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Stellungnahme zum Referentenentwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb“

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie). Diese Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Eingang finden. Am 07. Juli 2025 hat das BMJV den entsprechenden Referentenentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vorgelegt.