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Die Aufnahme von Salz in den Geltungsbereich der EU-Bio-Verordnung ändert nichts an der bisherigen Kennzeichnungspraxis für salzhaltige Bio-Produkte. Salz bleibt eine nicht-landwirtschaftliche Zutat, sodass Bio-Kennzeichnungen weiterhin gemäß den bestehenden Regelungen erfolgen können. Unternehmen können Bio-Salz als differenzierendes Merkmal in der Produktkommunikation hervorheben.

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