Information zur Allergen-Kennzeichnung von „Weizenarten“ wie Dinkel, Durum, Khorasan-Weizen, Emmer, Einkorn etc. lt. aktuell geltender Lebensmittelinformationsverordnung und einer Bekanntmachung der EU-Kommission vom Juli 2017.
Rechtliche Situation:
In der Bekanntmachung der EU-Kommission vom Juli 2017 wird empfohlen, bei der Allergenkennzeichnung z.B. von Dinkel- oder Durumprodukten, diese in der Zutatenliste mit Weizen zu kennzeichnen. So wird in der Bekanntmachung unter anderem klargestellt, dass in der Zutatenliste von Lebensmitteln Getreidearten der Weizenarten wie „Dinkel“, „Khorasan“ oder „Durum“ eindeutig die Getreideart „Weizen“ (korrekt ist es
die Gattung) beigefügt werden muss. Die KOM schlägt eine Allergenkennzeichnung von Dinkel wie folgt, vor: Weizen oder Weizen (Dinkel) oder Dinkelweizen.