Bisher hat die Gesetzgebung in der Europäischen Union (EU) zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für Unternehmen, die ökologische Produkte erzeugen, in weitgehender Übereinstimmung mit der EU-Öko-Verordnung dazu beigetragen, dass diese Produkte ohne Einsatz von GVO hergestellt werden können. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2018 klargestellt, dass auch neue Gentechnikverfahren als Gentechnik im Sinne des europäischen Gentechnikrechts eingestuft werden. Deshalb wird auch für neue Gentechnikverfahren nach dem Vorsorgeprinzip eine umfassende Risikoprüfung gefordert.