Seit dem 1. Juni 2012 erleichtert die US-EU-Öko-Äquivalenzvereinbarung den Handel mit Bio-Produkten zwischen beiden Märkten. Zertifizierte Produkte nach EU-Öko-VO oder dem US-NOP-Standard werden wechselseitig anerkannt, wodurch eine doppelte Zertifizierung entfällt. Voraussetzung ist, dass keine verbotenen Substanzen wie Antibiotika in der Tierhaltung verwendet wurden. Zudem müssen Produkte alle Kennzeichnungsvorschriften des Ziellandes erfüllen und ein Importzertifikat vorweisen. Die Vereinbarung stärkt nicht nur den internationalen Bio-Handel, sondern auch die Zusammenarbeit in Bereichen wie Tierwohl und GVO-Vermeidung.