Als „Multiple Source“-Substanzen werden Stoffe bezeichnet, die aus mehr als einer Quelle in Futter- oder Lebensmittel gelangen können. Sie können für Inverkehrbringer und Hersteller*innen Probleme bei der Eigen- und Fremdkontrolle verursachen. Häufig können sie nicht eindeutig einem Regelungsrahmen zugeordnet werden, da je nach Eintragsquelle entweder die Rückstandshöchstgehalte-VO (EG) Nr. 396/2005 oder die Grundsätze für den Umgang mit Kontaminanten gelten.