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	<title>Wertschöpfungskette &#8211; AöL e.V.</title>
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	<description>Die Öko Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller</description>
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	<title>Wertschöpfungskette &#8211; AöL e.V.</title>
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	<item>
		<title>Forschung für morgen: So bleibt Bio Motor der Zukunft</title>
		<link>https://www.aoel.org/forschung-fuer-morgen-so-bleibt-bio-motor-der-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jun 2025 08:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Forschung]]></category>
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		<category><![CDATA[Verantwortung für die Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungskette]]></category>
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					<description><![CDATA[Das KT FÖLL hat im Rahmen der Öko-Feldtage dem BMLEH seine Empfehlungen für die Öko-Forschung bis 2030 übergeben. ]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading" style="text-align: center;">AöL bringt Perspektive der Bio-Verarbeitung in die Empfehlungen zur Öko-Forschung für das BMLEH ein</h2>
<p><strong>Wasewitz, 18.06.2025. Was ist ein „hochverarbeitetes“ Lebensmittel? Wie können wahre Preise real umgesetzt werden? Und wie kann Bio mit seinem transformativen Potential in die gesamte Land- und Lebensmittelwirtschaft hineinwirken? Mit solchen und anderen Fragen befasste sich das Kompetenzteam Forschung Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft (KT FÖLL), das im Rahmen der Öko-Feldtage dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) seine Empfehlungen für die Öko-Forschung bis 2030 übergeben hat. Das Gremium hat Forschungsschwerpunkte identifiziert, die den ökologischen Landbau als Systemansatz stärken und richtungsweisend für die notwendige Transformation der Land- und Lebensmittelwirtschaft sind. Die Empfehlungen sollen nun als Grundlage in die strategische Ausrichtung der Forschung im BMLEH einfließen.</strong></p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft wp-image-3514 size-medium" src="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-300x200.jpg 300w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-1024x683.jpg 1024w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-768x512.jpg 768w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-391x260.jpg 391w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-1536x1024.jpg 1536w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-2048x1365.jpg 2048w, https://www.aoel.org/wp-content/uploads/ktfoell1-900x600.jpg 900w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" />Resiliente Wertschöpfungsketten schaffen und das Potenzial der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft als Treiberin hin zu einem nachhaltigen Agrar- und Ernährungssystem ausschöpfen: das sind einige der Empfehlungen des Beratungsgremiums KT FÖLL. Das Gremium besteht aus zwölf Personen und wurde vom BMLEH (vormals BMEL) ernannt. Am 18. Juni 2025 hat das KT FÖLL seine Empfehlungen im Rahmen der Öko-Feldtage an Dr. Burkhard Schmied, Abteilungsleiter 7 im BMLEH, übergeben.</p>
<p>Rund 200 Akteurinnen und Akteure aus zahlreichen Bereichen entlang der Öko-Wertschöpfungsketten haben die Formulierung der Öko-Forschungsempfehlungen mitgestaltet. Auch Brunhard Kehl, Leitung Lebensmittelqualität und Verpackung bei der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL), war als Vertreter vom Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Teil des Gremiums.</p>
<p>Die Forschungsempfehlungen des KT FÖLL zeigen zentrale Handlungsfelder für die Weiterentwicklung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft auf – darunter auch für die verarbeitenden Unternehmen. Denn gerade kleine und mittelständische Unternehmen der Bio-Verarbeitung sind essenziell für ein resilientes Ernährungssystem. Erforscht werden muss, welche politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dafür gesetzt und gestärkt werden sollten.</p>
<p>Weiterer Forschungsbedarf besteht bei der Entwicklung öko-kompatibler Methoden, um Lebensmittel zu reformulieren und supplementieren sowie um pflanzliche Bio-Proteinquellen zu erschließen. Auch der Umgang mit Kontaminationen, die Produktsicherheit sowie die Auswirkungen von Bio-Lebensmitteln auf die Gesundheit in Verbindung mit dem Mikrobiom rücken in den Fokus. Nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie sich Umweltkosten betriebswirtschaftlich erfassen lassen, um wahre Preise für Lebensmittel abzubilden – durch praktisch umsetzbare und verursacherorientierte Mechanismen.</p>
<p>„Bio-Verarbeitung beginnt bereits auf dem Acker: hier werden Qualität und Sicherheit des späteren Lebensmittels festgelegt. Im anschließenden Prozess werden die hochwertigen Rohstoffe zu gesunden, fair erzeugten Produkten“, so Brunhard Kehl, „um diese Aufgabe auch künftig verantwortungsvoll erfüllen zu können, braucht es gezielte Forschung, die die Praxis wirklich erreicht.“</p>
<p><strong>Hintergrund zum KT FÖLL</strong></p>
<p>Das BMLEH (vormals BMEL) hat das Kompetenzteam Forschung Ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft (KT FÖLL) im Rahmen der Umsetzung der Bio-Strategie 2030 als dauerhaftes beratendes Gremium eingerichtet. Es setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Beratung zusammen und unterstützt das BMLEH u.a. darin, aktuelle Forschungsschwerpunkte zu identifizieren und entsprechend der aktuellen Bedarfe aus fachlicher Sicht zu priorisieren. Koordiniert und organisiert wird der Prozess von der Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).</p>
<p>Die Empfehlungen zur Öko-Forschung bis 2030 und weitere Informationen zum KT FÖLL sind <a href="https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/forschung.html"><strong>hier</strong></a> zu finden.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p>Brunhard Kehl, Leitung Lebensmittelqualität und Verpackung der AöL (<a href="mailto:brunhard.kehl@aoel.org">brunhard.kehl@aoel.org</a>)</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Omnibus auf Abwegen?</title>
		<link>https://www.aoel.org/omnibus-auf-abwegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jun 2025 09:44:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Prinzipien & Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Omnibus-Verordnung sollen wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfacht werden. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken.]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading" style="text-align: center;">AöL fordert robuste Regeln in der Omnibus-Verordnung</h2>
<p><strong>Bad Brückenau, 12.06.2025. Mit der Omnibus-Verordnung will die Europäische Kommission wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfachen – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken: Denn aus Sicht der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL) würden die vorgeschlagenen Änderungen zu einer deutlichen Schwächung der Zielsetzungen des Green Deals führen – insbesondere durch einen Verlust an Transparenz und eine deutlich lückenhaftere Datenlage entlang der Wertschöpfungskette.</strong></p>
<p>„Eine Omnibus-Verordnung zur Entbürokratisierung und Harmonisierung ist grundsätzlich ein richtiger Schritt“, so Pia Kissinger, Nachhaltigkeitsexpertin der AöL, „der aktuell vorliegende Entwurf lässt AöL-Unternehmen jedoch nicht mit gutem Gewissen aufspringen, denn hier wird an entscheidender Stelle die Handbremse gezogen.“</p>
<p><strong>CSRD: Daten, Transparenz, Planungssicherheit</strong></p>
<p>Kritisch sieht die AöL vor allem die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der CSRD-Richtlinie. Eine Beschränkung auf Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz würde große Teile der Wertschöpfungskette aus der Berichtspflicht ausschließen. Das schadet nicht nur der Transparenz, sondern auch jenen Unternehmen, die bereits heute mit großem Engagement in nachhaltige Transformationsprozesse investiert haben.</p>
<p><strong>CSDDD: Verantwortung darf nicht an der Grenze enden</strong></p>
<p>Auch die geplante Einschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner im Entwurf zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) lehnt die AöL entschieden ab. Eine glaubwürdige und zukunftsfähige Verantwortung kann nur entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrgenommen werden – das hat nicht zuletzt das deutsche Lieferkettengesetz bereits erfolgreich unter Beweis gestellt. Nur so können tatsächlich Veränderungen bis zum Ende der Kette bewirkt werden.</p>
<p><strong>Taxonomie: Entscheidende Lenkungswirkung darf nicht verspielt werden</strong></p>
<p>In der Taxonomie-Verordnung sieht die AöL einen der wichtigsten Hebel für die Transformation hin zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft. Durch eine Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen kann Europa nachhaltig und integrativ wachsen. Wirkung entfalten kann die Verordnung jedoch nur, wenn ein überwiegender Teil der Wirtschaft von ihr umfasst wird.</p>
<p><strong>Harmonisierung statt Regellabyrinth</strong></p>
<p>Insgesamt sieht die AöL die Gefahr, dass mit den aktuellen Änderungsvorschlägen Rechtsunsicherheit geschaffen wird – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich bislang klar auf EU-weite Standards verlassen konnten. Auch der Vorschlag, die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen national zu regeln, könnte zu einem Wettbewerbsgefälle innerhalb der EU führen.</p>
<p>„Für eine resiliente, nachhaltige Wirtschaft brauchen Unternehmen Transparenz, Orientierung und rechtliche Verlässlichkeit“, so Matthias Beuger, Geschäftsleitung für nationale Beziehungen bei der AöL. „Entbürokratisierung ist sinnvoll – eine Verwässerung des Grünen Deals jedoch gefährdet unser aller Existenzgrundlage.“</p>
<p>Hier kommen Sie zum <a href="/aoel-position-zum-entwurf-der-omnibus-verordnung/">vollständigen AöL-Positionspapier</a>.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p><a href="mailto:pia.kissinger@aoel.org">pia.kissinger@aoel.org</a> oder <a href="mailto:matthias.beuger@aoel.org">matthias.beuger@aoel.org</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>AöL-Position zum Entwurf der Omnibus-Verordnung</title>
		<link>https://www.aoel.org/aoel-position-zum-entwurf-der-omnibus-verordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2025 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Positionspapier]]></category>
		<category><![CDATA[Prinzipien & Praxis]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Omnibus-Verordnung sollen wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfacht werden – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken.]]></description>
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		<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Mit den Vorschlägen zur Vereinfachung einiger Verordnungen im Kontext des Grünen Deals (Omnibus I und II) vom 26.02.2025 möchte die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand herabsetzen. Im Kern betreffen Vorschläge die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), die (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), die Richtlinie 2024/1760 (CSDDD), sowie des 2023/956 (CO<sub>2</sub>-Grenzausgleichssystems-VO). Die sich daraus ergebenen Änderungen insbesondere zum Anwendungsbereich führen aus Sicht der ökologischen Lebensmittelherstellerinnen und Lebensmittelhersteller zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage und Lenkungswirkung der Rechtsakte und zu einer damit verbundenen Verfehlung der Ziele des Grünen Deals, während grundsätzliche Überlegungen zur Entbürokratisierung und Vermeidung von Doppel-Verpflichtungen zu begrüßen sind. Für eine Zielerreichung ist entscheidend, dass die Maßnahmen im Bereich der Transparenzbestrebungen und Sorgfaltspflichten beibehalten werden, denn eine widerstandsfähige Wirtschaft benötigt verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz über bestehende Risiken, um langfristig bestehen und sich transformieren zu können.</p>
<p><u>Positionen bezüglich CSRD: Die CSRD trat am 05.01.2023 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden. </u></p>
<ol>
<li><strong>Die Anhebung des Schwellenwertes auf &gt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz ist abzulehnen.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die Veränderung führt zu einer Rechts- und Planungsunsicherheit bei Rechtsgebungsverfahren insbesondere im Kontext des Grünen Deals, der Ressourcenplanung von Unternehmen und benachteiligt Unternehmen, die bereits heute in die gemeinsame Europäische Vision investiert haben.</li>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt auf Grund der oligopolen Strukturen in der Lebensmittelwirtschaft und der Trickle Down Effekte nicht zu einer Entlastung der KMU-Strukturen, sondern zu einer Rechts- und Anwendungsunsicherheit.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlungen</strong>: Verpflichtende Einführung des VSME-Standards für Unternehmen &lt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz bis zur Grenze von &lt;250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Umsatz, sowie Freiwilligkeit auf KMU-Ebene. Auf- bzw. Ausbau von Unterstützungs- und Beratungsangeboten inklusive einer europaweit einheitlichen staatlich finanzierten Plattform zur Berichterstattung wie dem <a href="https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de">Deutschen Nachhaltigkeitskodex</a>.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Eine zielgerichtete Überarbeitung der ESRS ist sinnvoll.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Der Dokumentationsaufwand im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist aktuell sehr strikt und umfangreich. Hier sollte eine Verschlankung vorgenommen werden.</li>
<li>Qualitative Datenpunkte sollten in der Anzahl verringert werden und im Umfang gekürzt werden.</li>
<li>Es gibt quantitative Datenpunkte, die einen sehr hohen Aufwand bedeuten, das Unternehmen hat jedoch nur wenig Einfluss auf eine Verbesserung dieser Punkte entlang der Wertschöpfungskette.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich CSDDD: Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden.</u></p>
<ol>
<li><strong> Die Verantwortung entlang der Kette muss gesichert bleiben.</strong></li>
</ol>
<p>Die Sorgfaltspflicht und die damit verbundene Transparenz sollte unbedingt entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet werden. Der Vorschlag, nur den direkten Geschäftspartner in die Pflicht zu nehmen, wäre nicht zielführend.</p>
<p>Zwei Wege kommen dafür in Frage:</p>
<ol>
<li>Bei einer Verpflichtung von Unternehmen &gt; 1000 Mitarbeitende müssen diese im Rahmen ihrer Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Verantwortung der Sorgfaltspflicht tragen. Eine Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen sollten unbedingt weiterhin verpflichtend sein.</li>
<li>Sofern das Unternehmen lediglich die Verantwortung zur Sorgfalt gegenüber dem direkten Geschäftspartner übernehmen sollte, wie in dem Omnibus-Entwurf vorgeschlagen, muss der Anwendungsbereich der CSDDD zwingend angepasst werden, sodass die Sorgfaltspflicht glaubwürdig entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet ist und Veränderungen am Ende der Kette bewirkt werden. Der Anwendungsbereich könnte beispielsweise dem aktuell gültigen Anwendungsbereich der CSRD entsprechen.</li>
</ol>
<p>Dies würde zeigen, dass die Einhaltung von Menschenrechten ernst genommen wird. Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigt bereits erfolgreiche Auswirkungen in Drittländern und kann als Best Practice herangezogen werden. Auch die Sanktionierung bei einem Verstoß spielt eine wichtige Rolle, um der Verantwortung der Unternehmen Nachdruck zu verleihen (Verweis auf Position 5).</p>
<ol start="2">
<li><strong> Eine regelmäßige Überwachung sorgt für Vertrauen.</strong></li>
</ol>
<p>Die Bewertung der eigenen Geschäftstätigkeit der Unternehmen muss in einem zeitlichen Abstand überwacht werden, der gewährleistet, dass negative Auswirkungen in der Kette festgestellt werden können. Ein Abstand der Überwachung von fünf Jahren könnte hierfür zu lang sein.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss </strong><strong>weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<p>Der Wortlaut zur Verabschiedung eines Folgenminderungsplans (Verweis Textstelle CSDDD) des Klimawandels verpflichtet, muss weiterhin die Umsetzung der aufgestellten Durchführungsmaßnahmen enthalten, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und die Zweckerfüllung der Richtlinie zu erhalten.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen sollte als letzte Instanz </strong><strong>bei Verstoß eines Geschäftspartners beibehalten werden.</strong></li>
</ol>
<ol start="5">
<li><strong> Die zivilrechtliche Haftung bei einem Verstoß gegen die CSDDD sollte </strong><strong>weiterhin EU-rechtlich geregelt werden, anstatt auf nationale</strong><strong> Gesetzgebungen zu setzen.</strong></li>
</ol>
<p>Der einzelne Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit die Richtlinie stark zu beeinflussen, indem schwache oder strenge Sanktionen für einen Verstoß bestimmt werden. Ohne eine strenge zivilrechtliche Haftung könnte der Druck auf die Unternehmen nicht stark genug sein in die Erfüllung der Richtlinie zu investieren. Die Regelung bringt zudem eine Heterogenität in die Gesetzgebung, die eine unnötige Diskrepanz zwischen den Mitgliedsstaaten verursachen und somit für Wettbewerbsvorteile missbraucht werden könnte. Auch das Ziel des Omnibusvorschlags Bürokratien abzubauen würde verfehlt werden.</p>
<p><strong>Empfehlungen:</strong></p>
<ul>
<li>Die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus auf Unternehmensebene einzuführen, führt zu verschiedenen Herausforderungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Nutzenden. Die AöL weist darauf hin, dass es zielführender sein könnte den Beschwerdemechanismus vom jeweiligen Mitgliedsstaat einrichten zu lassen und die Verpflichtung auf Unternehmensebene aufzuheben.</li>
<li>Um die Preisbildung entsprechend den Bemühungen der Unternehmen transparent zu machen und somit der aktuellen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken, könnten auch Standards wie “Bio” intensiv in die CSDDD eingebunden und weiterentwickelt werden.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich EU-Taxonomie: </u></p>
<ol>
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss</strong><strong> weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die geplante Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen zur Schaffung von nachhaltigem und integrativem Wachstum, wie es die Verordnung vorsieht, wird durch die Anhebung des Geltungsbereichs stark eingeschränkt.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlung:</strong> Zur Wahrung der Anlegervertrauen, zur Vermeidung von Greenwashing und zur Bereitstellung von Finanzprodukten, mit denen ökologisch nachhaltige Ziele verfolgt werden, müssen einheitliche, möglichst vollumfängliche Kriterien für die Beurteilung vorliegen. Dies kann nur gelingen, wenn die Regeln für einen Großteil der am Markt agierenden Unternehmen gelten. Der in der Verordnung (EU) 2020/852 vorgesehene Grenzwert ist daher sinnvoll und gleichzeitig verhältnismäßig mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis von KMUs.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p><a href="mailto:pia.kissinger@aoel.org">pia.kissinger@aoel.org</a> oder <a href="mailto:matthias.beuger@aoel.org">matthias.beuger@aoel.org</a></p>
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		<title>AöL und die Zukunft</title>
		<link>https://www.aoel.org/aoel-und-die-zukunft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Feb 2025 21:35:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Thesenpapier]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterentwicklung von Bio]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaft & Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
		<category><![CDATA[Lobbystruktur]]></category>
		<category><![CDATA[Markt]]></category>
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		<category><![CDATA[Verarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Wertschöpfungskette]]></category>
		<category><![CDATA[wirtschaftspolitisch]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.aoel.org/?p=1474</guid>

					<description><![CDATA[Die AöL gestaltet die Zukunft von Bio – durch echte Partnerschaften, politische Interessenvertretung und das Bündeln marktrelevanter Themen auf europäischer und deutscher Ebene.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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		<h2><span style="color: #54ae31;">Weiterentwicklung der Lobbystrukturen und marktrelevanten Fragen</span></h2>
<p>Die AöL ist ein europäisch ausgerichteter Verband. Dessen Mitglieder beschaffen überwiegend Rohwaren in Europa und verkaufen ihre Produkte prioritär auf den europäischen Märkten.</p>
<p>Die Arbeitsgemeinschaft der Unternehmen ist fokussiert auf Fragen rund um die Weiterentwicklung von Bio-Wertschöpfungsketten und Märkten sowie auf nachhaltige zukunftsorientierte Unternehmensführung. Der Verband dient den übergeordneten Zielen der Arbeitsgemeinschaft und seine inhaltliche Arbeit orientiert sich an den Notwendigkeiten der Mitgliedsunternehmen.</p>
<p>Für die Fokussierung auf die Themen und deren Vertretung in Öffentlichkeit und gegenüber der Politik nutzt die AöL neben der eigenen Kompetenz in ihren Kernthemen wechselnde, themenbezogene Partnerschaften, z.B. mit anderen Verbänden und Netzwerken.</p>
<ol>
<li>
<h3>Politische Vertretung</h3>
</li>
</ol>
<p>Die AöL ist über eine Mitgliedschaft mit den europäischen Verbänden OPTA und IFOAM OE verbunden. Wobei die OPTA v.a. die Themen Handel und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln spielt, die IFOAM eher bio relevante agrarpolitische Themen adressiert. Es besteht hier ein wechselnder Austausch mit anderen Lobbypartnern wie EOCC, Friends of the Earth, Food and Drink Europe, FIBL EU, TP Organics, BEUC usw. Die etablierten Kooperationen müssen stetig auf Wirksamkeit in Bezug auf Fragen der ökologisch und nachhaltig orientierten, mittelständischen Lebensmittelwirtschaft geprüft werden. Wechselnde Partnerschaften sind nach Bedarf zu organisieren, teilweise sind diese schon mit ARGE Bio oder IG BIO organisiert, um hier auch in einzelnen europäischen Ländern Sichtbarkeit zu erlangen und gemeinsam an Themen zu arbeiten.</p>
<h4 style="text-align: left;">Politische Vertretung in DE</h4>
<p class="wp-block-paragraph">Diese nimmt eine relevante Bedeutung ein, weil die Mehrzahl der AöL-Mitglieder ihren Sitz in Deutschland haben oder am deutschen Markt interessiert sind. Somit sind auch andere EU-Länder, in denen AöL-Mitglieder ihren Sitz haben, berücksichtigt.</p>
<p>Strukturell ist die AöL im deutschen Lebensmittelverband angedockt. Darüber hinaus bestehen bereits themenbezogene Partnerschaften mit z.B. BNW, VLOG, FÖM, Bündnis enkeltaugliche Landwirtschaft usw. Über die Etablierung von weiteren Partnerschaften, z.B. mit dem HDE oder BVE muss nachgedacht werden.</p>
<p>Bildlich gesprochen, könnten all diese Verbände, die sich um ein resilientes Ernährungssystem kümmern, in einem „Haus der zukunftsfähigen Ernährung“ vereint sein. Die Netzwerke im Haus können bei Bedarf mit einer Stimme öffentlich und politisch sprechen oder auch Einzelpositionen beziehen. Sie können zudem die inhaltlichen Themen stärker untereinander aufteilen, so dass eine tatsächliche Effizienz im Arbeitsfluss zwischen den Verbänden entsteht (bspw. NGT, Green Claims, CSRD, Reduktionsstrategie, usw.). Dieses neue System einer neuen, assoziativen Zusammenarbeit der Verbände ist ein dynamisches Konstrukt, das flexibel auf die Notwendigkeiten der ökologisch und nachhaltig orientierten Lebensmittelunternehmen reagiert.</p>
<ol start="2">
<li>
<h3>Marktrelevante Fragestellungen</h3>
</li>
</ol>
<p>Auf europäischer und deutscher Ebene ist der Austausch mit den Partnern entlang der Wertschöpfungskette rund um marktrelevante Fragen bereits seit Jahren forciert und vor allem seit 2024 auch etabliert in verschiedenen Formaten. Dieser wird in den kommenden Jahren von zentraler Bedeutung sein.</p>
<p>Dabei spielen nicht nur Fragen der Bioqualität oder Nachhaltigkeit eine Rolle, sondern vor allem auch wirtschafts- und marktpolitische Fragen, die zunehmend an Bedeutung gewinnen. Formate dafür sind der Arbeitskreis Handel, in dem ein Austausch vor allem mit den Kollegen aus den Handelshäusern (bspw. dm, Globus, REWE, Edeka, Aldi, Lidl, Tegut) stattfindet, bspw. zu Qualitäts- oder allgemeinen Nachhaltigkeitsfragen. Dieser Austausch ist weiter auszubauen und sollte auch die Kollegen aus dem Naturkost- oder bspw. Onlinehandel künftig stärker einbeziehen (hier bspw. Alnatura, Dennree). Ein regelmäßiger Austausch soll zudem mit den Zeichengebern der den Anbauverbände stattfinden, wie auch eine strukturelle Einbindung. Mit weiteren Formaten, wie der AöL Partnertagung, den Organic Market Days/Organic Summit oder Einzelgesprächen auf Biofach und Co. untermauert die AöL die Zusammenarbeit. Die AöL etabliert sich dadurch als zentrale Anlaufstelle für marktrelevante Fragen in Deutschland und Europa.</p>
<p class="has-text-align-left">
<p class="has-text-align-left wp-block-paragraph">
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