Die AöL hat zu der Festlegung des Gesetzgebers in den Rechtsvorschriften (EG-VO 889/2008 Art. 27 (3) a) zum ökologischen Landbau, dass die Verwendung von Natriumnitrit und Kaliumnitrat hinsichtlich der Streichung der Zulässigkeit bis zum 31. Dezember 2010 zu prüfen ist, frühzeitig eine fachliche Diskussion zu den Bereichen Forschung, Qualifizierung und Stand der Praxis angestoßen.