. Durchaus davon ausgehend, dass natürliche und wenig verarbeitete Lebensmittel von VerbraucherInnen sicherer in einen gesundheitsförderlichen Ernährungsstil eingebunden werden können. Hoch- und ultra-verarbeitete Lebensmittel haben oft den gegenteiligen Effekt und setzen Anreize für ungesunde Ernährungsstile. Studien aus z.B. den Niederlanden oder Deutschland (<a href="https://www.mri.bund.de/de/institute/ernaehrungsverhalten/forschungsprojekte/nvsii/">Nationale Verzehrsstudie II</a>) demonstrieren eindrücklich den Zusammenhang zwischen ökologischen Lebensmitteln und gesunden Lebens- und Ernährungsstilen.<a href="#_ftn11" name="_ftnref11"><sup>[11]</sup></a></p>
<p>Insgesamt empfiehlt die AöL eine Einbeziehung von die NOVA-Klassifizierung<a href="#_ftn12" name="_ftnref12"><sup>[12]</sup></a> oder das Konzept „die Ordnung der Nahrung“ von Werner Kollath<a href="#_ftn13" name="_ftnref13"><sup>[13]</sup></a>  bei Überlegungen zur Verbraucherbildung und Präferenzempfehlungen auch auf Produkten zu berücksichtigen. Bei diesen Systemen werden Lebensmittel in Empfehlungskategorien eingeteilt, die auf dem Verarbeitungsgrad beruhen. Es geht bei dem Einbezug dieser Ideen vor allem darum, auch bei hochverarbeiteten Lebensmitteln die Suche nach Natürlichkeit aufrechtzuerhalten, wie sie dem Biogedanken entspricht. So werden Bio-Lebensmittel bspw. mit deutlich weniger Zusatzstoffen hergestellt usw.</p>
<h3>1.2 Ernährungsbildung</h3>
<p>Es liegt auf der Hand, dass die Transformation des Ernährungssystems nicht ohne eine Änderung des Ernährungsverhaltens der Menschen vollzogen werden kann“, so die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“<a href="#_ftn14" name="_ftnref14"><sup>[14]</sup></a>. Voraussetzungen dafür sind, dass die Menschen Wissen, Kompetenz und Erfahrung in Bezug auf die Zubereitung ihres Essens und dessen Erzeugung und Herstellung haben.</p>
<p>Dazu wären weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Ernährungsbildung auf praktischer Ebene notwendig, insbesondere für Kinder und Jugendliche, aber auch entlang der Lebens- und Erwerbsbiographie der Menschen. Bildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Ernährungskompetenz bedeuten beispielsweise systematische Ernährungsbildung an Betreuungs-, Bildungs- und in Gesundheitseinrichtungen. Lebensmittelanbau, Herstellung und Zubereitung zu erfahren und zu erleben, aber auch das genussvolle Essen kennenzulernen – das bildet Bewusstsein für hochwertige Lebensmittel und für einen gesundheitsförderlichen Ernährungsstil aus, es gibt den BürgerInnen die Möglichkeit und Fähigkeit, Verantwortung für den eigenen Konsum zu übernehmen.</p>
<p>Unser Ziel sollte sein, dass die Menschen sich als „normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbrauchende“<a href="#_ftn15" name="_ftnref15"><sup>[15]</sup></a> mit frischen, möglichst regionalen, hochwertigen Lebensmitteln ausgewogen ernähren können</p>
<h3>1.3 Nährwertkennzeichnung</h3>
<p>DGE und EAT-Lancet empfehlen eine vollwertige bzw. den planetaren Grenzen angepasste Ernährung als Garant für einen gesunden, nachhaltigen Ernährungsstil. Die ökologisch verträglichen und gesundheitsförderlich Ernährungsweisen basieren auf dem Konzept, die Nahrung so natürlich wie möglich zu lassen, da hochverarbeitet Produkte mit einem höheren Risiko von ernährungs-mit-bedingten Erkrankungen, wie Adipositas, Diabetes mellitus und Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung gebracht werden<a href="#_ftn16" name="_ftnref16"><sup>[16]</sup></a>.</p>
<p>Dieser Aspekt wird bei einer reinen Kennzeichnung von Nährwerten, wie durch den <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/nutri-score_node.html">Nutri Score</a> nicht betrachtet. Deswegen steht diese Form der Kennzeichnung einer ausgewogenen, bedarfsgerechten und gesundheitsfördernden Ernährung mit vorzugsweise rohen oder wenig verarbeiteten Lebensmitteln wie Obst und Gemüse im Weg.<a href="#_ftn17" name="_ftnref17"><sup>[17]</sup></a> Im Gegensatz stehen den Verbrauchenden aktuell genügend Informationen bezüglich der Nährwerte direkt am Point of sale zur Verfügung, es mangelt aber, wie im Kapitel zu Ernährungsbildung bereits dargelegt an der Befähigung und Kompetenz, diese Informationen korrekt zu bewerten.</p>
<p>Erst auf einer weitreichenden Verbraucherbildung und -information kann eine Beurteilung der Nährwertangaben auf der Produktverpackung aufbauen, Orientierung geben und bewusst bei der Kaufentscheidung helfen. Eine farbliche Kennzeichnung von Nährwerten alleine kann diesen Bildungs- und Kompetenzmangel jedoch nicht auflösen – eine solche Kennzeichnung führt, insbesondere auf der unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage, zu Kaufentscheidungen für ungesunde und nicht nachhaltige Lebensstile.<a href="#_ftn18" name="_ftnref18"><sup>[18]</sup></a><a href="#_ftn19" name="_ftnref19"><sup>[19]</sup></a></p>
<h3>1.4 Ernährungsumgebung</h3>
<p>Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) veröffentlichte im Juni 2020 sein Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung. Laut WBAE muss das aktuelle Ernährungssystem umfassend verändert werden, um die globalen, europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. So seien nicht nur Anpassungen in der Produktion, sondern auch bei Konsumgewohnheiten und Ernährungsstilen dringend nötig. Derzeit läge die Verantwortung für Verbesserungen jedoch zu stark auf Seiten der VerbraucherInnen. Der Beirat empfiehlt deswegen eine Neuausrichtung und Stärkung der Ernährungspolitik hin zu einer integrierten Ernährungspolitik. Vor allem der Staat solle mehr Verantwortung übernehmen und die zuständigen Ministerien sollten stärker vernetzt werden. Es braucht klare Zuständigkeiten.<a href="#_ftn20" name="_ftnref20"><sup>[20]</sup></a></p>
<p>Grafik 1: Ernährungsumgebung und ihre Phasen<a href="#_ftn21" name="_ftnref21"><sup>[21]</sup></a></p>
<p>Um mit einer solchen Politik erfolgreich zu sein, müssen alle die Faktoren in den Fokus rücken, die das Ernährungsverhalten beeinflussen. Dafür prägt der WBAE den Begriff der „fairen Ernährungsumgebung“. Diese erstreckt sich vom ersten Kontakt mit Lebensmitteln, beispielsweise durch Werbung, über den Zugang zu Lebensmitteln und die Auswahl bis hin zum Konsum (Vgl. Grafik 1). All diese Phasen beeinflussen unsere Ess-Entscheidungen. Eine solche Umgebung wäre per Definition des WBAE dann „fair“, wenn sie auf die Verbraucher abgestimmt, gesundheitsförderlich, sozial-, umwelt- und tierwohlverträglich wäre.<a href="#_ftn22" name="_ftnref22"><sup>[22]</sup></a> Ein möglicher und wichtiger Ansatzpunkt im Kontext der Ernährungsumgebungen wäre die Gemeinschaftsverpflegung.</p>
<ol start="2">
<li>
<h3>Umweltfreundliches Ernährungssystem</h3>
</li>
</ol>
<p>Damit unsere Ernährung nicht nur wohlschmeckend und gesundheitsfördernd ist, sondern bei Herstellung und Verbrauch auch unsere natürlichen Ressourcen schützt, sollte sie eingebettet sein in ein umweltfreundliches Ernährungssystem. Ein System, dass von der Erzeugung bis zur Entsorgung ganz auf nachhaltiges Handeln ausgerichtet ist – in der Balance von Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft.</p>
<p>Die Leistungen von Unternehmen für unsere Umwelt und Nachhaltigkeit sollten rein quantitative Wachstumsgebärden ablösen. Sie müssen transparent gemacht werden und tatsächlich eine Bedeutung am Markt haben. Bisherige Kennzeichnungssysteme oder Initiativen, wie Eco Score, Product Environmental Footprint, Planet Score usw. beinhalten interessante Ansätze, greifen in den meisten Fällen jedoch zu kurz.</p>
<h3>2.1 Umweltleistungen biologisch erzeugter Lebensmittel</h3>
<p>Der Ökolandbau erbringt zahlreiche gesellschaftliche Leistungen für den Umwelt- und Ressourcenschutz. Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des Thünen-Instituts.<a href="#_ftn23" name="_ftnref23"><sup>[23]</sup></a>Die Auswertung der wissenschaftlichen Literatur im Rahmen der Thünen-Studie ergab, dass “die ökologische Bewirtschaftung gegenüber der konventionellen Variante im Umwelt‐ und Ressourcenschutz Vorteile aufweist. Eine höhere gesellschaftliche Leistung durch ökologischen Landbau wurde insbesondere in den Bereichen Wasserschutz, Bodenfruchtbarkeit, Biodiversität, Klimaanpassung und Ressourceneffizienz festgestellt.”<a href="#_ftn24" name="_ftnref24"><sup>[24]</sup></a></p>
<p>Durch den ökologischen Landbau werden weniger Stickstoff, Phosphor, Pestizide oder Tierarzneimittel in Gewässer eingetragen. In Bezug auf die Bodenfruchtbarkeit konnte festgestellt werden, dass Häufigkeit und Biomasse von Regenwurmpopulationen unter ökologischer Bewirtschaftung im Mittel um 78 bzw. 94 % höher und die Böden insgesamt weniger sauer sind. Im Hinblick auf die Klimaanpassung (d.h. Erosions- und Hochwasserschutz) zeigt der ökologische Landbau zudem eindeutige Vorteile in Bezug auf die Vorsorge auf der Ebene von Einzelschlägen, deutlich erwartbare Vorteile auf Fruchtfolgeebene und tendenzielle Vorteile auf der Landschaftsebene. Die Studie des Thünen-Instituts belegt zudem, dass sich der Ökolandbau positiv auf die Biodiversität auswirkt, denn es zeigten sich bei 86 % (Flora) bzw. 49 % (Fauna) der Vergleichspaare deutliche Erhöhungen der Artenhäufigkeit durch die ökologische Bewirtschaftung.</p>
<p>Insgesamt bewertet die Studie den schonenden Ressourcenumgang des Ökolandbau als überwiegend sehr positiv. Schonend sind aber auch die nachgelagerten Bereiche. So werden Bio-Lebensmittel schonender verarbeitet, da ein Großteil der Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe, Gentechnik und ionisierende Bestrahlung gesetzlich untersagt sind. <a href="#_ftn25" name="_ftnref25"><sup>[25]</sup></a></p>
<h3>2.2 Gesunder Boden</h3>
<p>Böden erfüllen wichtige Funktionen, sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sie haben eine Filter-, Puffer-, Speicher und Transformationsfunktion für Wasser, organische und anorganische Stoffe und dienen der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsender Rohstoffe. Nur wenn alle drei Funktionen erfüllt sind, sprechen wir von einem gesunden Boden.</p>
<p>Gesunde Böden haben dabei folgende Merkmale: In einem komplexen Nahrungsnetz zersetzen Bodentiere und Mikroorganismen organische Materialien und bilden neue Substanzen. Diese dienen anderen Bodenlebewesen und Pflanzen als Nährstoffe. Sie werden in die Bodenmatrix eingebaut und beeinflussen Bodenstruktur und Stoffaustausch günstig. Das unterstützt die Strukturbildung, fördert die Durchlüftung und die Infiltrationsleistung und die Speicherfähigkeit von Wasser. Die Symbiose der Pflanze mit den Bodenlebewesen (Mikrobiom) erleichtert den Pflanzen den Nährstoffzugang und schützt sie vor Krankheiten.</p>
<p>Der Boden ist die oberste belebte Schicht der Erdkruste. Dort findet ein reger Austausch von Stoffen und Energie, zwischen Luft, Wasser, Mineralien und der organischen Bodensubstanz, dem Humus, statt.<a href="#_ftn26" name="_ftnref26"><sup>[26]</sup></a> Die Humusgehalte haben jedoch laut einer Mitteilung der IG-Gesunder Boden in den letzten 70 Jahren vor allem durch industrialisierte Landwirtschaft um über die Hälfte abgenommen. <a href="#_ftn27" name="_ftnref27"><sup>[27]</sup></a> Deshalb sollte nun ein Wechsel stattfinden zu einer humusaufbauenden Landwirtschaft. Gesündere, lebendigere, humusreichere und ausgeglichenere Bodenverhältnisse wirken positiv auf die Qualität der Lebensmittel und den Wasser- /Trinkwasserschutz, auf die natürliche Bodenfruchtbarkeit, auf ausgewogene Nährstoffversorgung der Pflanzen, auf Bodenstruktur und Biodiversität, schützen vor Schaderregern und tragen zum Klimaschutz bei.</p>
<h3>2.3 Kreisläufe</h3>
<p>Mit Orientierung der EK hin zu einer Kreislaufwirtschaf im „Europäischen Grünen Deal“ strebt die Politik eine Wirtschaftsweise im Einklang mit der Natur an. Kreislaufwirtschaft bedeutet im Sinne der „cradle to cradle“-Initiative, dass Produkte in all ihren Teilen wieder in den Kreislauf zurückgeführt werden. Dazu müssen Produkte so erzeugt und hergestellt werden, dass ihre Einzelteile entweder in einen biologischen oder in einen technologischen Kreislauf aufgenommen werden können (Konsistenz). Effizienz spielt nicht die entscheidende Rolle, sondern die Machbarkeit der Rückführung in den Kreislauf. Zusätzlich muss sich eine nachhaltige Wirtschaft auch der Suffizienz, das heißt der Verhaltensänderung im Konsum, stellen. Suffizienz, Kreislauforientierung und Effizienz müssen gemeinsam betrachtet werden.</p>
<p>Grafik 2: Fokus auf Konsistenz: das „cradle to cradle“-Konzept mit biologischem und technischem Stoffkreislauf<a href="#_ftn28" name="_ftnref28"><sup>[28]</sup></a></p>
<h3>2.4 Nachhaltiges Unternehmen</h3>
<p>Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Nutzung von Ressourcen, bei dem die wesentlichen Eigenschaften, die Stabilität und die Regenerationsfähigkeit der jeweiligen Ressource bewahrt werden soll. Das Streben nach Nachhaltigkeit auf betriebliche Ebene ist ein Kernpunkt der Satzung der AöL e.V. – aus diesem Grund sind die Mitglieder des Verbandes in besonderer Weise im Bereich der nachhaltigen Betriebsführung engagiert.</p>
<p>Der Erhalt und die Schaffung resilienter Strukturen muss zentraler Punkt der Strategie für eine faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem sein. Die ausschließliche Effizienzorientierung der aktuellen wirtschaftlichen Strukturen machen die Gesellschaft in vielerlei Hinsicht abhängig, und damit nicht resilient im Sinne einer Widerstandsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit gegenüber Problemen und Veränderungen. Dabei spielt auch die Stärkung des ländlichen Raums eine zentrale Rolle. Ländliche Regionen haben in den vergangenen Jahrzehnten stark unter dem Abwandern oder schließen von kleinen bis mittelständige Unternehmen gelitten da Arbeitskräfte fehlen und Wettbewerbsnachteile für KMU bestehen. Das stellt viele Regionen vor große Herausforderungen, führt aber ebenso zu zentralistischen Versorgungsstrukturen, die besonders anfällig für Krisen sind.</p>
<p>Kleine und mittelständige Unternehmen (KMUs) sind Motor und Innovationsträger der Wirtschaft und sorgen für resiliente, vielfältige Strukturen am Markt. Sie sorgen für Arbeitsplätze und Kultur in ländlichen Regionen, für kurze Lieferwege und lokale Verarbeitungsstrukturen. Diese Strukturen vor Ort zu erhalten und zu stärken ist für die Gesellschaft von höchstem Interesse. Der Transformationsprozess hin zu einem fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystem kann nur gelingen, wenn bestehende Strukturen erhalten und neue, diese Prozesse unterstützend, ausgebaut werden. Hierfür ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass alle Maßnahmen in engem Austausch und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Herausforderungen für die kleinen und mittelständigen Unternehmen erarbeitet werden.</p>
<h3>2.5 Nachhaltigkeitskennzeichnung</h3>
<p>Auf dem Weg hin zu dieser Kreislaufwirtschaft können zusätzliche Informationen zu Umweltleistungen als ein Element dazu beitragen, die Menschen zu nachhaltigem Konsum zu motivieren. Diese Informationen müssen stark an etablierten Kreisläufen orientiert sein. Sowohl die Flut an Labeln auf Produkten in Europa, als auch ihre unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen führen stattdessen jedoch zu Uneinheitlichkeit und Verwirrung der Verbrauchenden. In der Berechnung des Product Environmental Footprint (PEF) spielen bspw. Tierwohl, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft nur eine bedingte bis gar keine Rolle. Die zur Verfügung gestellten Datenbasis baut nicht auf ökologischen Landwirtschaftsbetrieben auf. Bei Umweltleistungen handelt es sich jedoch um komplexe Aussagen, die nur unzureichend und nur auf wenige Kernaussagen fokussiert, in Labels dargestellt werden können. Dies ist unbefriedigend und kann zu nicht beabsichtigenden Entwicklungen am Markt führen. Deshalb müssen hier andere Kennzeichnungsmöglichkeiten anstelle von Labels am Produkt in Betracht gezogen werden.</p>
<p>Im Bereich Lebensmittel kann dies konsequent nur aufbauend auf die bereits etablierten Regeln für Bio/Öko-Landwirtschaft und -Lebensmittel erfolgen. Der ökologische Landbau soll gemäß „Europäischem Grünem Deal“ und Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ bis 2030 auf 25 Prozent ausgedehnt werden. Denn das EU-weite, rechtlich gesicherte und systemorientierte Konzept Öko-Landbau ist mit seinen multiplen Umweltleistungen in der landwirtschaftlichen Erzeugung einzigartig. Eine Umweltkennzeichnung muss demgemäß auf diesem Konzept aufbauen. Weitere, darauf basierende Umweltaussagen in der post-landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette können dann ergänzend erfolgen. Es nicht zielführend und widerspricht der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ neben der Öko-Kennzeichnung ein davon unabhängiges, rechtlich gesichertes Umweltzeichen wie den PEF für Lebensmittel in der EU zu etablieren.</p>
<p>Um Greenwashing zu vermeiden, muss gesichert sein, dass Unternehmen, die auf einzelnen Produkten derartige Aussagen ausloben, als Gesamtunternehmen erweiterte Umweltstandards erfüllen. Das Erreichen von erweiterten Umweltstandards (z.B. EMAS, ISO 14001) im Gesamtunternehmen sollte somit Voraussetzung für jede produktbezogene zusätzliche Umweltaussage sein. Denn Unternehmen müssen grundsätzlich umweltfreundlich wirtschaften, um von KundInnen als glaubwürdig, transparent und integer wahrgenommen zu werden.</p>
<ol start="3">
<li>
<h3>Politische Maßnahmen</h3>
</li>
</ol>
<p>Um die Transformation unseres Ernährungssystems voranzubringen, seien hier einige Maßnahmen genannt, die vor allem politisch engagiert angegangen werden sollten.</p>
<ol>
<li>Soziale Nachhaltigkeit in Politik und Unternehmen anstoßen</li>
</ol>
<p>Das „Monitoring der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP-Monitoring) in den Jahren 2018 – 2020 hat ergeben, dass ein freiwilliger Prozess zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards gescheitert ist. Nur 12,8 bis 16,5 % der im Jahr 2020 befragten Unternehmen erfüllten die Anforderungen. Deswegen möchte der deutsche Gesetzgeber national gesetzlich tätig und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen.</p>
<p>Unternehmen, die Menschen und der Umwelt in ihren Lieferketten schaden oder Schaden in Kauf nehmen, müssen sich dafür verantwortlich zeigen, indem sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Sorgfaltspflicht wird bei keinem Unternehmen halt machen, auch nicht bei klein- und mittelständischen Unternehmen, unabhängig davon, ob diese gesetzlich ausgenommen sind. Wichtig ist dabei, dass die Grenzen der Sorgfaltspflicht eindeutig und klar beschrieben werden. Es muss um definierte Verantwortlichkeiten in der Lieferkette (also eine Kette der Verantwortlichen) geben und nicht um eine kettenübergreifende Verantwortung. Unternehmen, gerade klein- und mittelständische, haben meist nur Durchgriffsmöglichkeiten auf ihren direkten Vorlieferanten. Auf diesen können sie einwirken und gegenüber diesen müssen sie Maßnahmen ergreifen.</p>
<p>Wir weisen jedoch darauf hin, dass nur dann, wenn auch die Politik ihrer Verantwortung gerecht wird, eine gerechtere Wirtschaftswelt geschaffen werden kann. Die AöL begrüßt deshalb grundsätzlich die Initiative zum Lieferkettengesetz. Doch Menschenrechtsklauseln und Umweltschutzaspekte (weltweit und zwischen den Staaten) müssen auch in Handelsverträge aufgenommen und somit für Politik und Wirtschaft verbindlich festgelegt werden. Ein Lieferkettengesetz sollte sich nur auf Handel mit Staaten beziehen, mit denen (noch) kein Handelsvertrag mit festgelegten sozialen und ökologischen Leitplanken besteht beziehen müssen. Die Politik ist aufgefordert, solche Verträge zu verhandeln und bestehende Verträge nachzubessern.</p>
<ol start="2">
<li>Wahre Preise als entscheidenden Hebel nutzen</li>
</ol>
<p>Die Preise für Lebensmittel sprechen nicht die Wahrheit. Einerseits sind diese verzerrt durch sehr hohe Subventionen für die Landwirtschaft und andererseits werden gerade in der Lebensmittelproduktionskette viele Umwelt- und Sozialkosten externalisiert d.h. sozialisiert, was bedeutet, dass sie auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.</p>
<p>Die AöL hält daher das Konzept der „wahren Preise“ für zielführend und entscheidend notwendig für den Umbau der Wirtschaft. Die Lebensmittelpreise sind bislang trügerisch niedrig und verzerrt. Grund dafür sind versteckte Folgekosten für Umweltschäden und Sozialdumping sowie hohe Gesundheitskosten im gesamten System. Diese Kosten sind zwar im Regal nicht sichtbar, sie werden aber über den Umweg steigender Steuern, Trinkwasserkosten oder Krankenkassenbeiträge schlussendlich durch die BürgerInnen bezahlt oder kommenden Generationen aufgebürdet. Wahre Preise für Lebensmittel wären in der Marktwirtschaft somit ein sehr effektives Werkzeug, die VerbraucherInnen in Richtung nachhaltigen Konsum zu steuern und die Wertschätzung für Lebensmittel zu erhöhen. Die Marktwirtschaft entfaltet Ihr volles lenkungspotential für die zukunftsfähige Konsumtion. Richtig gerechnet sind die nachhaltigsten Lebensmittel dann die preiswertesten. </p>
<p>Auch die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie stellt fest, dass die nachhaltigsten Lebensmittel die erschwinglichsten sein sollen. Zur Umsetzung möchte die EK einen EU-Kodex für verantwortliche Unternehmens- und Marketingpraktiken einsetzen. Ein wirksamer Methode Umweltkosten zu internalisieren, wäre auch eine objektives Umweltbilanzierungssystem für die Ernährungswirtschaft vorzuschreiben, steuerlich wirksam zu machen und auf die Preise nieder zu schlagen.</p>
<p>Kurzfristig könnte, zumindest für die VerbraucherInnen, über eine abgesenkte Mehrwertsteuer für biologisches Obst und Gemüse eine Entlastung für die geleisteten Umweltbeiträge und die gesundheitsfördernde Wirkung von Obst und Gemüse erreicht werden. Steuervergünstigungen für nicht ökologische produzierte Lebensmittel (insbesondere reduzierte Mehrwertsteuer) und Lebensmittel tierischen Ursprungs müssen umgehend abgeschafft werden. Diese sollten zum Ausgleich sozialer Ungleichheit insbesondere für den Zugang aller zu gesunden und umweltfreundlichen Lebensmitteln verwendet werden.</p>
<ol start="3">
<li>Marktwirtschaft funktionsfähig machen</li>
</ol>
<p>Die Transformation der Märkte hin zu einer funktionierenden Marktwirtschaft muss zudem essentieller Bestandteil der Ernährungswende sein, da die voranschreitende Oligopolisierung einzelner Zweige in den vergangenen Jahrzehnten die Märkte aus dem Gleichgewicht gebracht hat. Die daraus resultierende, effizienzgetriebene Marktstruktur lässt keinen Platz für soziales und ökologisches Engagement der Unternehmen. Deshalb ist es von höchstem gesellschaftlichem Interesse, zwischen Produktion, Handel und Verbrauchenden, Partnerschaften auf Augenhöhe herzustellen und Lasten gleichmäßig zu verteilen.</p>
<p>Deutschland als Import- und Exportnation hat nicht nur die Verantwortung für das Offenhalten der Märkte und die Sicherung von sozialen und ökologischen Standards in Beschaffungsmärkten, sondern auch die Verantwortung für die exportierten Produkte und deren Wirkung auf Menschenrechte und Umweltschutz in den importierenden Staaten. Aufgabe des Staates muss es daher sein, Leitplanken für den Zugang zu gesunden und umweltfreundlichen Lebensmitteln und zeitgleich guten Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für alle zu forcieren. Diese Leitplanken müssen verbindlicher Teil aller Handelsverträge werden.</p>
<ol start="4">
<li>Umbau fördern und Ernährungsbildung voranbringen</li>
</ol>
<p>Beim Umbau des Ernährungssystems steht neben der Veränderung des Marktes eine Umsteuerung hin zu deutlich weniger und unter besseren Bedingungen erzeugten tierischen Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung im Vordergrund. Diese Strategie hat sowohl bezogen auf die Gesundheit der Menschen, als auch auf die Nachhaltigkeit der Produktion und auf das Tierwohl klare Vorteile. Der Ausbau und die Verbesserungen dieses etablierten Systems unter Einbezug von Forschungsergebnissen zum Verarbeitungsgrad und konsequenter Kreislaufwirtschaft ist zielführend und mittelfristig umsetzbar. Es verhindert die Entfremdung des Menschen von der Natur mit allen Lebewesen, zu der er untrennbar gehört, und damit die Entfremdung von Lebensmitteln.</p>
<p>Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen eines nachhaltigen Wandels ist zudem die Wertschätzung, die die Menschen der Landwirtschaft, der Lebensmittelherstellung, dem Handel und den Lebensmitteln selbst entgegenbringen sollten. Diese Wertschätzung muss über Bewusstseinsbildung und praktische Erfahrungen entlang der Biographie der Menschen systematisch gefördert werden. Die Aufklärung darüber, was Ökolandbau und Ökolebensmittelwirtschaft für die Gesellschaft leisten, sollte Teil umfänglicher Aufklärungs- und Werbekampagnen sein, die in allen Medien und Plattformen sichtbar werden sollten. So werden die Menschen über die Vorteile einer nachhaltigen Ernährung informiert und können sich bewusst für enkeltaugliche Ernährungsstile entscheiden. Eine steigende Nachfrage fördert zudem die Angebotsseite und schafft auch bei LandwirtInnen und UnternehmerInnen Lust zum Umbau.</p>
<p>Zuletzt sollten Unternehmen, die sich einer nachhaltigen Betriebsführung verschrieben haben, unbedingt gefördert werden – durch Bürokratieabbau einerseits und Förderung der Kommunikationskompetenz (bspw. in den sozialen Medien) andererseits. Denn erst wenn Unternehmen langfristig nachhaltig wirtschaften und Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen, schaffen sie die nötige Transformation unseres Ernährungssystems.</p>
<p><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> Schäfer, Christine et al.: European Food Trends Report 2021. Die grosse Verstrickung: Ernährung zwischen Mikrochip und Mikrobiom, in: Gottlieb Duttweiler Institute, 2021, <a href="https://www.gdi.ch/de/publikationen/studien-arbeit/european-food-trends-report-2021">https://www.gdi.ch/de/publikationen/studien-arbeit/european-food-trends-report-2021</a></p>
<p><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> Vgl. EAT-Lancet-Commission: Food Planet Health, summary report, in: eatforum.org, 2018, https://eatforum.org/eat-lancet-commission/eat-lancet-commission-summary-report/</p>
<p><a href="#_ftnref3" name="_ftn3">[3]</a> Vgl. DGE e.V.: Vollwertige Ernährung, in: dge.de, 2022, <a href="https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/">https://www.dge.de/ernaehrungspraxis/vollwertige-ernaehrung/</a></p>
<p><a href="#_ftnref4" name="_ftn4">[4]</a> Europäischer Rat der Europäischen Union: „Vom Hof auf den Tisch“, in: consilium.europa.eu, 2022, https://www.consilium.europa.eu/de/policies/from-farm-to-fork/</p>
<p><a href="#_ftnref5" name="_ftn5">[5]</a> Vgl. Aöl e.V.: Fleisch der Zukunft?, in: aoel.org, 2021, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/11/AOEL_Positionspapier_Alternative-Fleischproteine-1.pdf</p>
<p><a href="#_ftnref6" name="_ftn6">[6]</a> Vgl. Glei Michael: Gesundheitliche Konsequenzen des Fleischkonsums (Teil 1) , in Ernährungsumschau Nr.11/2013, https://www.ernaehrungs-umschau.de/fileadmin/Ernaehrungs-Umschau/pdfs/pdf_2013/11_13/EU11_2013_S43_S46.qxd.pdf</p>
<p><a href="#_ftnref7" name="_ftn7">[7]</a> Vgl. Jering, Almut et al.: Globale Landflächen und Biomasse nachhaltig und ressourcenschonend nutzen, in: umweltbundesamt.de, 2013, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/globale-landflaechen-biomasse">https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/globale-landflaechen-biomasse</a></p>
<p><a href="#_ftnref8" name="_ftn8">[8]</a> Vgl. AöL e.V.: Das Rind und das Klima, in: aoel.org, 2021, <a href="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/03/AOEL_Hintergrundinformation_Rind-Klima.pdf">https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/03/AOEL_Hintergrundinformation_Rind-Klima.pdf</a></p>
<p><a href="#_ftnref9" name="_ftn9">[9]</a> Vgl. Poux, X., Aubert, P. M.: An agroecological Europe in 2050: multifunctional agriculture for healthy eating. Findings from the Ten Years For Agroecology (TYFA) modelling exercise, in: Iddri-AScA, Study, 2018</p>
<p><a href="#_ftnref10" name="_ftn10">[10]</a> Vgl. AöL e.V.: Rückmeldung zur Folgenabschätzung in der Anfangsphase:</p>
<p>Lebensmittelkennzeichnung – Überarbeitung der Vorschriften über die</p>
<p>Verbraucherinformation, in: aoel.org, 2021, <a href="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/02/A%C3%B6L-Stellungnahme_F2F_N%C3%A4hrwertkennzeichnung_Jan2021.pdf">https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/02/A%C3%B6L-Stellungnahme_F2F_N%C3%A4hrwertkennzeichnung_Jan2021.pdf</a></p>
<p><a href="#_ftnref11" name="_ftn11">[11]</a> Vgl. AöL e.V., 2021</p>
<p><a href="#_ftnref12" name="_ftn12">[12]</a> Vgl. Monteiro, Carlos Augusto et al.: NOVA. The star shines bright, in: World Nutrition, 7(1-3): 2016</p>
<p><a href="#_ftnref13" name="_ftn13">[13]</a> Kollath, Werner: Die Ordnung unserer Nahrung, 17. Aufl., Deutschland: Karl. F. Haug, 2005</p>
<p><a href="#_ftnref14" name="_ftn14">[14]</a> Vgl. COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS: A Farm to Fork Strategy for a fair, healthy and environmentally-friendly food system, COM/2020/381, in: eur-lex.europa.eu, 2020, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52020DC0381</p>
<p><a href="#_ftnref15" name="_ftn15">[15]</a> Schotthöfer, Peter: Der europäische Gerichtshof stellt das Verbraucherleitbild dar, in: handelsblatt.com, 2005, http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/eugh-der-europaeische-gerichtshof-stellt-dasverbraucherleitbild-klar/2511794.html</p>
<p><a href="#_ftnref16" name="_ftn16">[16]</a> Vgl. AöL e.V.: Vollwertige Ernährung muss im Vordergrund stehen, in: aoel.org, 2018, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2018/07/AOEL_Position-zu-Reduktion-und-Ampel_final.pdf</p>
<p><a href="#_ftnref17" name="_ftn17">[17]</a> Vgl. AöL e.V., 2018</p>
<p><a href="#_ftnref18" name="_ftn18">[18]</a> Vgl. AöL e.V.: Transformation der Wirtschaft, in: aoel.org, 2021, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/2021/03/AOEL_Positionspapier_pflanzliche-Ern%C3%A4hrung.pdf</p>
<p><a href="#_ftnref19" name="_ftn19">[19]</a> <a href="https://verbraucher.org/media/file/1151.VI_Wirkung_Label_auf_Verbraucherverhalten_Ergebnisbericht__2016.pdf">Vgl. Verbraucher Initiative e.V.; https://verbraucher.org/media/file/1151.VI_Wirkung_Label_auf_Verbraucherverhalten_Ergebnisbericht__2016.pdf </a></p>
<p><a href="#_ftnref20" name="_ftn20">[20]</a> Vgl. BMEL: Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten &#8211; WBAE-Gutachten, in: bmel.de, 2020, https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae-gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html</p>
<p><a href="#_ftnref21" name="_ftn21">[21]</a> Spiller, Achim: Die Ernährungsumgebung als entscheidender, aber unterschätzter Einflussfaktor, in: nachhaltigere-ernaehrung-gutachten.de, 2019, https://nachhaltigere-ernaehrung-gutachten.de/blog/die-ernahrungsumgebung-als-entscheidender-aber-unterschatzter-einflussfaktor/</p>
<p><a href="#_ftnref22" name="_ftn22">[22]</a> Vgl. BMEL: Nutri-Score einfach erklärt: Informationen für den Einkauf, in: bmel.de, 2020, https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/freiwillige-angaben-und-label/nutri-score/nutri-score-erklaert-verbraucherinfo.html</p>
<p><a href="#_ftnref23" name="_ftn23">[23]</a> Sanders, Jürn: Leistungen des Ökolandbaus für Umwelt und Gesellschaft, in: thuenen.de, 2018, https://www.thuenen.de/de/institutsuebergreifende-projekte/leistungen-des-oekolandbaus-fuer-umwelt-und-gesellschaft/#c42011</p>
<p><a href="#_ftnref24" name="_ftn24">[24]</a> Vgl. Sanders, Jürn, 2018</p>
<p><a href="#_ftnref25" name="_ftn25"></a> </p>
<p><a href="#_ftnref26" name="_ftn26">[26]</a> IG Gesunder Boden: Gesunder Boden aus unserer Sicht, in: ig-gesunder-boden.de, 2020, <a href="https://www.ig-gesunder-boden.de/Portals/0/doc/Positionspapiere/Gesunder-Boden/2021-03-04_deutsch.pdf">https://www.ig-gesunder-boden.de/Portals/0/doc/Positionspapiere/Gesunder-Boden/2021-03-04_deutsch.pdf</a></p>
<p><a href="#_ftnref27" name="_ftn27">[27]</a> IG Gesunder Boden e.V., Vortrag zum Bodentag, 2020</p>
<p><a href="#_ftnref28" name="_ftn28">[28]</a> Cradle to Cradle NGO, in: c2c.ngo, 2022 https://c2c.ngo/cradle-to-cradle/</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2b6d7b"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_Positionspapier_TransformationderErnaehrung.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Krisen begegnen – Transformation sichern</title>
		<link>https://www.aoel.org/krisen-begegnen-transformation-sichern/</link>
					<comments>https://www.aoel.org/krisen-begegnen-transformation-sichern/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Apr 2022 19:00:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Krise]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Transformation]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftspolitisch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=2483</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2b8638"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<p style="text-align: justify;">Als Junge AöL, die die Nachfolgegeneration ökologisch ausgerichteter LebensmittelherstellerInnen vereint, stehen wir für diese Transformation und den notwendigen Wandel vom Acker bis zum Teller. In unserer Art zu Wirtschaften versuchen wir schon heute Ökologie, Ökonomie und Soziales zu vereinen, denn nur so ist unsere Zukunft gesichert. Doch auch wir sehen uns noch erheblichen Hürden ausgesetzt, die unser Verständnis von einem nachhaltigen Wirtschaften verletzen und uns im bestehenden fehlgeleiteten System festhalten, anstatt unsere transformativen und innovativen Unternehmungen zu fördern. Daher benennen wir mit diesem Brief die aus unserer Sicht wichtigen Hebel, um als nachhaltiges Unternehmen resilient in die Zukunft zu gehen.</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2b8cda"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/2204_Junge-AoeL_Positionspapier_Krisen-begegnen.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.aoel.org/krisen-begegnen-transformation-sichern/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Product Environmental Footprint (PEF)</title>
		<link>https://www.aoel.org/product-environmental-footprint-pef/</link>
					<comments>https://www.aoel.org/product-environmental-footprint-pef/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Mar 2022 21:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Produktion & Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeitsaussagen]]></category>
		<category><![CDATA[PEF]]></category>
		<category><![CDATA[Umweltleistungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=2502</guid>

					<description><![CDATA[]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
		<div id="fws_69dd9ca2b9b11"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark left">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				
<div class="wpb_text_column wpb_content_element " >
	<div class="wpb_wrapper">
		<p style="text-align: justify;">Die AöL begrüßt grundsätzlich die Bestrebung der Sichtbarmachung von Umweltleistungen auch auf Lebensmitteln. Die Systematik des Product Environmental Footprint (PEF) als Grundlage für „nachhaltige Lebensmittelsysteme“ wird jedoch aus nachfolgenden Gründen abgelehnt.</p>
	</div>
</div>




			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>
		<div id="fws_69dd9ca2ba274"  data-column-margin="default" data-midnight="dark"  class="wpb_row vc_row-fluid vc_row"  style="padding-top: 0px; padding-bottom: 0px; "><div class="row-bg-wrap" data-bg-animation="none" data-bg-animation-delay="" data-bg-overlay="false"><div class="inner-wrap row-bg-layer" ><div class="row-bg viewport-desktop"  style=""></div></div></div><div class="row_col_wrap_12 col span_12 dark center">
	<div  class="vc_col-sm-12 wpb_column column_container vc_column_container col no-extra-padding inherit_tablet inherit_phone "  data-padding-pos="all" data-has-bg-color="false" data-bg-color="" data-bg-opacity="1" data-animation="" data-delay="0" >
		<div class="vc_column-inner" >
			<div class="wpb_wrapper">
				<a class="nectar-button small regular accent-color  regular-button"  role="button" style="" target="_blank" href="https://dok.aoel.org/beitraege/AOEL_Positionspapier_PEF.pdf" data-color-override="false" data-hover-color-override="false" data-hover-text-color-override="#fff"><span>Zur PDF</span></a>
			</div> 
		</div>
	</div> 
</div></div>]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.aoel.org/product-environmental-footprint-pef/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
