Skip to main content

AöL warnt vor Auswirkungen der EU-Einigung zu NGT

Bad Brückenau, 4. Dezember 2025. Das Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Regulierung der neuen genomischen Techniken (NGT) wirft Fragen für die Zukunft der Lebensmittelwirtschaft auf. Für alle Lebensmittelunternehmen und insbesondere für Bio bedeutet die Einigung große Risiken: Es droht Unklarheit in Warenströmen, ein erheblicher bürokratischer Zuwachs, um die verschiedenen GVO zu handhaben, rechtliche Unsicherheiten sowie Probleme mit den Erwartungen unserer Kunden. Die Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) kritisiert, dass die Wirtschaftsbeteiligten, deren Kunden und die Umwelt die Leidtragenden dieser Entscheidung sind.

„Ein schlechter Tag für die Lebensmittelwirtschaft“, so Dr. Alexander Beck, Geschäftsführer der AöL. „Was im letzten Trilog zur neuen NGT-Verordnung beschlossen wurde, bringt keine Rechtssicherheit, sondern verschärft bestehende Probleme massiv. Die EU-Kommission hat sich in zentralen Punkten durchgesetzt – zulasten von der europäischen Ernährungswirtschaft.“

Besonders kritisch bewertet die AöL die geplante weitgehende Deregulierung bestimmter NGT-Pflanzen. Künftig sollen viele dieser Produkte nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Unternehmen müssen zukünftig kompliziert rekonstruieren, wo solche NGT-Pflanzen eingesetzt wurden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werde damit die Möglichkeit eingeschränkt, sich bewusst für oder gegen Lebensmittel aus neuer Gentechnik zu entscheiden. Das wird die Vorbehalte vieler Kunden gegenüber diesen Technologien forcieren.

„Ohne verlässliche Kennzeichnung entlang der Produktionsprozesse muss Wahlfreiheit aufwendig erarbeitet werden“, betont Beck. „Der Bio-Sektor garantiert, weiter ohne den Einsatz von NGT-Produkten zu arbeiten. Das wird eine Herausforderung, die wir für unsere Kunden annehmen, auch wenn es uns der Gesetzgeber jetzt schwer macht.“

Für Bio-Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller bedeute die neue Rechtslage erhebliche praktische Herausforderungen. Insbesondere die zu bewältigende Frage der Rückverfolgbarkeit ist für Bio-Betriebe entscheidend.

„Die Verantwortung wird faktisch auf die Unternehmen abgewälzt – ohne, dass ihnen geeignete Kontrollinstrumente an die Hand gegeben werden.“ so Beck.

Zudem drohen neue Haftungsfragen, steigende Kosten und zusätzliche administrative Belastungen, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe.

„Die aktuelle Einigung ist kein tragfähiger Kompromiss, sondern ein riskanter Dammbruch“, warnt Beck abschließend. „Wenn Europa die Ziele des Green Deals ernst nimmt und das Konzept des vorsorgenden Verbraucherschutzes weiter aufrechterhalten will, darf diese Verordnung so nicht stehen bleiben.“