Skip to main content

Breites Bündnis aus knapp 60 Verbänden und Unternehmen der Land- und Lebensmittelwirtschaft gibt Stellungnahme zur geplanten Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb ab

Bad Brückenau/Mainz, 12. August 2025. Seit März 2024 regelt eine neue EU-Richtlinie weite Bereiche der Umweltkommunikation. Dazu gehört auch, unter welchen Bedingungen mit prägnanten Schlagworten wie „umweltfreundlich“, „umweltschonend“ oder „ökologisch“ geworben werden darf. Das soll Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing schützen. Was der europäischen Regelung fehlt, ist eine Klarstellung, dass bei der Produktion und Erzeugung von Bio-Lebensmitteln höchste Umweltleistungen im Sinne der Richtlinie erbracht werden.