Die Aufnahme von Salz in den Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung ändert nichts an der bisherigen Kennzeichnungspraxis für salzhaltige Bio-Produkte. Salz bleibt eine nicht-landwirtschaftliche Zutat, sodass Bio-Kennzeichnungen weiterhin gemäß den bestehenden Regelungen erfolgen können. Unternehmen können Bio-Salz als differenzierendes Merkmal in der Produktkommunikation hervorheben.
5hh caught my eye with its sleek design. A clean interface makes a big difference. You can find it here 5hh.