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AöL plädiert für Erhalt des Naturwiederherstellungsgesetzes

Bad Brückenau, 26. Juni 2025. Das Naturwiederherstellungsgesetz ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen den Verlust unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Für mittelständische, ökologisch orientierte Lebensmittelunternehmen ist dieses Gesetz von zentraler Bedeutung: es sichert die Produktion von Lebensmitteln sowie die Absatzmärkte der Zukunft. Daher ist eine Abschaffung das völlig falsche Signal, so die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL).

In einer Zeit, in der Umweltzerstörung und Klimawandel immer drängendere Herausforderungen darstellen, ist das Naturwiederherstellungsgesetz zentrales Element für eine intakte Natur und damit für eine resiliente und zukunftsfähige Gesellschaft.  Das Gesetz ist somit auch ein wichtiger Eckpunkt für eine erfolgreiche und resiliente Landbewirtschaftung und stärkt nachhaltige Produktionsmethoden.

Für die gesamte Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Betriebe, die auf Regionalität, Bio-Qualität und Umweltverträglichkeit setzen, sind eine intakte Umwelt und stabile gesellschaftliche Verhältnisse essenziell. Das Naturwiederherstellungsgesetz schafft die Rahmenbedingungen, um eine intakte Umwelt zu sichern und die natürlichen Ressourcen zu erhalten, auf die unsere Gesellschaft und damit auch die Wirtschaftsakteure angewiesen sind.

„Das Gesetz ist für uns mehr als nur eine Regulierung – es ist die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und damit für erfolgreiches Wirtschaften in der Zukunft“, so Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL. „Nur mit einer intakten Natur können unsere Unternehmen ihre nachhaltigen Produktionsweisen ausbauen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern langfristig hochwertige, umweltfreundliche Produkte anbieten.“

Die AöL fordert die Politik auf, das Naturwiederherstellungsgesetz konsequent umzusetzen. Nur so kann eine ökologische Transformation gelingen, die eine friedfertige Gesellschaft fördert und zukunftsfähige Wirtschaftsakteure stärkt.

Hintergrund  

Die Verordnung zum Naturwiederherstellungsgesetz ist am 18. August 2024 auf EU-Ebene in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln, um Ziele zum Schutz und zur Regenerierung von Ökosystemen umzusetzen. Das Bundesumweltministerium hat bei der EU-Kommission eine Fristverlängerung für die Einreichung des deutschen Wiederherstellungsplans angefragt. Die Umsetzung auf nationaler Ebene wird entscheidend dafür sein, ob das Gesetz seine Wirkung entfalten kann.