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Die Bio-Basis-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 legt in den Artikeln 27 bis 29 sowie 41 und 42 Regeln zum Umgang mit Verstößen und Kontaminationen fest. Unternehmen sind verpflichtet, bei Verdacht auf einen Verstoß Produkte zu identifizieren, zu sperren und zu überprüfen. Falls der Verdacht nicht ausgeräumt werden kann, muss eine Meldung an die zuständige Behörde oder Kontrollstelle erfolgen. Behörden prüfen Verdachtsmomente, die die Bio-Integrität beeinträchtigen könnten, und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Ziel ist es, die Einhaltung der Bio-Vorgaben zu gewährleisten und die Verbraucher zu schützen.

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