Auslegungen der EU-Kommission zum bestehenden Recht
Labelling of organic processed food
Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage zu Kennzeichnungskategorien bei Bio-Produkten, sowie der Auslobung der Zutaten im Zutatenverzeichnis. Mehr...
EU-Logo-School
Hier geht es um eine Anfrage, ob das EU-Bio-Logo in Schulbüchern zur Bildungszwecken verwendet werden darf. Mehr...
Certification/Notification
Hier beantwortet die Kommission eine Anfrage zur Kontroll- und Meldepflicht von Händler, die vorverpackte oder unverpackte Ware an den Endverbraucher verkaufen. Mehr...
Non-Organic Ingredients
Hier beantwortet die Kommission eine Anfrage zur nationalen Ausnahmegenehmigung von konventionellen landwirtschaftlichen Zutaten in Bio-Produkten und wie dort die Übergangsfristen von der VO 889/2008 zur VO 2018/848 zu verstehen sind. Mehr...
Latex Bananen
Hier geht es um die Frage, ob Stoffe zur Latex-Entfernung von Bananen im Bio-Bereich eingesetzt werden dürfen und ob es sich dabei um Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel oder Verarbeitungshilfsstoffe handelt. Mehr...
Asparaginase
Die Auslegung der Kommission zur Frage ob ein selbst-klonierter Mikroorganismus unter die Definition von GVO fällt. Mehr...
Traces
Hier beantwortet die Kommission mehrere Fragen zu Importvorgängen und dem System TRACES.NT. Mehr...
Auslegungen der AöL zum bestehenden Recht
Acrylamid-Verordnung
Die Verordnung „EU-Acrylamid-Verordnung“, VO (EU) 2017/2158 wurde am 20.11.2017 verabschiedet und tritt am 11.04.2018 in Kraft. Die Bio-Branche ist insbesondere bei Vollkornprodukten von den verringerten Benchmark-Werten betroffen. Die AöL hat dazu dieses Informationspapier erarbeitet.
Allergen-Kennzeichnung von „Weizenarten“
Alle Weizenarten wie z.B. Weichweizen, Dinkel, Durum, Emmer, Einkorn, Khorasan-Weizen, etc müssen nun auch als Hauptgetreideart (Gattung) „Weizen“ in der Zutatenliste gekennzeichnet werden. Die Geschäftsstelle hat eine AöL-Information zu Änderungen in der Allergenkennzeichnung (Deleg. VO (EU) Nr. 78/2014) des Anhang II der LMIV vom 22.11.2013 von diesen Weizenarten erarbeitet. Diese müssen nun mit der Hauptgetreideart (Gattung) „Weizen“ gekennzeichnet werden.
Kennzeichnungsbestimmungen in der Verordnung 2007
Hier finden Sie das Informationsblatt zu den Kennzeichnungsbestimmungen nach der EU-Öko-Verordnung (VO (EWG) Nr. 834/2007) und deren Durchführungsbestimmungen (VO (EWG) Nr. 889/2007).
Supplemetierung von Babynahrung
Babynahrung in Bio-Qualität hat sich seit Inkrafttreten der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24.06.1991 zu einem bedeutenden Marktsegment entwickelt. Mehr zur Supplementierung von Babynahrung in der Stellungnahme.
Umsetzung der Öko-Verordnung aus 2007
Hier können Sie weitere klärungsbedürftige Punkte zur Umsetzung der letzten EU-Öko-Verordnung im Bereich Auslaufdatum, Reinigungsmittel, Codenummer und Risikoanalyse herunterladen. Das Papier bezieht sich auf die Umsetzung der EWG Verordnungen 834/2007 und 889/2008.
Öko-Äquivalenzabkommen
Mit dem Öko-Äquivalenzabkommen zwischen der EU und den USA können ab 01.06.12 europäische Bioprodukte im US-Markt ohne Rezertifizierung vermarktet werden und umgekehrt.