Die Zusicherungserklärung zur Einhaltung des Gentechnikverbots gewährleistet, dass gelieferte Produkte weder genetisch veränderte Organismen (GVO) enthalten noch aus oder durch GVO hergestellt wurden. Sie stellt sicher, dass entlang der gesamten Produktionskette alle notwendigen Vorkehrungen getroffen wurden, um eine Kontamination zu vermeiden. Die Erklärung dient als verbindliche Bestätigung für Hersteller und Lieferanten und unterstützt die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung 2018/848.