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Die rechtskonforme Auslegung von Artikel 27 (1) f) der Verordnung (EG) 889/2008 wird im Kontext der Entscheidung des EuGH (C-137/13) und des Kommissionsschreibens vom 29.11.2016 behandelt. Es wird betont, dass die Anreicherung von Bio-Babynahrung mit Mineralstoffen und Vitaminen nur zulässig ist, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Urteil des EuGH und die europäische Verordnung 609/2013 unterstreichen die Notwendigkeit klar definierter Rezepturgesetze, um sicherzustellen, dass Bio-Babynahrung rechtskonform supplementiert wird. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen fördern eine transparente und verantwortungsvolle Vermarktung von Bio-Babynahrung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

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