Nächster Schritt für die Bio-Verordnung?
Als rechtliche Grundlage der Bio-Herstellung muss zunächst die Bio-Verordnung zukunftsfähig sein. Weiterentwicklung gilt auch hier – nach der Revision ist vor der Revision. Der Vergleich der aktuellen Bio-Verordnung (EU) 2018/848 mit ihrer Vorgängerin zeigt: das aktuelle Bio-Recht wurde mit vielen delegierten und Durchführungsrechtsakten versehen. Es ist bürokratischer und unübersichtlicher. Wird das Bio-Recht künftig überarbeitet, sollte Ziel sein: ein besser lesbares, durchgängig konsistentes und leichter übersichtliches Recht. Das erleichtert Unternehmerinnen und Unternehmern den Einstieg in die Bio-Verarbeitung. Weiterlesen



















