Die Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln ist nach der neuen EU-Öko-Verordnung (VO (EU) Nr. 2018/848), die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist, gesetzlich untersagt. Diese Interpretation dient dazu, ein einheitliches Verständnis für das GVO-Anwendungsverbot zu schaffen und die Bedeutung des Ausschlusses von genetisch veränderten Organismen (GVO) in der ökologischen Lebensmittelproduktion zu verdeutlichen. Artikel 11 der Verordnung legt fest, dass GVO sowie aus oder durch GVO hergestellte Erzeugnisse in allen relevanten Bereichen der Bio-Produktion nicht verwendet werden dürfen.