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Chia-Samen wurden aufgrund der Durchführungsvorordnung (EU) 2017/2470 DER KOM vom 20.12.2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der VO (EU) 2015/2283 des EU-Parlaments und des Rates für das Inverkehrbringen zugelassen. Dabei wurden sie der Gruppe „Buchweizen und anderes Pseudogetreide“ zugeordnet, für die derzeit ein Rückstandshöchstgehalt für Kupfer von 10 mg/kg gilt. Für Chia-Samen wurde dieser Wert übernommen. Bei Chia-Samen wird er aber allein aufgrund ihrer Pflanzenphysiologie in der Regel überschritten.

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