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Der Leitfaden beschreibt, wie Unternehmen mit möglichen Verstößen gegen die EU-Bio-Verordnung (VO (EU) 2018/848) gemäß Artikel 27 und 28 (2) umgehen sollen. Unternehmen tragen die primäre Verantwortung für die Prüfung von Verdachtsfällen. Bei bestätigtem Verdacht muss das betroffene Produkt isoliert und die zuständige Kontrollstelle oder Behörde informiert werden. Besonders geregelt ist der Umgang mit Verunreinigungen durch nicht zugelassene Stoffe. Die Vorgehensweise umfasst eine Prüfungsabfolge zur Bewertung von Verdachtsmomenten und vorsorgliche Maßnahmen zur Vermeidung von Kontaminationen.

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