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	<title>Wettbewerbsfähigkeit &#8211; AöL e.V.</title>
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	<description>Die Öko Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller</description>
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	<title>Wettbewerbsfähigkeit &#8211; AöL e.V.</title>
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		<title>Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung</title>
		<link>https://www.aoel.org/strukturwandel-in-der-lebensmittelverarbeitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 10:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
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					<description><![CDATA[Eine neue Studie zeigt, dass seit 2002 ist die Zahl der Unternehmen in der Lebensmittelverarbeitung um 44 % gesunken. Für den BNN und die AöL ist sie ein wichtiges Signal dafür, dass politische Maßnahmen zum Erhalt von KMU notwendig sind.]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading">BNN und AöL begrüßen Studienveröffentlichung und fordern Stärkung von KMU</h2>
<p><strong>Bad Brückenau/Berlin, 16. April 2026. Die Humboldt-Professur für Nachhaltige Ernährungswirtschaft an der Universität Freiburg hat ihre Studie zum Strukturwandel in der deutschen Lebensmittelverarbeitung veröffentlicht. Seit 2002 ist die Zahl der Unternehmen in der Lebensmittelverarbeitung um 44 Prozent gesunken, in handwerklich geprägten Branchen wie Bäckereien, Mühlen und Fleischerei sogar um bis zu 60 Prozent. Für den Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) und die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) ist sie ein wichtiges Signal dafür, dass politische Maßnahmen zum Erhalt kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) notwendig sind.</strong></p>
<p>Die nun vollständig vorliegende Studie, die zwischen 2023 und 2026 erarbeitet wurde, zeigt bundesweit das volle Ausmaß des Strukturwandels: Während große Industrieunternehmen Marktanteile, Macht und Kapital auf sich konzentrieren, verschwinden KMU und Handwerksbetriebe dauerhaft aus dem Sektor. Mit ihnen gehen regionale Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Ausbildungsplätze und handwerkliche Kompetenz verloren, was weitreichende Folgen für Versorgungssicherheit und Resilienz, insbesondere im ländlichen Raum, mit sich trägt.</p>
<p>„Die Politik behandelt Lebensmittelmärkte noch immer wie gewöhnliche Märkte und überlässt sie entsprechend den Kräften des Marktes. Die Krisen der vergangenen Jahre haben jedoch deutlich gemacht: Sie sind Teil unserer kritischen Infrastruktur und damit zentral für die Versorgungssicherheit. Ein Ernährungssystem, das vom Anbau über die Verarbeitung bis zum Handel vor allem strukturelle Größe belohnt und von wenigen Akteuren dominiert wird, ist nicht resilient. Wer Versorgungssicherheit ernst nimmt, muss Vielfalt im Markt sichern. Das gelingt nur durch den gezielten Wiederaufbau und die konsequente Förderung regionaler Wertschöpfungsketten“, so Kathrin Jäckel, Geschäftsführerin des BNN.</p>
<p>„Mit jedem verschwundenen Handwerksbetrieb verlieren wir regionale Ernährungssicherheit und handwerkliches Know-how, während Märkte versagen und Handlungsalternativen schwinden. Wir brauchen politische Leitplanken, die faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und KMU strukturell stärken“, so Matthias Beuger, Geschäftsleiter nationale Netzwerke bei der AöL.</p>
<p>Die Verbände BNN und AöL setzen sich seit über 30 Jahren für den Erhalt und den Wiederaufbau von resilienten Wertschöpfungsketten und ein zukunftsfähiges Ernährungssystem ein. Gemeinsam arbeiten sie daran, dass die Handlungsempfehlungen aus der Studie in die öffentliche Diskussion aufgenommen und in konkrete politische Maßnahmen umgesetzt werden.</p>
<p><a href="https://uni-freiburg.de/wiwi-new/wp-content/uploads/sites/196/Strukturwandel_Lebensmittelverarbeitung.pdf"><strong>Zur vollständigen Studie</strong></a></p>
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		<title>Sondergutachten bestätigt Machtverschiebungen im Lebensmitteleinzelhandel</title>
		<link>https://www.aoel.org/sondergutachten-bestaetigt-machtverschiebungen-im-lebensmitteleinzelhandel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Nov 2025 09:56:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Handel]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Sondergutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette unterstreicht massive Probleme im Kontext der Konzentrationsprozesse im Lebensmitteleinzelhandel. Die AöL fordert sofortige Maßnahmen zum Erhalt einer funktionierenden Marktwirtschaft. ]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading">AöL fordert Schutz für KMU zur Versorgungssicherheit</h2>
<p><strong>Bad Brückenau, 26. November 2025. Das Sondergutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette unterstreicht massive Probleme im Kontext der Konzentrationsprozesse im Lebensmitteleinzelhandel. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) fordert sofortige Maßnahmen zum Erhalt einer funktionierenden Marktwirtschaft und zur Versorgungssicherheit. </strong></p>
<p>Bereits im 25. Hauptgutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb 2024 stellt die Monopolkommission massive Machtverschiebungen innerhalb der Lebensmittelversorgungskette seit 2007 fest. Das <a href="https://monopolkommission.de/de/gutachten/sondergutachten/sondergutachten-auf-eigene-initiative/484-84-sondergutachten-wettbewerb-in-der-lebensmittellieferkette.html">Sondergutachten zum Wettbewerb in der Lebensmittellieferkette</a> soll insbesondere auch stark betroffene Lebensmittellieferketten vertieft analysieren. Die Monopolkommission kommt zu dem Schluss, dass die bereits weit fortgeschrittene Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel die Konzentration entlang der Kette massiv vorantreibt. Die begrenzte Wettbewerbsintensität insbesondere im Lebensmittelmitteleinzelhandel führe zu einer Preisentwicklung, die in Deutschland ungünstiger verlaufe als in den meisten europäischen Ländern.</p>
<p>„So weit, so bekannt“, so Matthias Beuger, Geschäftsleitung für nationale Netzwerke bei der AöL, „doch nur wenn wir es schaffen, die Wettbewerbsintensität auch auf Handelsebene zu erhöhen, können wir der weiteren Marktkonzentration entgegenwirken.“ Um die Lebensmittelwirtschaft für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zukunftsfähig zu machen, braucht es jedoch mehr als die vorgeschlagene Fusions- und Missbrauchskontrolle. Vielmehr müssen grundlegende Weichenstellungen hin zu einer institutionellen Förderung vielfältiger Marktstrukturen gestellt werden.  Dazu braucht es unter anderem:</p>
<ul>
<li>größenunabhängige Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit</li>
<li>Abschaffung leistungsunabhängiger Subventionen</li>
<li>risikoabhängige / verhältnismäßige Bürokratie</li>
<li>kartellrechtliche Prüfung von Zusammenschlüssen, insbesondere vertikal entlang der Lieferkette</li>
</ul>
<p>Die Auswirkungen eines Diversitätsverlustes in der Lieferkette sind weitgreifend. Sie bedrohen neben der Vielfalt und Wahlmöglichkeit auch die Funktionalität der Märkte nicht nur, aber auch in Krisenzeiten. Ein neues Gutachten der Universität Freiburg <a href="https://www.youtube.com/watch?app=desktop&amp;v=sjoYN-whEZk">„Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung Deutschland und seine Nachhaltigkeitsauswirkung“</a> unterstreicht die Auswirkungen noch einmal.  „Die Nahrungsaufnahme gehört zu den menschlichen Grundbedürfnissen. Es muss Ziel der Gesellschaft sein, Abhängigkeiten in der Lebensmittelversorgung zu vermeiden“, so Beuger. Das Gutachten der Monopolkommission ist ein guter erster Schritt, um Transparenz zur Lage in den Lieferketten zu schaffen. Nun braucht es konsequentes Handeln, um die Veränderungen aufzuhalten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wer backt morgen unser Brot?</title>
		<link>https://www.aoel.org/wer-backt-morgen-unser-brot/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Nov 2025 20:00:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[KMU]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein neues Gutachten zeigt das Ausmaß des Strukturwandels in der deutschen Lebensmittelverarbeitung. Die AöL fordert politische Maßnahmen, um KMU zu stärken und so Versorgungssicherheit zu gewährleisten.]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading">AöL fordert politischen Kurswechsel zum Erhalt von KMU</h2>
<p><strong>Bad Brückenau, 12. November 2025. Ein neues Gutachten der Humboldt-Professur für Nachhaltige Ernährungswirtschaft an der Universität Freiburg zeigt das Ausmaß des Strukturwandels in der deutschen Lebensmittelverarbeitung: Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Lebensmittelhandwerksbetriebe um rund 40 Prozent gesunken. Immer mehr handwerkliche Betriebe werden von großen Industrieunternehmen verdrängt oder von Supermarktketten übernommen. Heute erwirtschaften Großbetriebe mehr als 80 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) sieht darin ein Warnsignal und fordert politische Maßnahmen, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu stärken und damit Versorgungssicherheit zu gewährleisten.</strong></p>
<p>Die AöL hatte die Erstellung des Gutachtens 2023 mit initialisiert und seither unterstützt. Das Gutachten analysiert Ursachen, Folgen und mögliche Maßnahmen für Resilienz und Nachhaltigkeit. „Einmal mehr zeigt sich, wie systemrelevant kleine und mittelständische Betriebe in der Lebensmittelverarbeitung sind“, so Matthias Beuger, Geschäftsleitung nationale Netzwerke bei der AöL, „ohne funktionierende handwerkliche Strukturen fehlt im Krisenfall die Fähigkeit, Menschen dezentral mit Lebensmitteln zu versorgen. Und auch im Alltag brauchen wir Vielfalt und Know-How, um nachhaltige Ernährungssysteme zu sichern.“</p>
<p>Das Gutachten zum Strukturwandel in der Lebensmittelverarbeitung untersucht auf Basis von zwölf Monaten Forschung die enormen Veränderungen in Marktstruktur, Beschäftigung und Ausbildung im Ernährungshandwerk. Was nach Modernisierung klingt, bedeutet in Wahrheit den schleichenden Verlust von regionaler Wertschöpfung, Arbeitsplätzen und handwerklicher Kompetenz. Mit dem Rückgang von KMU geht nicht nur wirtschaftliche Stabilität verloren, sondern auch Wissen und Identität.</p>
<p>Die AöL fordert daher, den Strukturwandel politisch zu gestalten. „Politische Instrumente müssen sich an Gemeinwohl und Resilienz orientieren. Es braucht Leitplanken, die KMU stärken, statt Marktanteile weiter in industrielle Strukturen zu lenken“, so Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL. Netzwerke sollen gefestigt und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Industrie und Handwerk geschaffen werden.</p>
<p>Das vollständige Gutachten der Humboldt-Professur für Nachhaltige Ernährungswirtschaft wird Ende des Jahres veröffentlicht. <a href="https://www.youtube.com/watch?app=desktop&amp;v=sjoYN-whEZk">Zur Präsentation der Studie</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Omnibus auf Abwegen?</title>
		<link>https://www.aoel.org/omnibus-auf-abwegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jun 2025 09:44:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Prinzipien & Praxis]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Omnibus-Verordnung sollen wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfacht werden. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken.]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading" style="text-align: center;">AöL fordert robuste Regeln in der Omnibus-Verordnung</h2>
<p><strong>Bad Brückenau, 12.06.2025. Mit der Omnibus-Verordnung will die Europäische Kommission wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfachen – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken: Denn aus Sicht der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL) würden die vorgeschlagenen Änderungen zu einer deutlichen Schwächung der Zielsetzungen des Green Deals führen – insbesondere durch einen Verlust an Transparenz und eine deutlich lückenhaftere Datenlage entlang der Wertschöpfungskette.</strong></p>
<p>„Eine Omnibus-Verordnung zur Entbürokratisierung und Harmonisierung ist grundsätzlich ein richtiger Schritt“, so Pia Kissinger, Nachhaltigkeitsexpertin der AöL, „der aktuell vorliegende Entwurf lässt AöL-Unternehmen jedoch nicht mit gutem Gewissen aufspringen, denn hier wird an entscheidender Stelle die Handbremse gezogen.“</p>
<p><strong>CSRD: Daten, Transparenz, Planungssicherheit</strong></p>
<p>Kritisch sieht die AöL vor allem die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der CSRD-Richtlinie. Eine Beschränkung auf Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz würde große Teile der Wertschöpfungskette aus der Berichtspflicht ausschließen. Das schadet nicht nur der Transparenz, sondern auch jenen Unternehmen, die bereits heute mit großem Engagement in nachhaltige Transformationsprozesse investiert haben.</p>
<p><strong>CSDDD: Verantwortung darf nicht an der Grenze enden</strong></p>
<p>Auch die geplante Einschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner im Entwurf zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) lehnt die AöL entschieden ab. Eine glaubwürdige und zukunftsfähige Verantwortung kann nur entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrgenommen werden – das hat nicht zuletzt das deutsche Lieferkettengesetz bereits erfolgreich unter Beweis gestellt. Nur so können tatsächlich Veränderungen bis zum Ende der Kette bewirkt werden.</p>
<p><strong>Taxonomie: Entscheidende Lenkungswirkung darf nicht verspielt werden</strong></p>
<p>In der Taxonomie-Verordnung sieht die AöL einen der wichtigsten Hebel für die Transformation hin zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft. Durch eine Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen kann Europa nachhaltig und integrativ wachsen. Wirkung entfalten kann die Verordnung jedoch nur, wenn ein überwiegender Teil der Wirtschaft von ihr umfasst wird.</p>
<p><strong>Harmonisierung statt Regellabyrinth</strong></p>
<p>Insgesamt sieht die AöL die Gefahr, dass mit den aktuellen Änderungsvorschlägen Rechtsunsicherheit geschaffen wird – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich bislang klar auf EU-weite Standards verlassen konnten. Auch der Vorschlag, die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen national zu regeln, könnte zu einem Wettbewerbsgefälle innerhalb der EU führen.</p>
<p>„Für eine resiliente, nachhaltige Wirtschaft brauchen Unternehmen Transparenz, Orientierung und rechtliche Verlässlichkeit“, so Matthias Beuger, Geschäftsleitung für nationale Beziehungen bei der AöL. „Entbürokratisierung ist sinnvoll – eine Verwässerung des Grünen Deals jedoch gefährdet unser aller Existenzgrundlage.“</p>
<p>Hier kommen Sie zum <a href="/aoel-position-zum-entwurf-der-omnibus-verordnung/">vollständigen AöL-Positionspapier</a>.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p><a href="mailto:pia.kissinger@aoel.org">pia.kissinger@aoel.org</a> oder <a href="mailto:matthias.beuger@aoel.org">matthias.beuger@aoel.org</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>AöL-Position zum Entwurf der Omnibus-Verordnung</title>
		<link>https://www.aoel.org/aoel-position-zum-entwurf-der-omnibus-verordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jun 2025 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Wettbewerbsfähigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit der Omnibus-Verordnung sollen wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfacht werden – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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		<p><strong>Zusammenfassung</strong>: Mit den Vorschlägen zur Vereinfachung einiger Verordnungen im Kontext des Grünen Deals (Omnibus I und II) vom 26.02.2025 möchte die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand herabsetzen. Im Kern betreffen Vorschläge die Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), die (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO), die Richtlinie 2024/1760 (CSDDD), sowie des 2023/956 (CO<sub>2</sub>-Grenzausgleichssystems-VO). Die sich daraus ergebenen Änderungen insbesondere zum Anwendungsbereich führen aus Sicht der ökologischen Lebensmittelherstellerinnen und Lebensmittelhersteller zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage und Lenkungswirkung der Rechtsakte und zu einer damit verbundenen Verfehlung der Ziele des Grünen Deals, während grundsätzliche Überlegungen zur Entbürokratisierung und Vermeidung von Doppel-Verpflichtungen zu begrüßen sind. Für eine Zielerreichung ist entscheidend, dass die Maßnahmen im Bereich der Transparenzbestrebungen und Sorgfaltspflichten beibehalten werden, denn eine widerstandsfähige Wirtschaft benötigt verlässliche Rahmenbedingungen und Transparenz über bestehende Risiken, um langfristig bestehen und sich transformieren zu können.</p>
<p><u>Positionen bezüglich CSRD: Die CSRD trat am 05.01.2023 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden. </u></p>
<ol>
<li><strong>Die Anhebung des Schwellenwertes auf &gt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz ist abzulehnen.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die Veränderung führt zu einer Rechts- und Planungsunsicherheit bei Rechtsgebungsverfahren insbesondere im Kontext des Grünen Deals, der Ressourcenplanung von Unternehmen und benachteiligt Unternehmen, die bereits heute in die gemeinsame Europäische Vision investiert haben.</li>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt auf Grund der oligopolen Strukturen in der Lebensmittelwirtschaft und der Trickle Down Effekte nicht zu einer Entlastung der KMU-Strukturen, sondern zu einer Rechts- und Anwendungsunsicherheit.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlungen</strong>: Verpflichtende Einführung des VSME-Standards für Unternehmen &lt;1000 Mitarbeiter und &gt;450 Mio. EUR Umsatz bis zur Grenze von &lt;250 Mitarbeiter und 50 Mio. EUR Umsatz, sowie Freiwilligkeit auf KMU-Ebene. Auf- bzw. Ausbau von Unterstützungs- und Beratungsangeboten inklusive einer europaweit einheitlichen staatlich finanzierten Plattform zur Berichterstattung wie dem <a href="https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de">Deutschen Nachhaltigkeitskodex</a>.</p>
<ol start="2">
<li><strong>Eine zielgerichtete Überarbeitung der ESRS ist sinnvoll.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Der Dokumentationsaufwand im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ist aktuell sehr strikt und umfangreich. Hier sollte eine Verschlankung vorgenommen werden.</li>
<li>Qualitative Datenpunkte sollten in der Anzahl verringert werden und im Umfang gekürzt werden.</li>
<li>Es gibt quantitative Datenpunkte, die einen sehr hohen Aufwand bedeuten, das Unternehmen hat jedoch nur wenig Einfluss auf eine Verbesserung dieser Punkte entlang der Wertschöpfungskette.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich CSDDD: Die CSDDD trat am 25.07.2024 in Kraft. Der Vorschlag KOM(2025)81 sieht Änderungen vor, die seitens der AöL kritisch beurteilt werden.</u></p>
<ol>
<li><strong> Die Verantwortung entlang der Kette muss gesichert bleiben.</strong></li>
</ol>
<p>Die Sorgfaltspflicht und die damit verbundene Transparenz sollte unbedingt entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet werden. Der Vorschlag, nur den direkten Geschäftspartner in die Pflicht zu nehmen, wäre nicht zielführend.</p>
<p>Zwei Wege kommen dafür in Frage:</p>
<ol>
<li>Bei einer Verpflichtung von Unternehmen &gt; 1000 Mitarbeitende müssen diese im Rahmen ihrer Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Verantwortung der Sorgfaltspflicht tragen. Eine Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen sollten unbedingt weiterhin verpflichtend sein.</li>
<li>Sofern das Unternehmen lediglich die Verantwortung zur Sorgfalt gegenüber dem direkten Geschäftspartner übernehmen sollte, wie in dem Omnibus-Entwurf vorgeschlagen, muss der Anwendungsbereich der CSDDD zwingend angepasst werden, sodass die Sorgfaltspflicht glaubwürdig entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleistet ist und Veränderungen am Ende der Kette bewirkt werden. Der Anwendungsbereich könnte beispielsweise dem aktuell gültigen Anwendungsbereich der CSRD entsprechen.</li>
</ol>
<p>Dies würde zeigen, dass die Einhaltung von Menschenrechten ernst genommen wird. Die Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zeigt bereits erfolgreiche Auswirkungen in Drittländern und kann als Best Practice herangezogen werden. Auch die Sanktionierung bei einem Verstoß spielt eine wichtige Rolle, um der Verantwortung der Unternehmen Nachdruck zu verleihen (Verweis auf Position 5).</p>
<ol start="2">
<li><strong> Eine regelmäßige Überwachung sorgt für Vertrauen.</strong></li>
</ol>
<p>Die Bewertung der eigenen Geschäftstätigkeit der Unternehmen muss in einem zeitlichen Abstand überwacht werden, der gewährleistet, dass negative Auswirkungen in der Kette festgestellt werden können. Ein Abstand der Überwachung von fünf Jahren könnte hierfür zu lang sein.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss </strong><strong>weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<p>Der Wortlaut zur Verabschiedung eines Folgenminderungsplans (Verweis Textstelle CSDDD) des Klimawandels verpflichtet, muss weiterhin die Umsetzung der aufgestellten Durchführungsmaßnahmen enthalten, um Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und die Zweckerfüllung der Richtlinie zu erhalten.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen sollte als letzte Instanz </strong><strong>bei Verstoß eines Geschäftspartners beibehalten werden.</strong></li>
</ol>
<ol start="5">
<li><strong> Die zivilrechtliche Haftung bei einem Verstoß gegen die CSDDD sollte </strong><strong>weiterhin EU-rechtlich geregelt werden, anstatt auf nationale</strong><strong> Gesetzgebungen zu setzen.</strong></li>
</ol>
<p>Der einzelne Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit die Richtlinie stark zu beeinflussen, indem schwache oder strenge Sanktionen für einen Verstoß bestimmt werden. Ohne eine strenge zivilrechtliche Haftung könnte der Druck auf die Unternehmen nicht stark genug sein in die Erfüllung der Richtlinie zu investieren. Die Regelung bringt zudem eine Heterogenität in die Gesetzgebung, die eine unnötige Diskrepanz zwischen den Mitgliedsstaaten verursachen und somit für Wettbewerbsvorteile missbraucht werden könnte. Auch das Ziel des Omnibusvorschlags Bürokratien abzubauen würde verfehlt werden.</p>
<p><strong>Empfehlungen:</strong></p>
<ul>
<li>Die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus auf Unternehmensebene einzuführen, führt zu verschiedenen Herausforderungen sowohl für die Unternehmen als auch für die Nutzenden. Die AöL weist darauf hin, dass es zielführender sein könnte den Beschwerdemechanismus vom jeweiligen Mitgliedsstaat einrichten zu lassen und die Verpflichtung auf Unternehmensebene aufzuheben.</li>
<li>Um die Preisbildung entsprechend den Bemühungen der Unternehmen transparent zu machen und somit der aktuellen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken, könnten auch Standards wie “Bio” intensiv in die CSDDD eingebunden und weiterentwickelt werden.</li>
</ul>
<p><u>Positionen bezüglich EU-Taxonomie: </u></p>
<ol>
<li><strong> Die Umsetzung des Plans zur Minderung der Folgen des Klimawandels muss</strong><strong> weiterhin fest im Richtlinientext formuliert sein.</strong></li>
</ol>
<ul>
<li>Die Veränderung des Schwellenwertes führt zu einer massiven Verschlechterung der Datenlage entlang der gesamten Wertschöpfungskette.</li>
<li>Die geplante Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen zur Schaffung von nachhaltigem und integrativem Wachstum, wie es die Verordnung vorsieht, wird durch die Anhebung des Geltungsbereichs stark eingeschränkt.</li>
</ul>
<p><strong>Empfehlung:</strong> Zur Wahrung der Anlegervertrauen, zur Vermeidung von Greenwashing und zur Bereitstellung von Finanzprodukten, mit denen ökologisch nachhaltige Ziele verfolgt werden, müssen einheitliche, möglichst vollumfängliche Kriterien für die Beurteilung vorliegen. Dies kann nur gelingen, wenn die Regeln für einen Großteil der am Markt agierenden Unternehmen gelten. Der in der Verordnung (EU) 2020/852 vorgesehene Grenzwert ist daher sinnvoll und gleichzeitig verhältnismäßig mit Blick auf das besondere Schutzbedürfnis von KMUs.</p>
<hr />
<p><strong>Kontakt bei Rückfragen</strong></p>
<p><a href="mailto:pia.kissinger@aoel.org">pia.kissinger@aoel.org</a> oder <a href="mailto:matthias.beuger@aoel.org">matthias.beuger@aoel.org</a></p>
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</div>




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</div></div>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>EU-Omnibus-Verordnung</title>
		<link>https://www.aoel.org/eu-omnibus-verordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Feb 2025 15:41:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pressemitteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Prinzipien & Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bürokratie]]></category>
		<category><![CDATA[CSRD]]></category>
		<category><![CDATA[KMU]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Nachhaltigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verantwortung für die Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsfähigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Mit dem Omnibus-Paket sollen EU-Vorschriften vereinfacht und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von europäischen Unternehmen, so die AöL.]]></description>
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		<h2 class="wp-block-heading">EU-Omnibus-Verordnung: Bürokratieentlastung oder Verwässerung von Nachhaltigkeitsbemühungen?</h2>
<p><strong>Bad Brückenau, 27.02.2025. Der Bürokratieaufwand für Unternehmen soll um 35% gesenkt werden. Dies ist erklärtes Ziel der Europäischen Kommission und ihrer Omnibus-Vorschläge von Ende Februar. EU-Vorschriften sollen vereinfacht und Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung von europäischen Unternehmen, so die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL).</strong></p>
<p>Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.</p>
<p>„Die Verordnungen zur Berichterstattung abzugleichen, um doppelten Aufwand zu vermeiden, ist eine gute Initiative“, so Matthias Beuger, Koordinator des Arbeitskreises Nachhaltigkeit und Geschäftsleiter nationale Netzwerke der AöL. „Die weitreichenden Vereinfachungen für Unternehmen dürfen jedoch nicht auf Kosten von Menschrechten, Umweltschutz und nachhaltig engagierten Unternehmen gehen. Nur wenn durch Transparenz Verursacher von Schäden herangezogen werden können, ist ein fairer Markt möglich“, so Beuger.</p>
<p>Eine unzureichend durchdachte Omnibus-Verordnung könnte die Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte nicht ausreichend berücksichtigen. Zudem könnte eine Abschwächung der Gesetze die Glaubwürdigkeit der EU gefährden, was auch negative Konsequenzen für europäische Unternehmen haben könnte, so die AöL.</p>
<p>Die AöL steht hinter den Zielen, die z.B. durch die Taxonomie-Vorschläge und die Nachhaltigkeitsberichterstattung angestrebt werden. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die dazu eingeschlagenen Wege via umfänglicher Dokumentationspflichten – sprich Bürokratie – insbesondere für KMU eine Überforderung darstellt. Kluge wirtschaftsnahe Regelungsansätze sollten als Impuls für die Weiterentwicklung dieser Vorgaben genutzt werden und könnten Garant für eine bessere Zielerreichung werden.</p>
	</div>
</div>




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			</item>
		<item>
		<title>Warum die neue EU-Öko-Verordnung kommen sollte!</title>
		<link>https://www.aoel.org/warum-die-neue-eu-oeko-verordnung-kommen-sollte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Anna Wimmer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2017 08:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitshilfen]]></category>
		<category><![CDATA[Archiv]]></category>
		<category><![CDATA[Bio-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Bio-Verordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Fortschritt]]></category>
		<category><![CDATA[revision]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsfähigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[]]></description>
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		<p class="wp-block-paragraph" style="text-align: justify;">Eine neue EU-Öko-Verordnung ist notwendig, um den aktuellen Verwirrungen und Unsicherheiten in der Branche entgegenzuwirken. Trotz bestehender Herausforderungen gibt es bereits erreichte Fortschritte, wie die Einführung demokratischer Prinzipien und die Verbesserung von Kontrollverfahren.</p>
	</div>
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