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Der Leitfaden gibt einen Überblick über die sich verändernde Rechtslage, die durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 geschaffen wird. Er richtet sich insbesondere an Bio-Lebensmittelhersteller und Aromenhersteller.

Folgende Fragen werden im Leitfaden beantwortet:

  • Welche konventionellen Aromen können Biolebensmittelhersteller zukünftig einsetzen?
  • Welche Informationen benötigen sie, um sicherzustellen, dass sie sich rechtskonform verhalten?

Dazu gibt es eine Checkliste und eine Vorlage für eine Konformitätserklärung zur Einhaltung des Verbotes von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gemäß Bio-Verordnung.

One Comment

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