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AöL-Projekt bewertet Green Claims Richtlinienentwurf

Bad Brückenau, 02.11.2023. Greenwashing vermeiden und stichfeste Umweltaussagen treffen – dieses Ziel ist in der EU-Kommission seit einigen Jahren gesetzt. Mit zwei neuen Richtlinienvorschlägen erreichen die politischen Bestrebungen einen Höhepunkt, der für Bioprodukte weitreichende Folgen haben kann. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) begleitet das Thema seit 10 Jahren und hat im Rahmen eines gemeinsamen Projektes mit FiBL Deutschland und dem Ökoinstitut mögliche Folgen abgeschätzt.

Mit dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken und der Green-Claims-Richtlinie hat die europäische Union Rahmenbedingungen zur Auslobung von Umweltleistungen von Produkten auf den Weg gebracht. Diese Richtlinien werden entscheidende Auswirkungen darauf haben, ob und wie Unternehmen mit den Umweltleistungen ihrer Produkte werben können. Die AöL begrüßt die Vorschläge gegen Greenwashing im Grundsatz, weißt jedoch auf mögliche Risiken hin.

„Aktuell ist zu befürchten, dass Aussagen, die im Geltungsbereich der Bio-Verordnung sind, zwar zugelassen, darüberhinausgehende, biobezogene Aussagen durch Verbändelogos oder andere Nicht staatliche Siegel jedoch erst umfassend geprüft und staatlich zugelassen werden müssen. Die AöL wird eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten, da die privaten Logos für unsere Mitglieder wichtig sind“, so Dr. Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der AöL.

Im Kampf gegen Greenwashing setzt sich die AöL gezielt dafür ein, dass im Bereich der Lebensmittelproduktion das seit über 20 Jahren bewährte System der ökologischen Wertschöpfung nicht von den kommenden regulatorischen Einschränkungen betroffen ist. Die Ausgestaltung der Richtlinien in den kommenden Monaten wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, ob die Ökologisierung der EU-Land- und Lebensmittelwirtschaft gelingen wird.