Die neue EU-Öko-Verordnung 2018/848, die seit dem 01.01.2022 in Kraft ist, sorgt weiterhin für Diskussionen. Unterschiedliche Grenzwerte und Regelungen für Bio-Produkte in den EU-Mitgliedsstaaten erschweren den freien Warenverkehr. Die EU stellt klar, dass national eingeführte Maßnahmen den grenzüberschreitenden Handel nicht behindern dürfen.