Die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (EU) 2015/2283 unterscheidet zwischen technisch hergestellten Nanomaterialien und natürlich vorkommenden oder bei der Lebensmittelverarbeitung unbeabsichtigt entstehenden nanoskaligen Materialien. Während erstere absichtlich produziert werden, können letztere in der Natur vorkommen oder durch Prozesse wie das Homogenisieren von Milch entstehen. In der neuen Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ist festgelegt, dass technisch hergestellte Nanomaterialien in Bio-Lebensmitteln nicht enthalten sein dürfen.
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