Die EU-Kommission schlägt eine europäische Richtlinie „über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette“ vor. Mit diesem Vorschlag versucht die Kommission neue Regeln für Handelspraktiken zwischen den großen Unternehmen des Lebensmittelhandels, den kleinen und mittelständischen Lebensmittelverarbeitern und landwirtschaftlichen Unternehmen zu etablieren.
Sie adressiert hierbei im Kerne das Machtgefälle zwischen den stark konzentrierten Unternehmen im Handel und den kleinen und mittleren Strukturen in der Landwirtschaft und den verarbeitenden Gewerken. Idee der Kommission ist es, Regeln zu etablieren, die zum Beispiel Zahlungsbedingungen für verderbliche Ware festlegen oder abträgliche einseitige Vertragsänderungen durch den Käufer in Bezug auf Häufigkeit, Zeitpunkt, Umfang und Qualitätsanforderungen verbietet. Weiter sollen Regeln enthalten sein, z.B. für Werbekostenzuschüsse und Listungsgebühren. Interessanterweise sieht der Entwurf ein auf Wunsch anonymes Beschwerdeverfahren bei einer neu einzurichtenden Durchsetzungsbehörde vor. Dieses Verfahren soll, nach jetzigem Stand, auch Beschwerdevorträge von Erzeugerorganisationen erlauben und nicht nur von einzelnen Landwirten. Momentan erschließt sich uns nicht, warum im jetzigen Vorschlag den KMUs kein gemeinschaftliches Beschwerderecht zugestanden wird.
Hier ist es nun unsere Aufgabe, nachzubessern, denn diese Themen betreffen sehr viele AöL-Unternehmen und sind mittlerweile auch in der Bio-Lebensmittelkette und im Bio-Fachhandel relevant. In der Ernährungspolitik in Brüssel wird diese Verordnung ein Kernthema sein. Wir werden in den nächsten Monaten diesen Prozess politisch stützen und daran arbeiten, den Gesetzesvorschlag weiter zu verbessern. Hierzu haben wir z.B. bereits Kontakt mit dem einschlägigen Ministerium in Wien aufgenommen. Das ist besonders wichtig für uns, da Österreich ab diesem Monat den EU-Ratsvorsitz in Brüssel für ein halbes Jahr übernimmt.
Sicher kann auch eine solche Richtlinie nicht die Probleme des seit langem etablierten Machtgefälles in der Lebensmittelwirtschaft lösen. Sie kann jedoch Probleme sichtbarer machen und hat schon das Zeug dazu, die Interessen der KMUs gegen den teilweise übermächtigen Handel zu stützen. (Alexander Beck) +++