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Die AöL hat sich eingehend mit den Gründen und Zielen des oben genannten Vorschlags beschäftigt. Wir teilen die Analyse zu den bisherigen Auswirkungen des Verpackungsrechts und haben in Deutschland einschlägige Erfahrungen mit der Verpackungs-Verordnung von 1990 und dem Verpackungsgesetz von 2017. Mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in der EU aus dem Jahr 2020 der EU-KOM werden ehrgeizige Ziele verfolgt. Wir sehen allerdings nicht, dass der vorliegende Vorschlag die geschilderte unzureichende Situation verbessern wird.

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