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AöL begrüßt geplante Revision der EU-Öko-Verordnung und bringt Vorschläge für mehr Umsetzbarkeit ein

Brüssel/Bad Brückenau, 23.09.2025. Am Organic Day verkündete EU-Agrarkommissar Christoph Hansen, dass er die EU-Öko-Verordnung 2018/848 ‚fit for future‘ machen möchte. Dafür kündigt er eine Revision der Verordnung an. Anlass hierfür sind insbesondere rechtliche Unklarheiten infolge des sogenannten Herbaria-Urteils. Die Öffnung der Verordnung soll maßgeblich dazu beitragen, sie zu vereinfachen, ohne eine Deregulierung herbeizuführen. 

„Die angekündigte Revision der EU-Öko-Verordnung bietet die wichtige Gelegenheit, bestehende Unklarheiten und Schwächen in der Verordnung zu identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen“, so Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL.

Die AöL arbeitet derzeit an konkreten Vorschlägen zur Überarbeitung der EU-Öko-Verordnung. „Um mehr Rechtsklarheit und Praxisnähe bei der Anwendung der Verordnung zu schaffen, sollte die Kommission präzisere Kriterien für das Auslösen behördlicher Untersuchungen auf Grund von Rückstandsfunden schaffen“, so Simone Gärtner aus dem AöL-Rechtsteam.

Im Mittelpunkt stehen zudem eine praxisgerechtere Neu-Regelung für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Bio- Verarbeitung und die Prüfung einer Verlängerung der Fristen für Importregelungen. „Die Frist für die Vereinbarung der Handelsabkommen bis Ende 2026 ist für viele Drittländer kaum realistisch. Eine Verlängerung ist wichtig, um den internationalen Bio-Handel nicht zu gefährden“, sagt Johanna Stumpner aus dem AöL- Rechtsteam. Außerdem setzt sich die AöL dafür ein, die Anreicherung mit natürlicherweise nährstoffreichen Bio-Zutaten klar zuzulassen und Salz aus dem Geltungsbereich der Bio-Verordnung zu streichen.

Hintergrund

Der Revision vorausgegangen ist die sogenannte EU-Initiative Fit for Future (F4F). Im Rahmen von F4F wurde 2024 die Öko-Verordnung (EU) 2018/848 auf Bürokratiepotenziale geprüft. Die AöL brachte praxisnahe Vorschläge ein, von denen viele in den Abschlussbericht der Kommission vom 17. Oktober 2024 eingeflossen sind. Auf dieser Grundlage forderte Deutschland im EU-Agrarrat einen Aktionsplan zur Entlastung von Bio-Betrieben mit Fokus auf klarere Regeln und weniger Doppelkontrollen. 17 Mitgliedstaaten unterstützen den Vorstoß.