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Neuer Leitfaden unterstützt Lebensmittelunternehmen bei der EU-Regulierung von Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln

Mit den umfangreichen Änderungen der EU-Richtlinie 2024/825, der „Anti-Greenwashing-Richtlinie“, kommen auf Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller Ende des Jahres 2026 deutlich strengere Anforderungen bei Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln zu. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) hat daher gemeinsam mit Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB einen Kommunikationsleitfaden zur Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) veröffentlicht. Der Leitfaden richtet sich an Bio-Unternehmen, die ihre Verbraucherkommunikation und Nachhaltigkeits-Marketingstrategie entsprechend der neuen Regeln gestalten möchten und gibt erstmals konkrete Beispiele und Orientierung zu den neuen gesetzlichen Vorgaben.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 führt neue Rechtsbegriffe wie die „Umweltaussage“, die „allgemeine Umweltaussage“ und das „Nachhaltigkeitssiegel“ ein und erweitert die Liste unzulässiger Werbepraktiken. Unternehmen müssen künftig genau belegen können, worauf sich Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „nachhaltig“ stützen und dürfen plakative Begriffe nur verwenden, wenn diese klar spezifiziert oder auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen.

Der Leitfaden ist in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Lucia Scharl von der Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte entstanden und enthält unter anderem:

  • Erklärungen der neuen Rechtsbegriffe inklusive rechtlicher Einordnung
  • Beispiele, wie Aussagen künftig zulässig sind
  • Hinweise zu Nachhaltigkeitssiegeln, insbesondere für private Bio-Verbände
  • Orientierungshilfen wie ein Claim-Selbsttest und ein kompaktes Factsheet
  • Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen ihre Kommunikation rechtzeitig anpassen