Nachhaltigkeit liegt uns besonders am Herzen. Deswegen fördern wir den Austausch und die Bemühungen unserer Unternehmen für ein nachhaltiges Wirtschaften.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Mit dem Konsultationsentwurf der EU-Kommission zu Set 1 der ESRS werden in wesentlichen Punkten verbindliche Herangehensweisen für Unternehmen gesetzt, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Berichterstattung verpflichtet sind. Die AöL begrüßt diese Bemühungen, die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinheitlichen. Um die Ziele des Grünen Deals zu erreichen, ist es wesentlich, dass ganzheitlich Aspekte der Nachhaltigkeit ins Zentrum unternehmerischen Handelns rücken und kurzfristige Effizienzgründe von langfristiger Resilienz abgelöst werden.

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Green Claims

Die AöL nimmt Stellung zum Änderungsvorschlag der EU-Kommission zu „Green Claims“ und begrüßt den Vorstoß für Verbraucherstärkung gegen unlautere Praktiken und für ein Verbot von allgemeinen Umweltaussagen, insofern diese nicht nachweisbar sind. Im Vorschlag der Kommission besteht noch Potenzial, an einigen Punkten nachzuschärfen und zu ändern, die in der Stellungnahme näher ausgeführt werden.

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Product Environmental Footprint - PEF

Die AöL begrüßt grundsätzlich die Bestrebung, Umweltleistungen auch auf Lebensmitteln sichtbar zu machen. Die Systematik des Product Environmental Footprint (PEF) als Grundlage für „nachhaltige Lebensmittelsysteme“ wird jedoch aus einigen Gründen abgelehnt. Angesichts erster Ergebnisse aus der verfrühten Anwendung von unpräzisen Systemen, sieht die AöL eine Gefährdung des Ziels, das Ernährungssystem zu transformatieren, so wie es in der europäischen Strategie „Grüner Deal“ verankert ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Erreichung von 30% ökologischem Landbau. 

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Das Rind und das Klima - Die wahre Geschichte weitgehend verborgener und ungenutzter Potenziale

Die heutigen „Kornkammern“ Europasverdanken ihre enorme Fruchtbarkeit ihrer Entste-hungsgeschichte als Steppen-Dauergrasland: Sie wurden über Jahrtausende beweidet. Die Co-Evolution von Grasland und Weidetieren begann bereits vor Millionen Jahren.

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Nachhaltigkeit in unseren Mitgliedsfirmen

Nachhaltigkeit ist ein Handlungsprinzip zur Nutzung von Ressourcen, bei dem die wesentlichen Eigenschaften, die Stabilität und die Regenerationsfähigkeit der jeweiligen Ressource bewahrt werden soll. Unsere Unternehmen sind in besonderer Weise im Bereich Nachhaltigkeit engagiert. Schon in unserer Satzung steht geschrieben, dass "ordentliches Mitglied des Vereines kann ein Unternehmen werden, das sich mit der Herstellung ökologischer Lebensmittel befasst, das Nachhaltigkeit anstrebt und die Zwecke des Vereins unterstützt". Dazu liefert jedes Unternehmen im Laufe der Zeit ein Nachhaltigkeitsportät an den Verband, in dem es über seine Umweltleistungen berichtet.

Zu den Nachhaltigkeitsportäts

 

Unsere Biodiversitätskampagne

Er gehört zu den kostbarsten Gütern der Menschheit und wird trotzdem großräumig zerstört: unser Boden. Er wird durch Ackergifte geschädigt, überbaut und leidet unter Erosion. Die Auswirkungen auf unsere Artenvielfalt und die Lebensmittelherstellung sind fatal. Aus diesem Grund haben wir eine Kampagne ins Leben gerufen, die auf die Bedeutung der Biodiversität hinweist und Best Practice Beispiele aus unseren Mitgliedsunternehmen vorstellt. 

Unter dem Slogan „Vielfalt verbindet“ hat sich vor allen der Arbeitskreis Nachhaltigkeit der AöL zusammengeschlossen, um sich über die Biodiversitätsinitiativen der Firmen auszutauschen und an der stetigen Förderung der Artenvielfalt zu arbeiten.

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Empfehlungen zum Code of Conduct: Umwelt- und Sozialstandards

In zwei Workshops Anfang des Jahres 2016 haben sich einige Vertreter von Mitgliedsunternehmen der AöL mit der Thematik der sozialen Standards für den Einkauf von Rohstoffen und Verarbeitungsprozesse beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass ein mehrstufiges Verfahren zur Bewertung hierfür am besten geeignet ist. Ein Instrument kann dabei ein Vertrag mit den Lieferanten sein, in dem die Grundsätze zur Einhaltung der Sozialstandards festgelegt sind. Die Einhaltung kann dann überprüft werden, ggfs auch von externen Experten. Weitere Maßnahmen wie z.B. Einkauf der Rohstoffe, die nach bestimmten Standards zertifiziert wurden, können den "Code of Conduct" ergänzen.

Zu den Empfehlungen

 Unsere Stellung zur Nachhaltigkeitsstrategie

Die Bundesregierung hat 2016 ihre deutsche Nachhaltigkeitsstrategie  überarbeitet. Ziel ist es, die Ziele nachhaltiger Entwicklung (engl.: Sustainable Development Goals – SDG) in eine nationale Strategie zu überführen. Die Nachhaltigkeitsstrategie 2016 ist eine grundlegende Überarbeitung vor dem Hintergrund der von 193 UN-Mitgliedstaaten im September 2015 verabschiedeten Agenda 2030. Nachhaltigkeit geht alle Länder und Menschen der Erde etwas an. Wir erachten es als dringend notwendig, dass nachhaltiges Handeln ganzheitlich angelegt sein muss – in der Balance von Ökologie, Ökonomie und Gesellschaft - ausgerichtet auf ein gesellschaftliches und wirtschaftliches System, das getragen wird von ideellen Werten, einer Entkopplung der Anhäufung von materiellen Gütern (Konsumismus) und Wohlstand.

Zu unserer Stellungnahme vom Juli 2016